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Reinhard Markner
18.02.2004 15.11
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Tollpatsch

Wem sich dazu Gelegenheit bietet, sollte Sigmar Salzburgs köstlichen Scherz, der das Toll-Collect-Debakel mit dem Toll-Patsch-Debakel in Verbindung bringt, unter die Leute bringen.

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Theodor Ickler
12.02.2004 14.50
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Roma locuta - wie geht es weiter?

Soweit ich erfahren konnte, ist die Rechtschreibung mit der Annahme der Änderungsvorschläge durch die Amtschefskommission abschließend geregelt. Das heißt, es wird keine nochmalige Behandlung durch die Kultusministerkonferenz geben.

Die KMK wird uns also nicht den Gefallen tun, einen Anlaß zur abermaligen Thematisierung der Reform in der Presse zu liefern. Wir müssen uns schon selbst darum bemühen. Das ist auch wiederum nicht so schwer, weil die KMK ein außerordentlich kritikwürdiges Machwerk gebilligt hat, dessen Schwächen wir mit den geeigneten Mitteln bloßstellen müssen.
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Th. Ickler

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J.-M. Wagner
07.12.2003 23.10
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Re: Re: Wie geht das wohl?

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von J.-M. Wagner
Zitat:
Ursprünglich eingetragen von margel
Wie kommt der Text von Frau Hanika in die gedruckte Zeitung?
Schreiben Sie ihr doch einfach einen Brief, margel, worin Sie sie für ihren Kolumnenbeitrag loben und darin bestärken, sich weiter in jenem Sinne zu engagieren. Und dann fragen Sie ganz beiläufig, wie man eigentlich in der Redaktion der WELT darüber denkt...
Offenbar erübrigt sich das: »[...] mein Kontakt zur „Welt“ [beschränkt sich] auf das wöchentliche Hinschicken der Kolumne [...]« (Iris Hanika im VRS-Forum, Beitrag vom 03.12.2003)
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Jan-Martin Wagner

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J.-M. Wagner
04.12.2003 14.35
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Schweizer Monatshefte

Warum bleibt Prof. Munske bei der chronologischen Auflistung der Verfahrensfehler bei der verfrühten Einführung der Reform stehen (und fügt nur noch zwei prinzipielle Mängel – Unterfinanzierung und Hauptzuständigkeit der KMK – an)? Warum geht er nicht auf die „Zwischenstaatliche Kommission ...“ ein? Jetzt, da er ihr nicht mehr angehört (und er zudem emeritiert ist), könnte er doch ganz klar sagen, was von der Kommission in ihrer jetzigen Besetzung zu erwarten ist.

Außerdem habe ich auch sonst den Eindruck, daß er sich insgesamt eher zurückgehalten hat; als Beteiligter hätte er sicherlich noch mehr (und gezielt!) aus dem Nähkästchen plaudern können. Wie ernst ist es ihm wirklich damit, eine umfassende Revision der Reform zu erreichen?
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Jan-Martin Wagner

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Theodor Ickler
25.11.2003 11.21
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Angebot II

Wie ich gerade sehe, habe ich vor Jahren mal den alten Duden (1991) kommentiert, im selben Stil und Format wie die Neuregelung. Wer den Text (ca. 95 Seiten) haben will, kann ihn als Mail-Anhang bekommen. Bitte einfach melden.
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Th. Ickler

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J.-M. Wagner
24.11.2003 16.18
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Re: Wie geht das wohl?

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von margel
Wie kommt der Text von Frau Hanika in die gedruckte Zeitung? Da gibt es doch sicher Instanzen, Auswahl und Genehmigung? Ich weiß nicht viel übers Zeitungmachen, aber daß Frau H. einfach so, an der Redaktion vorbei, ihre Kolumne in eine freigehaltene Spalte der „Welt“ setzt, erscheint mir doch etwas unrealistisch.
Jörg Metes schrieb dazu:
Frau Hanika hat sich bei der „Welt“ als Kolumnistin verpflichtet unter der Bedingung, daß ihre Kolumne in der bewährten Rechtschreibung erscheint. In der Wahl ihrer Themen dürfte sie frei sein (das ist bei Kolumnisten normal).
Schreiben Sie ihr doch einfach einen Brief, margel, worin Sie sie für ihren Kolumnenbeitrag loben und darin bestärken, sich weiter in jenem Sinne zu engagieren. Und dann fragen Sie ganz beiläufig, wie man eigentlich in der Redaktion der WELT darüber denkt...
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Jan-Martin Wagner

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J.-M. Wagner
24.11.2003 16.08
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Re: Akzeptanz? Volksentscheid! Noch Fragen?

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Matthias Dräger
Mit dem Volksentscheid ist der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Urteils des BVerfG der Boden entzogen, da die zentrale These der Akzeptanzprognose des Gerichts sich in zeitlicher Nähe des Urteils bei amtlicher Nachprüfung per Abstimmung über den Gegenstand als grobe Fehleinschätzung erwiesen hat.
Ganz meine Meinung, sehr geehrter Herr Dräger! Ich wollte nur darauf hinweisen, daß das BVerfG-Urteil so lange noch als „Legitimation“ für dpa (und andere) herhalten kann, wie es offiziell nicht revidiert worden ist. Haben Sie deswegen z. B. mal bei Prof. Gröschner nachgefragt, ob (und ggfs. wie) da etwas zu machen wäre?

Das mindeste, was man tun kann, ist, in der Öffentlichkeit vermehrt darauf hinzuweisen, daß das BVerfG-Urteil auf genau diesen „äußerst wackeligen“ Beinen steht – ja, daß es in Anbetracht des Volksentscheides (und weiterer deutlicher Ablehnungsbekundungen) quasi als Urteil gegen die Reform verstanden werden kann.
__________________
Jan-Martin Wagner

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Matthias Dräger
23.11.2003 07.31
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Akzeptanz? Volksentscheid! Noch Fragen?

Sehr geehrter Herr Wagner,
eine mögliche Prognose der Kultusverwaltung, die Rechtschreibreform werde schon allgemeine Akzeptanz finden, ist spätestens seit dem Volksentscheid eines Bundeslandes gegen die Einführung der Rechtschreibreform an den Schulen nicht mehr haltbar. Damit ist auch dieser Passus im Urteil nicht mehr haltbar, das Urteil selbst damit ÜBERHOLT, Geschichte.
Ich sehe den Volksentscheid als repräsentiv an für alle übrigen Bundesländer, da in diesen die gleichen Verhältnisse vorliegen. Der Volksentscheid von Schleswig-Holstein ist auch deshalb so hoch zu bewerten, da er unter enormem Druck zustande kam: Die Schulbuchverlage hatten angekündigt, keine extra Schulbücher drucken zu wollen, das Kultusministerium verkündete den Eltern, die Schüler würden in anderen Bundesländern nicht mehr studieren können, etc., etc. Und dann trotzdem diese eindeutige Entscheidung!

Mit dem Volksentscheid ist der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Urteils des BVerfG der Boden entzogen, da die zentrale These der Akzeptanzprognose des Gerichts sich in zeitlicher Nähe des Urteils bei amtlicher Nachprüfung per Abstimmung über den Gegenstand als grobe Fehleinschätzung erwiesen hat.

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J.-M. Wagner
22.11.2003 19.16
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Re: Rechnung

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Matthias Dräger
– gelöscht –
Haben Sie ihm wenigstens erklärt bzw. gezeigt, wie man in WORD die Rechtschreibprüfung umstellt?
__________________
Jan-Martin Wagner

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J.-M. Wagner
22.11.2003 19.14
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Re: Genaue Unterscheidung

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Matthias Dräger
Es ist nicht Aufgabe der dpa, und auch nicht von Microsoft, die Bevölkerung auf eine andere Orthographie umzustellen. Die dpa hat kein Mandat, in Deutschland Bildungspolitik zu betreiben. Das Vorgehen von dpa ist ein Fall von Machtmißbrauch, der in der Geschichte dieses Hauses einmalig dasteht. Wer gibt der deutschen presse agentur das verdammte Recht, oder wohl richtiger die Macht, von vornherein zu beurteilen, ob die Rechtschreibreform von der Bevölkerung und erst recht den Zeitungslesern gewünscht wird oder nicht?
Haben Sie das Urteil des BVerfG vergessen? Demnach ist ja die Begründung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes, die Prognose der Kultusverwaltung (daß die Rechtschreibreform die für eine Sprachgeltung notwendige allgemeine Akzeptanz finden werde) sei nicht zu beanstanden, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden...

Die Frage muß also lauten, wie anfechtbar das BVerfG-Urteil ist, da es offenbar mit der für eine Sprachgeltung notwendigen allgemeinen Akzeptanz hapert.
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Jan-Martin Wagner

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Jörg Metes
22.11.2003 19.07
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Frau Hanika hat sich bei der „Welt“ als Kolumnistin verpflichtet unter der Bedingung, daß ihre Kolumne in der bewährten Rechtschreibung erscheint. In der Wahl ihrer Themen dürfte sie frei sein (das ist bei Kolumnisten normal).
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Jörg Metes

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margel
22.11.2003 18.12
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Wie geht das wohl?

Nun ja, Herr Markner, wie soll man sich das denn vorstellen?Wie kommt der Text von Frau Hanika in die gedruckte Zeitung? Da gibt es doch sicher Instanzen, Auswahl und Genehmigung? Ich weiß nicht viel übers Zeitungmachen, aber daß Frau H. einfach so, an der Redaktion vorbei, ihre Kolumne in eine freigehaltene Spalte der „Welt“ setzt, erscheint mir doch etwas unrealistisch.

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Matthias Dräger
22.11.2003 17.39
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Rechnung



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Reinhard Markner
22.11.2003 17.38
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Die Welt

Frau Hanika schreibt eine wöchentliche Kolumne, mit anderen Worten, sie schreibt, was ihr gerade in den Sinn kommt. Sehr wahrscheinlich hat es da überhaupt keine Abstimmung mit der Redaktion gegeben.

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Matthias Dräger
22.11.2003 17.28
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Genaue Unterscheidung

Die Rechtschreibreform hielt ihren Einzug im Alltag erst mit der Umstellung der Zeitungen und der Umstellung der Voreinstellung bei den Microsoft-Korrekturpgrammen (Auslieferung der Programme mit Häckchen bei „neuer Rechtschreibung“).

Die gesellschaftlich spür- und sichtbare Rechtschreibreform hat also nicht in der Schule ihren Anfang genommen, sondern ist die einsame Entscheidung von zwei oder drei Herren bei dpa und Microsoft, die für ihre Maßnahme keinerlei politisches Mandat vorweisen können.
Es ist nicht Aufgabe der dpa, und auch nicht von Microsoft, die Bevölkerung auf eine andere Orthographie umzustellen. Die dpa hat kein Mandat, in Deutschland Bildungspolitik zu betreiben. Das Vorgehen von dpa ist ein Fall von Machtmißbrauch, der in der Geschichte dieses Hauses einmalig dasteht. Wer gibt der deutschen presse agentur das verdammte Recht, oder wohl richtiger die Macht, von vornherein zu beurteilen, ob die Rechtschreibreform von der Bevölkerung und erst recht den Zeitungslesern gewünscht wird oder nicht?

Ohne die von dpa und Microsoft getroffenen Entscheidungen wäre die Rechtschreibreform längst Geschichte, sie hätte die Schule nie verlassen. Sie wäre als Experiment längst gescheitert und in der Versenkung verschwunden. Stattedessen wird sie jetzt klammheimlich, Wörtchen für Wörtchen, zurückgenommen, damit ja niemand etwas davon merkt, erst recht nicht die Eltern, welcher Mist da auf ihre Kinder losgelassen wurde.

Die dpa beruft sich zur Legitimation für die Umstellung ihrer Agenturtexte gern auf eine Umfrage aus dem Jahr 1996 bei den Beziehern des Basisdienstes. In dieser Umfrage mit beigefügtem Fragebogen (dessen Aushändigung durch die dpa verweigert wurde!!) finden sich Formulierungen wie: „Unserer Ansicht nach ist eine Umstellung auf die neue Rechtschreibung letztlich unvermeidlich – vor allem, weil die nachwachsende Lesergeneration andernfalls den Printmedien verlorengehen könnte.“ (Ickler, Regelungsgewalt, S. 224 ff)
Der Fragebogen der dpa samt Anschreiben taugt also bestenfalls als Unterrichtsmaterial in Sozialkunde ab Unterprima, etwa zum Thema: Manipulation, Selbstbetrug und die Folgen.
Die dpa stützte sich bei Nachfragen zur Legitimation gern auf die berühmte Umfrage – nach Beschaffung der Unterlagen ist das Alibi aber leider geplatzt.

Jetzt sind vor allem die Verlage und die Autoren gefragt, einen kühlen Kopf zu bewahren. Das in den zurückliegenden Jahrzehnten bestens bewährte Handwerkszeug sollte nicht leichtfertig über Bord geworfen werden – vor allem dann nicht, wenn man nichts Besseres hat.

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