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Forum > Beispielsammlung über Sinn und Unsinn
GZS 1
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J.-M. Wagner
05.10.2002 20.08
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Re: Steigerbarkeit

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Martin Reimers
Ich habe das Regelwerk ja nicht bei mir zuhause, ...
Hm, war der Link, den ich genau deswegen zu § 36 (»Substantive, Adjektive, Verbstämme, Adverbien oder Pronomen können mit Adjektiven oder Partizipien Zusammensetzungen bilden. Man schreibt sie zusammen. Dies betrifft ...«) gelegt hatte, vielleicht etwas zu gut versteckt?
... aber heißt es dort nicht irgendwo, ...
Das ist der Punkt, über den ich die geneigten Leser des § 36 gern stolpern lassen möchte: Was genau steht da -- und was steht da NICHT?
... daß der erste Bestandteil nicht allgemein, sondern speziell in dem gegebenen Zusammenhang steigerbar sein muß?
Also schauen wir uns das nochmal am Beispiel von gutwillig an (durch die formale Brille, wohlgemerkt): Sowohl gut als auch willig existieren als eigenständige Wörter, gutwillig fällt als Zusammensetzung unter § 36, aber weder steht der erste Bestandteil für eine Wortgruppe (§ 36 [1]), noch kommt einer der Bestandteile in dieser Form nicht selbständig vor (§ 36 [2]), noch handelt es sich beim zweiten Bestandteil um ein Partizip (§ 36 [3]), noch handelt es sich um gleichrangige Adjektive (§ 36 [4]), noch ist der erste Bestandteil bedeutungsverstärkend oder -mindernd (§ 36 [5]), noch handelt es sich um Zahlwörter gewisser Kategorien (§ 36 [6]).

Was bleibt, ist § 36 E1: »In den Fällen, die nicht durch § 36 (1) bis (6) geregelt sind, schreibt man getrennt. Siehe auch § 36 E2. Dies betrifft ...« Worauf ich hinauswollte, ist der vierte Punkt:
4. Fälle, bei denen der erste Bestandteil erweitert oder gesteigert ist bzw. erweitert oder gesteigert werden kann, zum Beispiel: ...
Es steht nicht da, daß der erste Bestandteil in dieser Zusammensetzung steiger- oder erweiterbar sein muß (so daß also die Steigerung oder Erweiterung der Zusammensetzung als Ganzes via einer solchen des ersten Bestandteiles erreicht wird), sondern nur, daß das allgemein der Fall sein soll -- nicht wahr?

Natürlich wird aus den Beispielen die Intention des Regelwerkes deutlich, daß mit dem Steiger-/Erweiterbarkeitskriterium nur solche Fälle gemeint sind, in denen die Steigerung bzw. Erweiterung auf ein sinnvolles Wort führt. „Sinnvolles Wort“ ist jedoch ein inhaltliches Kriterium und kein formales. Wozu brauche ich eine formale Regel, wenn letztlich der Inhalt das entscheidende Kriterium ist?

Zitat:
Wenn es anders wäre, müßt man reformiert ja auch „hoch trabend“ und – pardon! – „nieder trächtig“ schreiben.
Da bin ich mir nicht sicher. Zunächst zu *hoch trabend: Wenn einerseits nach der Neuregelung alleinerziehend getrennt zu schreiben ist, dann sollte dies gleichermaßen für hochtrabend gelten, denke ich! Wenn man aber andererseits hochtrabend als ein Verbaladjektiv auffaßt, d. h. als eigenständiges Wort, dessen innere Struktur unerheblich ist, da es als Wort nur mit dieser Struktur existieren kann, fällt es nicht mehr unter § 36, weil es sich nicht um eine Zusammensetzung handelt (vgl. die Überlegungen in meinem Beitrag "allein_erziehend" vom 05.09. in diesem Strang, die analog gelten sollten). Mithin ist also die Existenz der Schreibung hochtrabend ein Argument für die Existenzberechtigung der Schreibung alleinerziehend. Sehr schönes Argument, so etwas hatte ich gesucht!
[Nachtrag: Ist das wirklich so? Ich bin mir nicht mehr sicher... „Are the Germans confused?“ -- Sure they are!]

Es enthält § 36 zwar genau solche Wörter, die wie eine Zusammensetzung erscheinen, aber nur „in dieser Form“ existieren (unter § 36 [2]) -- was jedoch einen logischen Konstruktionsfehler darstellt, weil die Wortart von Wörtern, die »in dieser Form nicht selbständig [vorkommen]«, nicht angebbar ist und sie daher garnicht unter den § 36 fallen können, der ja nur Aussagen über Wörter definierter Wortart macht (vgl. den obigen Paragraphentext)!

Nun zu *nieder trächtig: Ich komme gerade nicht auf die Steigerung von nieder, deshalb irritiert mich dieses Beispiel. Wenn es wirklich keine Steigerung gibt, dann ist nieder_trächtig analog zu ab_artig ein pathologischer Fall, der garnicht erfaßt wird, so daß nicht klar ist, was die reformkonforme Schreibung eigentlich ist.

Das einzige, was mich bei Fällen wie diesen beiden aber an meiner formalen Betrachtungsweise von § 36 zweifeln läßt, ist, daß man diese Wörter ja als von (formal gesehen zusammengesetzten) Substantiven abgeleitet auffassen kann (Abart, Niedertracht). Ich hatte bislang den Fall des kleinmütig aus der Beispielliste von § 36 (2) als Argument dafür verwendet, daß solche von zusammengesetzten Substantiven abgeleiteten Adjektive der (formalen!) Prüfung auf die Existenz der einzelnen Bestandteile „in dieser Form“ zu unterwerfen sind; gerade diese Prüfung führt ja bei den angegebenen Beispielen zu dem pathologischen Verhalten.

Wenn jedoch eine solche Ableitung ein generelles Wortbildungsprinzip darstellt und wenn die Neuregelung die Schreibung in solchen Fällen nicht explizit regelt (d. h. wenn stillschweigend davon ausgegangen wird, daß in solchen Fällen keine explizite Regelung erforderlich ist) -- was ich aber bezweifele, denn offenbar erwähnt § 36 einige solcher eigentlich implizit klaren Fälle explizit, vgl. § 36 E1 (1) --, dann werden abartig und niederträchtig „natürlich“ zusammengeschrieben. Ich halte sie jedoch nach wie vor für pathologische Fälle -- genauer: Paragraph 36 ist in diesen Fällen pathologisch; was können denn die unschuldigen Wörter dafür, daß ein Handvoll Experten ihre Schreibung nicht hinbekommt?

– geändert durch J.-M. Wagner am 08.10.2002, 16.34 –
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Jan-Martin Wagner

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Theodor Ickler
05.10.2002 06.26
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Regelwerk

Das ist richtig. Übrigens können Sie doch das Regelwerk jederzeit runterladen, von IDS-Mannheim.de oder sonstwo.
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Th. Ickler

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Martin Reimers
04.10.2002 21.07
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Steigerbarkeit

Ich habe das Regelwerk ja nicht bei mir zuhause, aber heißt es dort nicht irgendwo, daß der erste Bestandteil nicht allgemein, sondern speziell in dem gegebenen Zusammenhang steigerbar sein muß?
Wenn es anders wäre, müßt man reformiert ja auch „hoch trabend“ und – pardon! – „nieder trächtig“ schreiben.
Daß die Steigerungsregel seit jeher durch die Wörterlisten übergeneralisiert wird („zufriedener stellend“ gibt's nicht!), steht auf einem anderen Blatt.

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Martin Reimers

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J.-M. Wagner
04.10.2002 20.34
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Absurdität

Wenn man es einmal so richtig übertreibt und ausschließlich formal vorgeht, kann man bezüglich außenpolitisch, großartig, gutwillig und noch ein paar anderen Wörtern (bei denen keines der Zusammenschreibungskriterien von § 36 greift) zu dem Schluß kommen, daß die Getrenntschreibung regelkonform ist. Unter § 36 E1 (4) steht als Kriterium für Getrenntschreibung:

Fälle, bei denen der erste Bestandteil erweitert oder gesteigert ist bzw. erweitert oder gesteigert werden kann (...)
Na bitte, das trifft doch zu: außen --> weiter außen; groß --> größer; gut --> besser.

Aus den Beispielen unter § 36 E1 (4) geht natürlich hervor, daß diese Regelauslegung nicht beabsichtigt ist, aber was ändert das? Daß solche Steigerungen nur sinnvoll sind, solange der erste Bestandteil keinen inhaltlichen Bezug zu dem zweiten hat hat, interessiert einen bei einer rein formalen Herangehensweise nicht.
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Jan-Martin Wagner

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Theodor Ickler
02.10.2002 03.25
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sogenannt

Eigentlich kann die Wörterbuchform sogenannt in Texten gar nicht vorkommen, denn das Wort wird ja, sollte man meinen, nur attributiv, also stets flektiert gebraucht. Gibt man die unflektierte Form jedoch in eine Suchmaschine ein, findet man unzählige Belege der folgenden Art: Deshalb traten die Zigarettenhersteller im Namen einer sogenannt „vernünftigen Wissenschaft“ auf. Also eine Art adverbialer Verwendung. Ich hatte mir das früher schon mal notiert und dann wieder vergessen. In den Wörterbüchern findet sich anscheinend gar nichts zu dieser wohl neuartigen Verwendung.
Übrigens ist das neuschreibliche so genannt im Duden Universalwörterbuch so gut versteckt, daß die Eingabe von sogenannt eine bloße Fehlanzeige ergibt: Dieses Wort existiert nicht, hat nie existiert! Dabei findet der Leser, zum Beispiel ein deutschlernender Ausländer, das Wort in jedem beliebigen Text, auch heute noch (täglich etwa 100 Beispiele allein bei Paperball!)
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Th. Ickler

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J.-M. Wagner
25.09.2002 17.05
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Nachbesserung wirkungslos

Im ersten Bericht der Rechtschreibkommission ist ja bereits eine neuformulierte Fassung von § 36 enthalten. Die (inoffiziellen, aber partiell in aktuellen Wörterbüchern berücksichtigten und im Duden-Newsletter vom 12.07.2002 zum Ausdruck kommenden) Änderungen wirken sich aber auf die Probleme mit den „komplett durchfallenden“ Wörtern (weitere Beispiele siehe hier) nicht aus; bei der Zusammenschreibung ist als Kriterium die Steigerung hinzugekommen sowie eine (weitreichende) fakultative GZS bei Partizipien.

Fazit: weiterhin Totalschaden -- und was man in so einem Fall macht, brauche ich ja wohl nicht zu erläutern. Dieser Totalschaden betrifft allerdings nur den Bereich der Getrennt- und Zusamenschreibung; um die gesamte Reform als solchen anzusehen, bedarf es noch entsprechender Fazite in den anderen Teilbereichen (A Laut-Buchstaben-Zuordnungen; C Schreibung mit Bindestrich; D Groß- und Kleinschreibung; E Zeichensetzung; F Worttrennung am Zeilenende) -- oder man zeigt nicht nur, daß wir »eine gute Rechtschreibung, die bei richtiger Auffassung auch nicht besonders schwer ist und niemals ungrammatisch«, hatten und haben -- so daß es vor allem darauf ankommt, »das Gewachsene zu verstehen und immer besser darzustellen« (Th. Ickler) --, sondern außerdem, daß die Motive, Argumente und Begründungen, die hinter der 1996er Reform stehen, unhaltbar bzw. in ihrer logischen Konstruktion ungültig sind -- vgl. etwa den Aufsatz "Die Rechtschreibreform und einige ihrer Argumente von H.-Ch. Weißker.
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Jan-Martin Wagner

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J.-M. Wagner
23.09.2002 19.25
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§ 36: Totalschaden?

Daß man § 36 der Neuregelung unter Ulk verbuchen kann, ist zwar nicht neu, jedoch „freue“ ich mich immer wieder, wenn man ganze Klassen von Wörtern finden kann, die „komplett durchfallen“, bei denen also weder die „Positivliste“ (für Zusammenschreibung; § 36 [1]-[6]) noch die „Negativliste“ (für Getrenntschreibung; § 36 E1) greift.

Hier also noch so ein Beispiel: „außen_politisch“ -- offensichtlich eine Zusammensetzung vom Typ Adverb+Adjektiv, deren beide Bestandteile „in dieser Form selbständig“ vorkommen, deren erster Bestandteil aber weder für eine Wortgruppe steht, noch auf -ig, -isch, -lich endet und der auch nicht erweitert oder gesteigert werden kann.

Wie viele Adjektive, die sich von zusammengesetzten Substantiven ableiten und die in dieses Schema passen, mag es wohl geben?

Bei einem Auto spricht man vom Totalschaden, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert übersteigen (oder so ähnlich; ich besitze kein Auto). Wie mir scheint, ist der Reparaturaufwand bei § 36 immens, der Nutzen aber -- selbst in funktionsfähigem Zustand -- gering.
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Jan-Martin Wagner

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Theodor Ickler
19.09.2002 14.10
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Zeitlang

Daß es sich bei Zeitlang tatsächlich um ein einziges Wort handelt, das man nicht zerreißen darf, beweisen die Verbindungen mit Präpositionen. Bei Lesen stieß ich auf

auf eine Zeitlang (Dichtung und Wahrheit IV, 19)

Hierfür liefert Google weitere 250 Belege.

für eine Zeitlang (Keller, Der grüne Heinrich I, 16).

Diese Verbindung gibt es bei Google sogar weit über tausendmal.
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Th. Ickler

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J.-M. Wagner
10.09.2002 19.54
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Vertreibung des Maulwurfs

Lieber Herr Schäbler!

Vielen Dank für das Kompliment und für die Würdigung meiner Bemühungen! Es freut mich sehr, mich von Ihnen sowohl recht verstanden als auch in meinen Absichten (weitgehend) bestätigt zu sehen (ich hoffe, daß ich Sie damit richtig interpretiert habe).

Das mit der Weißglut kann ich sehr gut verstehen. Einer meiner Arbeitskollegen, mit dem ich sehr viel über die RSR diskutiere, hat viel früher als ich erfaßt, daß eine konstruktive Diskussion z. B. mit Herrn Dr. Heller nicht viel Zweck hat, weil er nicht sauber argumentiert. Auch die jüngsten Antworten aus dem Bayerischen Staatsministerium und vom Sekretär der KMK auf die Anfrage von Frau Dr. Menges sind geradezu entmutigend, auf diesem Wege irgend etwas erreichen zu können -- und ich hatte noch gehofft, daß jetzt endlich einmal die Fakten zur Kenntnis genommen würden...
Es hilft also nichts; mir scheint, daß man diese Leute mit der Nase darauf stoßen und ihnen eine möglichst lange Liste unterbreiten muß, die beweist, daß die Kommision lügt: eine Liste mit Änderungen, die erst in den neuesten Ausgaben der Wörterbücher zu finden sind und die gegen die amtlichen Regeln verstoßen. Aber das sind „peanuts“ im Verhältnis zu dem, was Sie bereits bezüglich der Chronologie der Ereignisse beschrieben haben. Also Weißglut? Aber nur ganz kurz, bitte.

Andererseits sprechen diese zuvor erwähnten Antworten für sich, und man sollte meinen, daß nun auch der letzte erkennt, was hier für ein Spiel gespielt wird -- ein „Spiel“ mit der Macht, gegen die Demokratie. Dies möchte ich am liebsten allgemein bekanntmachen, es dabei verwenden, „den Maulwurf zu vertreiben“, indem die „Nachbarn“ dazu gebracht werden, bei einer einfachen Sache mitzuziehen: einfach so zu schreiben wie gewohnt und die Reform quasi komplett zu ignorieren (soweit das geht). Um dies zu erreichen, braucht man Glaubwürdigkeit in den Augen seiner Mitmenschen. Dazu braucht man Fairneß auch gegenüber denen, die sie nicht verdient haben -- aber das macht ja nichts, denn von denen verspreche ich mir (fast) nichts mehr.

Eine wichtige Frage bleibt allerdings: Was ist der / sind die erfolgversprechendste(n) Weg(e), um das allgemeine Bewußtsein zu mobilisieren oder einen Sinneswandel in einer Zeitungsredaktion bzw. bei der Herausgeberschaft zu erreichen, so daß sich nach und nach wirklich etwas ändert, bzw. welche andere Zielstellung sollte man wählen, um mit der „Lösungsmöglichkeit 1 -- Vertreibung durch Vergraulen“ die Reformorthographie loszuwerden? Was lohnt sich wirklich?
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Jan-Martin Wagner

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Norbert Schäbler
06.09.2002 07.40
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Maulwurfsjagd

Lieber Herr Wagner!

Beginnen will ich mit einem uneingeschränkten Lob für Ihre Art, sich sachlich und objektiv mit der Rechtschreibreform auseinanderzusetzen. In mühsamer Kleinarbeit weisen Sie häufig deren Konstruktionsfehler nach. Ebenso gewinnen Sie einigen Denkansätzen Positives ab. Sie sind einfach fair – liebenswürdig fair!

Rechtschreibreformkritikern liefern Sie präzise Argumentationshilfen. Gleichzeitig machen Sie der anderen Seite klar, daß Änderungsbedarf besteht. Sie entwerfen eindeutige und klare Vetos, aber auch Kompromisse, die man nicht weiter verhandeln muß! Solches Engagement verdient höchsten Respekt. Meiner persönlichen Wertschätzung können Sie absolut sicher sein.

Was mich persönlich zur Weißglut treibt, ist die Reaktion der Gegenseite auf jegliche konstruktive Kritik.
Blättert man in der Chronologie der Ereignisse seit Einführung der Rechtschreibreform im Jahre 1996, dann stellt man fest, daß die Urheber dieses Unterfangens von Beginn an ihr gesamtes Machtpotential eingesetzt haben, um etwas Faktisches niederzureißen, was im Prinzip unantastbar – weil allseits akzeptiert – erschien.
„Augen zu und durch“, lautete die Parole derjenigen, die neue Fakten schufen – Fakten, die ein funktionierendes System beeinträchtigten und die sich als äußerst fehlerhaft und entwicklungshemmend für die Sprache erwiesen.
Diese Aussage ist beweisbar mithilfe der heimlich vollzogenen Revisionen der Rechtschreibreformkommission und deren Niederschlag in den Wörterbüchern des Jahrgangs 2002, die nach wie vor strotzen vor ungrammatischen Ausdrücken, obwohl schon im Herbst 1996 für derartige „Fehler“ eine Reihe von Expertisen erstellt worden war.
Mit anderen Worten: Die Macher der Reform reagieren nicht auf Kritik und Kompromißfähigkeit. Das heißt: Fairneß haben die auch nicht verdient!!

Zu meinem Vergleich mit dem Maulwurf:
Die Reformbetreiber haben bildlich gesprochen den Maulwurf in den herrlich bestellten Ziergarten Schriftsprache hineingesetzt.
Das Bild mag für sich selbst sprechen, und was den Ziergarten angeht, so sei darauf hingewiesen, daß ein solcher intensivster Pflege eines „keen gardeners“ bedarf.

Zum Vertreiben des Maulwurfs drei Lösungsmöglichkeiten:
1. Es gibt das sog. Spitzmauskraut, ein Staudengewächs, das etwa einen Meter hoch wird. Das mögen Maulwürfe nicht. Binnen kürzester Zeit flüchtet der Maulwurf in Nachbars Garten. Damit ist immerhin das Problem verschoben – doch wenn mehrere Nachbarn mitziehen, dann landet der Maulwurf irgendwann auf dem freien Feld.
2. Es gibt die sog. Ausräucherungsmethode. Man trägt einen Maulwurfshügel ab, deckt einen Höhleneingang frei und wirft eine Rauchbombe hinein. Dann hat auch der Nachbar kein Problem mehr mit dem fleißigen Tierchen.
3. Es gibt die herkömmliche Jagdmethode, bei der man sich mit einer Harke bewaffnet, mit der man dem Maulwurf im Morgengrauen auflauert. Dann nämlich sind die Tiere besonders aktiv. Um diese Zeit entstehen die meisten Hügel. Dorthin, wo gerade ein Berglein wächst, muß man kräftig zustoßen, und dann ist das Problem beseitigt.

Das ist natürlich alles reine Theorie, und die Lösungen 2 und 3 sind schrecklich militant.
Ich mag aber keine Maulwürfe im eigenen Garten, und somit denke ich eben über alle Möglichkeiten nach.
Reden kann ich ja mit dem lieben Tierchen nicht, weil’s mich nicht versteht.

– geändert durch Norbert Schäbler am 07.09.2002, 19.06 –
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nos

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J.-M. Wagner
05.09.2002 13.23
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Re: Maulwurfen tut's!

Man gewährt ihnen viel zu viel Ehre, diesen Maulwürfen, diesen Schattenwesen, und vor allem denen, die die Rechtschreibreform ausgeheckt haben.
Danke, Herr Schäbler, genau das habe gerade ich noch gebraucht!

Man setzt sich auseinander mit ihren idiotischen, perfiden, intriganten und selbstgefälligen Ideen, die nichts taugen in einem anderen Lebensraum...
Andererseits habe Sie natürlich recht: Man macht sich mit den schrottigen neuen Rechtschreibregeln viel zu viel Mühe -- eigentlich sind sie's nicht wert, daß man ihnen so kleinteilig nachsteigt, um herauszubekommen, ob und wie sie funktionieren.

Es gibt aber nach wie vor Leute, die die Rechtschreibreform für eine gute Sache und die neuen Regeln für modern etc. halten. Da ist es vielleicht hilfreich, mal exemplarisch vorzuführen, wie „gut“ die Regeln wirklich sind.

..., und man erkennt jene Böcke an – sprich die Kultusminister – die man zum Gärtner gemacht hat.
Momentmal -- das liegt mir fern. Extrem fern sogar!! Muß man sich als Rechtschreibreformkritiker nicht quasi besonders gut mit den neuen Regeln auskennen, besser nämlich als die meisten Leute, um nachweisen zu können, daß sie nichts taugen?

Man muß es auch, um nicht bei Pauschalverurteilungen stehenzubleiben und also behaupten, es sei alles Mist. „Selbst ein blinder Mann fängt einmal ein Huhn“ (aus „Anatavka“) -- es könnte doch zufällig auch etwas Brauchbares an den neuen Regeln dran sein, und m. E. kommt es der eigenen Glaubwürdigkeit zugute, wenn man das auch benennt.


So, und nun verraten Sie uns schon Ihre gärtnerischen Kenntnisse bezüglich der Maulwürfe...

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Jan-Martin Wagner

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Norbert Schäbler
04.09.2002 21.32
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Die "Sache mit dem Maulwurf "- oder: das "Ding mit der Subkultur"

Maulwürfe haben bekanntlich ein Fell ohne Strich. Das brauchen sie, um sich unter der Erde vorwärts und rückwärts bewegen zu können. Sonst würden sie sich irgendwo verfangen, aufspießen und in ihrem Lebensraum – der ist unterirdisch! – jämmerlich krepieren.

Maulwürfe sind mit Ausnahme ihrer so gnadenreichen Sonderausstattung – dazu gehören auch die am Körper eng anliegenden Grabschaufeln – verfemte Tiere. Sie sind von jedem Gärtner gehaßt und vom Volksmund geschaßt … Ich selbst mag sie – diese unterirdischen Perfektionisten: vor allem idealtypisch, ansonsten nur in Nachbars Garten und außerhalb des eigenen Vereins …

Maulwurfen tut’s in unserer Gesellschaft, denn die unkrautverherrlichende Grünenkultur wimmelt vor Schirmherren und Schutzpatronen für nutznieß- und situationsspezifisch nichtsnützende Minderheiten.
Ist das nicht eine seltsame Orientierung?

Maulwurfen tut’s!
Maulwurfverherrlichung!
Maulwurfphilosophie!
Maulwurftaktik!
(richtungs-, rückgrat- und strichlos!)

Ich meine:
Man gewährt ihnen viel zu viel Ehre, diesen Maulwürfen, diesen Schattenwesen, und vor allem denen, die die Rechtschreibreform ausgeheckt haben.
Man setzt sich auseinander mit ihren idiotischen, perfiden, intriganten und selbstgefälligen Ideen, die nichts taugen in einem anderen Lebensraum, und man erkennt jene Böcke an – sprich die Kultusminister – die man zum Gärtner gemacht hat.

Doch denen kommt man nur bei, indem man seinen Garten nach alter Herkunft und nach überliefertem Gebrauch jätet und pflegt.
Und gegen den Maulwurf gibt es ein bestimmtes Kraut, das sehr schnell wächst und sehr schnell wirkt …








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nos

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J.-M. Wagner
04.09.2002 14.04
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allein_erziehend

Kleine Zwischenfrage: Warum eigentlich muß man dieses Wort nach den reformierten Regeln getrennt schreiben? Ich dachte erst, daß das gar nicht der Fall sei, weil man es ja (genauer: den ersten Teil) in seiner Bedeutung (bezogen auf den Alleinerziehenden; wie der Alleinstehende) nicht steigern kann. Jedoch fällt dieses Wort, wenn man es formal als Zusammensetzung aus „allein“ und „erziehend“ auffaßt (was ich zwar für unsinnig halte, aber die reformierten Regeln sind nun einmal so), nicht unter § 34 (in welchem das Steigerungskriterium unter Punkt 2.2 vorkommt), weil es dort nur um Verben geht, sondern unter § 36 (Partizipien).

Für eine mögliche Zusammenschreibung verweist § 36 (3) auf „das dem Partizip zugrunde liegende Verb“, was hier erziehen ist, und wenn es also „alleinerziehen“ gäbe, dann auch „alleinerziehend“. Und sofort ist formal gesehen klar, daß getrennt werden muß, steht doch unter § 34 E3 (2) explizit „allein stehen“. Zudem ist allein erziehen als Wortgruppe korrekt (mehr dazu weiter unten).

Also: Nur weil es „alleinerziehen“ nicht gibt, soll es auch „alleinerziehend“ nicht geben. -- Der Infinitiv „alleinerziehen“ steht aber gar nicht zur Diskussion und ist in bezug auf alleinerziehend völlig irrelevant, weil sich letzteres ja auf die/den Alleinerziehende/n bezieht. -- Nix da, sagt die Reformorthographie, das schreibt sich jetzt, in Konsequenz, der/die „allein Erziehende“. -- Welch ein Unfug!

Hier wird offensichtlich das Pferd von hinten aufgezäumt: Anstatt inhaltlich korrekt vorzugehen, wird „formal korrekt“ vorgegangen, mit der Konsequenz, daß der inhaltliche Bezug, der überhaupt erst zu der Entstehung dieses Wortes geführt hat, verlorengeht. Natürlich hat alleinerziehend etwas mit allein erziehen zu tun, aber eben inhaltlich und nicht formal. Formal gesehen ist allein erziehen eine unter vielen möglichen Wortgruppen des Typs „allein + Verb“: allein bewältigen, allein fahren, allein rudern etc.

Fazit: Um sinnvolle Ergebnisse zu liefern, müßte das Zusammenschreibungskriterium der Nichtsteigerbarkeit des ersten Bestandteils explizit auch für Partizipien (§ 36) gelten, der „Umweg“ über § 34 führt in die Irre. Dies scheint allerdings nicht beabsichtigt zu sein: Im 3. Kommissionsbericht steht im Teil B (Diskussion alternativer Regelungen) unter 1.1.0 (Verbindungen mit Partizipien – Die Ausgangslage):

Zitat:
Die Neuregelung versucht hier zu einer Vereinfachung zu gelangen, indem die Schreibung konsequent davon abhängig gemacht wird, ob eine entsprechende Verbindung auch im Infinitiv besteht. Wenn dies der Fall ist, wird die Getrennt- bzw. Zusammenschreibung von dort übernommen (...).
Wichtig hierbei ist die Voraussetzung, daß „eine entsprechende Verbindung auch im Infinitiv besteht“, denn nur dann soll sich die Getrennt- bzw. Zusammenschreibung danach richten. Das geben die Regeln in ihrer jetzigen Form allerdings nicht her. Würden sie es, dürfte m. E. die Getrennt- bzw. Zusammenschreibung von „allein_erziehend“ nicht anhand des entsprechenden Infinitivs entschieden werden. (Und vielleicht sorgt eine entsprechende Meta-Toleranzregel demnächst für die Wiederbelebung der Zusammenschreibung...)

Mir scheint, daß dahinter ein generelles Defizit von § 36 steckt: Zu Adjektiven gewordene zusammengesetzte Partizipien werden nicht separat berücksichtigt. Genau darauf ging vor einigen Tagen bereits Herr Upmeier im "bisherigen Gästebuch" ein; er schrieb am 7.8.2002:
Zitat:
G.u.Z.: Sind auch Verbaladjektive Adjektive und auch Adjektive Nomina?
Verbalsubstantive sind Substantive mit allen Eigenschaften eines solchen, denn ,Verbal-' ist nur das Bestimmungswort zur Wortart ,Substantiv'. Sie dürfen mit anderen Wörtern feste Bindungen eingehen. Folgerichtig sind Verbaladjektive Adjektive. Wie Adjektive sind sie deklinierbar und nicht alle steigerbar. Nicht im Regelwerk, nur im großen Wahrig steht das Wort „Verbaladjektiv: aus einem Verbum gebildetes Adjektiv“. Adjektive dürfen mit anderen Wörtern feste Bindungen eingehen; neu: mit Partizipien nur noch eingeschränkt. Das Problem ist die Abgrenzung zwischen Partizipien als Verbform und Verbaladjektiven, zwischen Zustandspassiv (,sein'-Passiv) und Verbaladjektiv in prädikativem Gebrauch (früher: als ,Prädikatsnomen') mit ,sein'.

Zu ,Nomen' im Duden: „Nennwort, Substantiv; häufig auch für Adjektiv und andere deklinierbare Wortarten“. Im Bertelsmann: „deklinierbares Wort“. Im kleinen Wahrig: „der Beugung unterliegende Wortart“. Im großen Wahrig: „deklinierbares Wort (Substantiv, Pronomen, Adjektiv)". Letzteres habe ich vor langer Zeit im Gymnasium gelernt. Aber dann steht im Duden und im großen Wahrig: „Nomen acti: Substantiv, das den Abschluß oder das Ergebnis eines Geschehens bezeichnet; Nomen actionis: Subst., das ein Geschehen bez.; ... Nomen qualitatis: Subst., das eine Eigenschaft bez.“ In dieser hier unlogischen Einschränkung der Nomina auf Substantive liegt der Hund begraben, denn auch Adjektive können als Verbaladjektive ein Geschehen bezeichnen: aktiv: „der beutejagende Wolf“, medial: „die einstürzenden Neubauten“, passiv: „der hochverehrte Professor“ oder das Ergebnis eines Geschehens: aktiv: „der studierte Herr“, medial: „die eingestürzten Neubauten“, passiv: „das zerstörte Haus“ auch als prädikativ (als Prädikatsnomen) gebrauchte Verbaladjektive: „die Sonne ging rotglühend unter“, „er kam braungebrannt heim“ und als ,Eigenschaftswörter' eine dauerhafte Eigenschaft. Viele Verbaladjektive können auch adverbial gebraucht werden: „das interessiert mich brennend.“

Wenn man folgerichtig die Kategorien ,Nomen acti, Nomen actionis, Nomen qualitatis' für alle Nomina gelten ließe, soweit im Einzelfall sinnvoll, also auch für Verbaladjektive, würde die neue Diskriminierung der Partizipien, nur dann mit anderen Wörtern zusammengeschrieben werden zu dürfen, wenn auch der zum Partizip gehörende Infinitiv zusammengeschrieben wird, für Verbaladjektive hinfällig und müßte im Einzelfall entschieden werden. Für Adverbien, die adverbial gebrauchte Verbaladjektive sind, müßte dann bei Getrennt- und Zusammenschreibung mit anderen Wörtern logischerweise dasselbe wie für alle übrigen Adjektive gelten.
Henning Upmeyer
Dem ist kaum etwas hinzuzufügen.

(Nachtrag) Vielleicht nur noch dies: Demnach wäre also alleinerziehend (als ganzes Wort) ein Verbaladjektiv, dessen innere „Zusammensetzung“ als solche unerheblich ist, so daß es gar nicht erst unter § 36 fällt.

Fazit: Wer annimmt, es handele sich bei alleinerziehend um eine Zusammensetzung aus Adverb + Partizip entsprechend § 36, hat schon verloren bzw. sich gründlich geirrt. Wie aber kann man dies etwas leichter verständlich erklären bzw. begründen, als es Herr Upmeyer getan hat?

Natürlich gilt das allgemeine Prinzip, daß (echte) Zusammensetzungen (eigenständige) Wörter sind und daher zusammengeschrieben werden. Manche Leute reagieren aber allergisch, wenn man von einem konkreten Beispiel „ablenkt“ und ein „Pauschalargument“ verwendet. Was bleibt einem dann noch zur Verteidigung der „Schreibung“ (eigentlich ja des Wortes) alleinerziehend?

– geändert durch J.-M. Wagner am 06.09.2002, 14.58 –
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Jan-Martin Wagner

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Reinhard Markner
26.08.2002 16.06
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Im Zweifel zusammen

»Ich mache mir die Zahlen nicht zueigen.«
Gerhard Schröder laut Welt.

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Norbert Schäbler
22.08.2002 19.44
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Subbä

Manchmal sage ich zu meiner Frau „Superfrau!“ und andermals sage ich „super, Frau!“
Wenn ich „Superfrau“ sage oder schreibe, schaut sie mich irgendwie liebevoller an, doch komme ich nicht umhin auch das andere zu sagen, weil es die Situation so mit sich bringt.



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nos

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