Wettschulden
=== DL schrieb (Beitrag 15458) (die Beitragsnummern erscheinen unten, wenn man den Mauszeiger links auf den Schriftzug „Beitrag einzeln“ hält):
Liebe Frau Dr. Menges,
haben Sie sich die genannte angeblich „amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung“ durchgelesen? Können Sie Fragen dazu beantworten?
Keine Antwort. (Hohe Wette.)
=== RMM weicht einer Antwort aus (Beitrag 15470):
Wette verloren!
Wie war der Einsatz?
=== DL schrieb (Beitrag 15477):
Liebe Frau Dr. Menges,
vielleicht könnte Herr Kukulies den vermutlich fälligen, von mir aber nicht benötigten Leisten (siehe Abb. von Frau Philburn) an Sie senden? Nein, das war nur ein Scherz.
Als Einsatz schlage ich vor: Hundert Mark, also 51,13 Euro, für Deutsches-Woerterbuch.de (an Herren Dräger & Schumacher). Aber die Wette ist noch lange nicht entschieden!
Ob Sie sich diese „Regeln“ nämlich tatsächlich durchgelesen haben, wissen wir nicht – es genügt sicherlich, wenn Sie sie sich jetzt durchlesen –, aber ich bin gespannt auf Ihre Antwort; mal sehen, ob die Foristen meinen, daß Sie sich die Regeln vorher durchgelesen hatten. Hier nun meine Frage:
Nach welchen „amtlichen“ Regeln kann im Deutschunterricht die Kommasetzung unterrichtet werden?
Für den Fall, daß Sie jetzt hierfür §§ 71–79 heraussuchen, weise ich darauf hin, daß fünf dieser neun „Paragraphen“ nur Kann-Bestimmungen sind (§§ 73, 75, 76, 78); von den verbleibenden vieren sind drei untereinander widersprüchlich (71 und 72 sowie 72 und 74) und einer ganz offensichtlich falsch (79).
Zusatzfrage: Die nicht eben rückgratstarken deutschen Medien und Agenturen haben immerhin beschlossen, daß die Kommasetzung in deren Printmedien so bleiben soll, wie sie bisher war (z.B. nach den 14 Zeilen Kommaregeln des DDR-Dudens). Wo sollen künftige Redakteure die Kommasetzung lernen? Denn in der Schule geht das nicht, weil die verunglückten §§ 71–79 nun wirklich nicht die lesefreundliche bisherige Kommasetzung hergeben.
Zweite Zusatzfrage: Enthält der Duden _21 wirklich 13 Seiten Kommasetzung in 5-Punkt-Minischrift?
Anmerkung: Ickler kommt mit ungefähr einem Zehntel der Textmenge aus.
Der DDR-Duden, Leipzig 1975, S. 671, benötigt in seiner gar nicht schlechten Kurzfassung 14 Zeilen für die Kommasetzung.
Hier noch die genannten „Paragraphen“:
§ 71: Gleichrangige (nebengeordnete) Teilsätze, Wortgruppen oder Wörter grenzt man mit Komma voneinander ab. | § 72: Sind die gleichrangigen Teilsätze, Wortgruppen oder Wörter durch und, oder, beziehungsweise/bzw., sowie (= und), wie (= und), entweder ... oder, nicht ... noch, sowohl ... als (auch), sowohl ... wie (auch) oder durch weder ... noch verbunden, so setzt man kein Komma. | § 73: Bei gleichrangigen Teilsätzen, die durch und, oder usw. verbunden sind, kann man ein Komma setzen, um die Gliederung des Ganzsatzes deutlich zu machen. | § 74: Nebensätze grenzt man mit Komma ab; sind sie eingeschoben, so schließt man sie mit paarigem Komma ein. | § 75: Bei formelhaften Nebensätzen kann man das Komma weglassen. | § 76: Bei Infinitiv-, Partizip- oder Adjektivgruppen oder bei entsprechenden Wortgruppen kann man ein (gegebenenfalls paariges) Komma setzen, um die Gliederung des Ganzsatzes deutlich zu machen bzw. um Missverständnisse auszuschließen. | § 77: Zusätze oder Nachträge grenzt man mit Komma ab; sind sie eingeschoben, so schließt man sie mit paarigem Komma ein. | § 78: Oft liegt es im Ermessen des Schreibenden, ob er etwas mit Komma als Zusatz oder Nachtrag kennzeichnen will oder nicht. | § 79: Anreden, Ausrufe oder Ausdrücke einer Stellungnahme, die besonders hervorgehoben werden sollen, grenzt man mit Komma ab; sind sie eingeschoben, so schließt man sie mit paarigem Komma ein. |
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