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Jurion 29.6.2006
Besorgnis der Befangenheit besteht nicht bei Verfassungsrichter, der in einem Fall über die Rechtschreibreform schon einmal entschieden hat
BVerfG, Beschluss vom 02.05.2006, Az. 1 BvR 698/06
Wird ein Ablehnungsantrag wegen Besorgnis der Befangenheit ausschließlich mit der Mitwirkung des abgelehnten Richters an dem Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1998, das sich mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Einführung der so genannten Rechtschreibreform befasste, begründet, ist dies offensichtlich ungeeignet, einen Ausschluss des abgelehnten Richters zu rechtfertigen. Die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss der Kultusministerkonferenz zur Rechtschreibreform war nicht zur Entscheidung anzunehmen, da eine Beeinträchtigung des Grundrechts auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit nicht dargelegt wurde.
BVerfGG § 18 Abs. 1, BVerfGG § 19
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