Unsere Verfassungsrichter – hier die (ehemalige) Präsidentin
Wie konnte die frühere Berliner SPD-Justizsenatorin Jutta Limbach Vorsitzende der Goethe-Institute werden, Nachfolgerin von Hilmar Hoffmann – nach ihrer nur entfernt literarischen Tätigkeit als Bundesverfassungsrichterin? Vermutlich war es ihre dortige Förderung der Rechtschreibreform, die sie als geeignete Persönlichkeit erscheinen ließ. Seither hat sie mehrere Bücher verfaßt, die sich mit der deutschen Sprache beschäftigen. („Ja, wir Juristen können alles“, behauptete ein Ministeralbeamter aus meinem Bekanntenkreis). Ein kleines Detail im Buch „Hat Deutsch eine Zukunft“ sollte nicht übersehen werden: 1998 beschloß der Bundestag am 26.3.1998 „Die Sprache gehört dem Volk“. Das war als Widerspruch gegen die Rechtschreibreform gemeint und zugleich der einzig mögliche Widerstand des Bundesparlaments – wegen der Kulturhoheit der Ländern. Zugleich wurde beschlossen, „die hergebrachte Amtssprache des Bundes beizubehalten.
Frau Limbach vernebelt jedoch die Absicht dieser Entschließung und stellt den Vorgang so dar, als habe das Parlament dem Verfassungsgericht dies als unverbindliche Meinung mitgeteilt:Die Sprachgemeinschaft ist es, die unsere Muttersprache fortbildet. Das meint auch der Bundestag, der im Streit um die Rechtschreibreform dem Bundesverfassungsgericht mitteilte, dass sich die Sprache im Gebrauch der Bürgerinnen und Bürger ... ständig und behutsam, organisch und schließlich durch gemeinsame Übereinkunft weiterentwickelt. Mit einem Wort: Die Sprache gehört dem Volk. In der Tat: Die Muttersprache ist eine Privat- und öffentliche Angelegenheit freier Bürger.
lesesaal.faz.net Genau diese Passage hatte auch die Bundestagspräsidentin Frau Rita Süssmuth (CDU) unserer Bürgerinitiative übermittelt – als Antwort auf unseren Protest gegen die gewaltsame Veränderung der deutschen Rechtschreibung. Es sollte also die Entwicklung wie bisher (vor allem durch den Duden) „behutsam nachgezeichnet“ werden.
Ihr Nachfolger wurde am 26. Oktober 1998 Wolfgang Thierse (SPD), der zusammen mit Otto Schily (SPD) unter Mißachtung des Beschlusses die „Reform“ auch in den Bundesämtern durchsetzte.
Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde die Absicht des Bundestagsbeschlusses durchaus richtig erkannt, jedoch zurückgewiesen. Frau Limbach stellt sich nun mit ihrem letztgenannten Satz scheinbar hinter die Bundestagsentschließung, vergißt aber anzumerken, daß unter Beihilfe des Verfassungsgerichts die Kultusminister die „Privat- und öffentliche Angelegenheit freier Bürger“ gegen den mehrheitlichen Willen ebendieser Bürger ihren eigenen Ideologien und Machtspielchen unterworfen haben.
Das möchte Frau Limbach vernebeln und, direkt darauf angesprochen, in der Öffentlichkeit überhaupt nicht mehr erörtert haben. Bei Sprachforschung.org wird dazu eine sehr bezeichnende Beobachtung mitgeteilt:Kommentar von R. M., verfaßt am 23.12.2010 um 12.12 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=585#8433
Aus einer Mail (im Ausland getippt):
»als frau Limbach vor einigen jahren wortschwallartig das 'variantenwoerterbuch' vorstellte – die deutsche sprache ist ja soooo schoen! – konfrontierte ich sie damit, dass die sog. rechtschreibreform die bevoelkerung ja sehr verunsichert haette, und man inzwischen offensichtlich versuche, dies nun irgendwie wieder... – worauf sich ihre stirn bewoelkte – sowas habe ich aber gar nicht gern – und ihr blick verfinsterte. (ich hielt das eigentlich fuer eine anmerkung, sie jedoch offensichtlich fuer eine konfrontation.) sie befand es nicht einmal fuer notwendig, ein konziliantes wort fallenzulassen. etwas anderes als jubel zum vorgeschriebenen thema war eben nicht vorgesehen.«
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