NDR-Zwangsgebühren-Informationen und „demokratische“ Parteien
Wie bekannt, ist die NPD aus drei östlichen Landtagen ausgeschieden – u.a. in Sachsen, weil ihr 0,05 Prozent zum Überwinden der Fünf-Prozent-Hürde gefehlt hatten. Aus Sicht der Gegner der Rechtschreib„reform“ ist das bedauerlich, denn sie war die einzige nennenswerte Partei, die sich noch bemühte, die vom Volk gewollte Rechtschreibung beizubehalten.
Andererseits ist es erfreulich, daß nun mit dieser Partei eine große Gefahr für die parlamentarische Demokratie beseitigt worden ist, aber durchaus anders, als die Demokratiesimulanten der etablierten Parteien zugeben werden.
Es wurden nämlich Bündnisse geschmiedet, um die Zustimmung anderer Parteien zu jeglichen Anträgen der NPD zu verhindern. Die NPD brauchte also nur eine genügende Anzahl vernünftiger Anträge einzubringen, um die gesamte demokratische Arbeit der Parlamente zu blockieren. Gerade ist wieder ein solcher Fall bekannt geworden. Der Zwangsgebührensender NDR berichtet, wie allgemein üblich tendenziös:
Der Landesvorsitzende der Alternative für Deutschland (AfD), Matthias Manthei, gerät wegen seiner Unterstützung der rechtsextremen NPD unter Druck. Manthei hatte im Kreistag Vorpommern-Greifswald gemeinsam mit zwei weiteren AfD-Abgeordneten für Anträge der rechtsextremen NPD gestimmt.
Der NDR räumt nun den bekannten Denunziationen der etablierten Parteien gegen die AfD einen breiten Raum ein:
Der SPD-Fraktionschef im Schweriner Landtag, Norbert Nieszery, wirft ihm vor, gemeinsame Sache mit den Feinden der Demokratie zu machen. Nieszery sieht AfD stramm an der Seite der NPD. Nieszery stellt auch seine berufliche Eignung in Frage: Der 42-jährige Manthei ist Richter am Amtsgericht Greifswald und in den Augen von Nieszery ist er in diesem Amt nicht länger tragbar. Für Demokraten, aber insbesondere für Richter müsse es eine Berufung sein, für den freiheitlichen Rechtsstaat einzutreten. Manthei mache sich aber gemein mit denen, die unsere Demokratie abschaffen wollen. Das sei ganz sicher unvereinbar mit seinem verantwortungsvollen Amt als Repräsentant unseres Rechtsstaates. Für den SPD-Fraktionschef ist offensichtlich: Die AfD steht mit ihren menschenverachtenden Äußerungen und ausländerfeindlichen Abstimmungsverhalten stramm an der Seite der NPD und in Gegnerschaft zu den demokratischen Parteien. ...
... d.h. den „demokratischen“ Volksentscheid-Annullierern SPD, CDU und Grüne von 1999 (Kiel). – Der eigenartige SPD-Chef sieht also in Richtern Erfüllungsgehilfen seiner Politik. Genau das ist verfassungswidrig.
Der NDR holte dann auch noch beflissen eine staatsparteiengefällige Stellungnahme des Richterbundes ein, den die Sache aber eigentlich nichts anzugehen hat. Die Begründung des AfD-Vorsitzenden für sein Abstimmungsverhalten bringt der NDR nur in einem kurzen, alles verschleiernden Satz:
Manthei hat seine Unterstützung der NPD-Anträge, die sich auch gegen die Aufnahme von Flüchtlingen richteten, gerechtfertigt. Ihm gehe es nicht um Ideologien, sondern um Inhalte.
ndr.de 24.9.2014
Will man wissen, worum es geht, findet man Tatsachen erst in einem Text der „Jungen Freiheit“:
Inhaltlich sei der Antrag der NPD richtig gewesen. Der Mann, dem die Kirche Asyl gewährt hatte, hätte ein gerichtliches Verfahren durchlaufen. „Sein Asylgesuch ist abgelehnt worden, womit er ausreisepflichtig ist. Da können wir uns doch nicht über Gesetz und Gerichtsentscheidungen hinwegsetzen. Das machen wir als Rechtsstaatspartei nicht mit“, sagte Manthei. Wem das nicht passe, der müsse eben das Aufenthaltsrecht ändern. Solange die Gesetze aber nun mal so seien, müsse sich auch daran gehalten werden.
jungefreiheit.de 25.9.2014
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