Kleine Korrektur, Herr Krutzke: Verben werden mit zusammen als Erstglied auch gemäß Neuregelung zusammengeschrieben, entsprechend der Wortliste aus §34(1). Natürlich nicht immer, wie §34(1)E1 gleich belehrt, indem es in einer Reihe von Beispielen nach Aber als Wortgruppe: den Fall zusammen (gemeinsam) spielen nennt. Dann folgt ein usw., es handelt sich also nicht um eine komplette Liste aller Ausnahmen. Es wird nicht näher ausgeführt, nach welchen genauen Kriterien die in der Wortliste aufgeführten Partikel mit einem folgenden Verb nun doch nicht zusammengeschrieben werden sollen. Es handelt sich bei §34(1)E1 daher um eine ziemlich brisante Klausel, die in der Auslegung der Wörterbücher dann auch interessante Blüten getrieben hat. An sich werden mit den Beispielen einige Fälle erwähnt, die man völlig selbstverständlich! doch getrennt schreiben müsse, weil ja sonst Mißverständnisse entstehen könnten. Nimmt man diesen Einwand ernst, so ist natürlich die ganze Reformregelung unbrauchbar. Witzigerweise wird hier doch wieder die Bedeutung herangezogen, um Getrenntschreibung zu begründen dabei war doch der Grundgedanke der Reform-GZS, semantische Kriterien zunächst einmal zu verwerfen, und daß (natürlich) von der Getrenntschreibung als Normalzustand ausgegangen wird, um daher nur die Zusammenschreibungen regeln zu müssen. Und in Wirklichkeit sind ja die Zusammenschreibungen von speziellen Bedeutungen motiviert, nicht die Getrenntschreibungen, die ja, völlig klar, der Normalfall sind (jedes Wort wird durch einen Zwischenraum vom nächsten getrennt geschrieben). Ein Paradebeispiel für die hoffnungslose Verknotung, der die Reformer mit ihrem Regelwerk erlegen sind.
Übrigens habe ich im Buchladen gestern einen neuen Schülerduden zum Gebiet Rechtschreibung und Wortlehre durchgeblättert und mir dabei einen Kasten zum Umgang mit dem Erstglied wieder durchgelesen. Darin hieß es unter anderem sinngemäß, man schreibe wieder von folgenden Verben vor allem (sic!) dann getrennt, wenn es in dem Sinne von erneut, nochmals gebraucht wird. Unbegreiflicherweise folgt darauf gleich als Beispiel wieder gutmachen. Was mögen sich die Dudenleute dabei gedacht haben (ohne §34(1)E1 müßte man nach neuer Rechtschreibung dabeigedacht schreiben)? Halten die wohl den Satz Ich werde heute gutmachen und morgen dann wieder gutmachen für sinnvoll, das Wort darin für richtig benutzt? Immerhin hat man bei Duden ja inzwischen wieder sehen, wie noch in der 96er Ausgabe des Rechtschreibwörterbuchs, zu wiedersehen korrigiert. Aber man muß angesichts solcher Entdeckungen wie meiner gestrigen dann doch den Eindruck haben, daß die Dudenleute das alles immer noch nicht richtig begriffen haben. Was soll man sonst davon halten? Ein wahrhaft groteskes Theater.
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