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Der GenderInnenwahnsinn
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Sigmar Salzburg
19.10.2020 03.15
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Gendern vergiftet einfachste Wörter

BR zitiert SZ
Diskussion: SZ-Artikel über Pianist Igor Levit
KRITIK AN DER KRITIK
Am Freitagabend reagierte auch die Süddeutsche Zeitung auf die heftige Kritik am Artikel von Helmuth Mauró. ... Die Polemik als journalistische Form habe bei der Süddeutschen Zeitung eine lange Tradition, mitunter schieße diese Form aber über das Ziel hinaus. "Jeder und jede kann der Ansicht sein, das sei hier passiert.“
br-klassik.de 18.10.2020

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Sigmar Salzburg
14.10.2020 14.02
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Eulenspiegel lebt

Satire: Genderwahn – die Dritte

Autor: Ralf Borowski 14. Oktober 2020

[Bild: Halbiert zusammengesetzte m/f-Klosymbole+„Gender/Neutral“]
Es ist nicht leicht, es allen Recht zu machen. --- © John / fotolia.com

Das Justizministerium hat einen Gesetzesentwurf erarbeitet, der erstmals durchgehend den „generischen Femininum“ nutzt. Für das Innenministerium ein Verstoß gegen das Grundgesetz.

In Zeiten sozialer Medien hat sich das ehemalige „Sommerloch“ der Printmedien auf das ganze Jahr ausgedehnt. Wie ist es sonst zu erklären, daß zwei wichtige Ministerien über Genderfragen streiten, welche die Duden-Redaktion zwischenzeitlich gelöst hat.

Vorauseilender Gehorsam?

Es könnte eine Form von vorauseilendem Gehorsams sein, in der Annahme, daß nach der Bundestagswahl 2021 eine schwarz-grüne Regierung gendermäßig durchgreift. Der Beweis für diese These: In der Rheinischen Post fordert die grüne Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt, die Koordinierung der Corona-Maßnahmen zur „Chefinnensache“ zu machen!

Wie alles begann

Kaum noch jemand erinnert sich an den ersten Ausbruch des Genderwahns, so selbstverständlich werden seine Auswirkungen inzwischen hingenommen. Nennt man aus Gleichstellungsgründen und um die real existierende männliche Vorherrschaft zu brechen jetzt beide Geschlechter, zum Beispiel „Fahrer und Fahrerin“ und wenn ja, in welcher korrekten Reihenfolge?

Genderneutrale Lösungsvarianten

Oder schreibt man genderneutral besser mit Tiefstrich „Fahrer_in“, oder mit Sternchen „Fahrer*in“? Fragen, die zu heftigen Diskussionen führten. Eine ganz innovative Lösung kam aus der Schweiz, wo sich tätigkeitsbezogene Bezeichnung[n] durchsetzten. Dort nehmen „Fahrende“ am Straßenverkehr teil. Die Duden-Redaktion hat den Streit inzwischen dankenswerterweise entschieden. Das Sternchen hat das Rennen gemacht und alle Schreibenden sind glücklich.

BMVg scheitert an Hauptfrau

Wäre da nicht das Verteidigungsministerium (BMVg), welches im Rahmen des Zeitgeistes für die Bundeswehr gerne genderneutrale Dienstränge einführen möchte, aber an der Komplexität der Materie scheitert.
Die Bezeichnungen „Gefreitin“ oder „Hauptfrau“ könnten zu Mißverständnissen führen. Und die genderneutrale Bezeichnung für „Panzergrenadier“ ist eine wirklich harte Nuss. Deshalb verschwand das Projekt erst einmal in der Schublade.

Insolvenzrecht ist Frauensache

Nun also der dritte Anlauf. Diesmal versucht sich das Bundesjustizministerium an der Herkulesaufgabe und legt, als echte Innovation, den ersten Gesetzentwurf in rein weiblicher Schreibweise vor. Es handelt sich um das „Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts“. In dem Referentenentwurf heißt es nur noch „Schuldnerin“ oder „Gläubigerin“. Auf Männer, in rein sprachlicher Form, wurde im Entwurf des Justizministeriums konsequent verzichtet.

BMI zeigt grammatikalische Kompetenz

Ein Sprecher des Innenministeriums stellte im Deutschlandfunk klar: Während das generische Maskulinum – die rein männliche Form – für beide Geschlechter gelte, sei das generische Femininum als Verwendung für beide Geschlechter sprachwissenschaftlich nicht anerkannt. Außerdem bestünde die Gefahr, das das neue Gesetz nur für Frauen gelte und damit verfassungswidrig sei.

Höchste Zeit also, dem Justizministerium einen Duden aus dem Jahr 2020 zu schenken, damit dort die neue Schreibweise bekannt wird. Eine gute Idee wäre auch, den „Leitfaden für die Formulierung von Rechtvorschriften“ an die neue Duden-Schreibweise anpassen, um zukünftig gendermäßige Differenzen zwischen den Ministerien zu vermeiden.

Ralf Borowski

Leitender Redakteur von JUDID Media. Mitglied im deutschen Fachjournalistenverband.

judid.de 14.10.2020

[Der Text ist wohl ein unkorrigierter Vorabzug. Wie wäre es außerdem mit Grenadieuse, Grenadiesse oder Grenadière?]

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Sigmar Salzburg
13.10.2020 07.45
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Die Unterjubler*innen des Justizministeriums

Die Endung -er ist seit Urzeiten das Zeichen des Machers oder des Werkzeugs und grammatisch männlich – außer bei Schwester, Mutter und Leber. Im Englischen ist das grammatische und damit das biologische Geschlecht meist nicht mehr erkennbar („teacher“).

Dem Deutschen ist nun seine Genauigkeit zum Verhängnis geworden, bei einzelnen Machern das weibliche biologische Geschlecht durch die Nachsilbe „-in“ präzisieren zu können („Lehrerin“).

Daher verlangt die deutsche Gendermafia jetzt die Doppelnennung oder Neutralisierung aller Plurale, für die bisher das „generische“ Maskulinum galt – die maskuline Artbezeichnung ohne den Gedanken an das biologische Geschlecht.

Das SPD-geführte Bundesjustizministerium hat jetzt den Spieß umgedreht und versucht, uns ein nie dagewesenes „generisches Femininum“ unterzujubeln, lt. „Junge Freiheit“ (unreformiert schreibend, auch Zitate!):

Im ursprünglichen Entwurf sind Formulierungen vorgesehen wie: „§1 Absatz 2: Haftet für die Verbindlichkeiten einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit keine natürliche Person als unmittelbare oder mittelbare Gesellschafterin, gilt Absatz 1 entsprechend für die Geschäftsleiterinnen der zur Geschäftsführung berufenen unmittelbaren oder mittelbaren Gesellschafterinnen.“

„Gesetzentwürfe müssen für jedermann verständlich sein“

Zuvor hatte bereits das Bundesinnenministerium unter der Leitung von Horst Seehofer (CSU) Widerspruch gegen den Gesetzestext in seiner ursprünglichen Form eingelegt. Ein Sprecher äußerte gegenüber der Bild-Zeitung: „Während das generische Maskulinum Frauen mit einschließt, ist ein generisches Femininum, also die Verwendung des weiblichen Begriffs zur Erfassung männlicher und weiblicher Personen, im vorliegenden Zusammenhang nicht anerkannt. Die Richtigkeit der Sprache muß insbesondere bei Gesetzestexten, auch im Hinblick auf die Rechtsförmlichkeit, gewährleistet sein.“

jungefreiheit.de 12.10.2020
Man sieht: die normabweichende Wortwahl erzeugt hier tatsächlich den fatalen Eindruck, als wären nur Frauen gemeint. Die Uni Leipzig ist schon mit ähnlichem Unsinn gescheitert: „Guten Tag, Herr Professorin!“

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Sigmar Salzburg
10.10.2020 08.35
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Gender bei Maulwürfen?

Der Intersexualität bei Maulwürfen auf der Spur

Forscher haben das Genom des Iberischen Maulwurfs sequenziert und Grundlagen der Vermännlichung der weiblichen Tiere aufgedeckt.

Sie besitzen Eierstöcke, aber auch Testosteron bildendes Hodengewebe: Was hinter dieser Vermännlichung bei den Maulwurfs-Weibchen steckt, haben Forscher nun aufgedeckt. Demnach sorgten in der Entwicklungsgeschichte dieser Tiere Umstrukturierungen im Erbgut für den Effekt der Intersexualität. Dies geht aus Untersuchungen des nun sequenzierten Genoms der kuriosen Säuger hervor. Vermutlich vermittelt der hohe Testosteronspiegel den Maulwurfs-Damen eine Art Dopingeffekt bei ihrer Schwerstarbeit unter Tage.
[...]
„Unsere Befunde sind ein gutes Beispiel dafür, wie bedeutend die Organisation des Genoms für die Evolution ist“, sagt Lupiáñez. „Die Natur bedient sich aus dem vorhandenen Werkzeugkasten der Entwicklungsgene und ordnet sie nur neu an, um ein Merkmal wie die Intersexualität zu erzeugen. Andere Organsysteme und die Entwicklung werden dabei nicht beeinträchtigt“, so der Wissenschaftler. Co-Autor Stefan Mundlos vom MPIMG sagt dazu abschließend: „Es gab und gibt die Tendenz, intersexuelle Phänotypen als krankhafte Zustände zu charakterisieren. Unsere Studie zeigt, wie komplex die sexuelle Entwicklung ist und dass die Natur ein großes Spektrum an Zwischentypen hervorbringen kann“, so der Wissenschaftler.

Quelle: Max-Planck-Institut für molekulare Genetik, Fachartikel: Science, doi: 10.1126/science.aaz2582

wissenschaft.de 9.10.2020

Die Erklärungen zeigen, wie heutzutage Wissenschaftler bemüht sind, die zeitgeistliche Mode zu rechtfertigen, die die Möglichkeit eines gleichwertigen Austauschs der Geschlechter behauptet. Eine ursprünglich männliche Transfrau gleicht jedoch in ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit immer noch einem Mann und könnte, anders als das Maulwurfsweibchen, nie Eizellen produzieren. Die neu geschaffenen Probleme zeigt der peinvoll versternte Text von „jetzt.de“:

Die republikanische Partei hat in den vergangenen Wochen in sechs US-Staaten Gesetzentwürfe eingereicht, die die Rechte von High-School-Schüler*innen einschränken sollen, die sich als trans identifizieren. Sollte das Gesetz umgesetzt werden, können trans Schüler*innen nicht mehr gegen das Geschlecht antreten, mit dem sie sich identifizieren... Die Verfasser*innen des Gesetzentwurfs befürchten, es könne keinen fairen Wettbewerb geben, wenn trans und cis Frauen in der gleichen Klasse gegeneinander antreten. Trans Frauen seien cis Frauen physisch überlegen bezüglich Muskelmasse, Lungenkapazität und Herzgröße. Als cis Mann oder cis Frau werden diejenigen bezeichnet, deren Geschlechtsidentität dem Geschlecht entspricht, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Der Gesetzentwurf der Republikaner*innen in Tennessee sieht etwa vor, dass das Geschlecht in der Geburtsurkunde entscheidet, ob Schüler*innen am Frauen- oder Männersport teilnehmen...
jetzt.de 11.1.2020

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Sigmar Salzburg
08.10.2020 17.27
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Beamten Beamten das vom Mars?



a* = vom anderen Stern?

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Sigmar Salzburg
01.10.2020 17.13
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Der Gender-Narrenzug – eine Ausgeburt unserer Parteien-Demokratur!

Für mehr Gerechtigkeit?
Die Stadtverwaltung Kassel spricht in Zukunft geschlechtergerecht


Das Gendersternchen wird immer mehr zum Alltag: Mittlerweile steht es auch im Duden. Laut der Gesellschaft für deutsche Sprache ist es jedoch weder konform mit den Regeln der deutschen Grammatik noch mit denen der Rechtschreibung. Trotzdem soll es nun auch im Kasseler Rathaus angewandt werden.

Im Kasseler Rathaus soll es bald nicht mehr „Lehrer“ und „Ingenieur“ heißen, sondern „Lehrende“ und „Ingenieur*in“. Dafür plädiert die SPD-Fraktion.

Update vom Montag, 28.09.2020 um 19 Uhr: Die Entscheidung fiel wie erwartet. Die Stadtverordnetenversammlung Kassel hat am Montag, 28.09.2020, beschlossen, dass die Stadtverwaltung in Zukunft geschlechtsumfassende Formulierungen nutzen muss. Gestellt hatte den Antrag Sabine Wurst von der SPD-Fraktion. Unterstützt wurde sie von den Fraktionen der Grünen und Linken...

Wurst wird dann erklären, warum die Stadtverwaltung künftig geschlechtsumfassende Formulierungen wie „erziehungsberechtigte Personen“ (statt „Erziehungsberechtigter“), „Wählende“ (statt „Wähler“) und „verfasst von“ (statt „Verfasser“) verwenden soll.

Ist solch eine Formulierung nicht möglich, soll der „Gender Star“ angewendet werden – jenes Sternchen, das zwar schon im Duden steht, laut der Gesellschaft für deutsche Sprache jedoch weder mit Grammatik noch Rechtschreibung konform ist.

Trotzdem wird es immer beliebter [d.h.: obrigkeitlich erwünschter!]. Moderatorinnen wie Anne Will verwenden es im Fernsehen und machen eine Pause zwischen „Zuschauer“ und „innen“. Beim Streamingdienst Spotify kann man keine Künstler, sondern nur noch „Künstler*innen“ auswählen...

Wurst freut sich nicht nur, dass mit den neuen Regeln „Frau in der Sprache sichtbar wird“. Sie ist auch überzeugt: „Sprache schafft Wirklichkeit. Deshalb sollte sie präzise sein.“ So werde das Bewusstsein für Gleichwertigkeit gefördert – und zwar für alle geschlechtlichen Identitäten. [Quatsch!]

Für den CDU-Fraktionsvorsitzenden Michael von Rüden sind geschlechtergerechte Formulierungen dagegen nur ein „künstliches Produkt“, das die deutsche Sprache „verunstaltet“. Er verweist auf Umfragen, nach denen 68 Prozent der Deutschen Gendersternchen und Co. ablehnen. [typisches Beispiel unserer „Demokratie“!] „Ungleichbehandlungen werden damit nicht beseitigt“, glaubt von Rüden, der mit seiner Fraktion gegen den Antrag stimmen wird... (Matthias Lohr)

hna.de 28.9.2020

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Sigmar Salzburg
14.09.2020 12.39
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„Weg vom alten, weißen Mann mit Bart“

Katholische Studierende Jugend gendert „Gott*“

KÖLN. Die Katholische Studierende Jugend (KSJ) will „Gott“ künftig nur noch mit Genderstern schreiben. Durch eine entsprechende Kampagne soll ein anderes Gottesbild vermittelt werden, „weg von dem strafenden, alten, weißen Mann mit Bart hin zu einer Gottes*vielfalt“, teilte die Organisation laut katholisch.de mit...

jungefreiheit.de 14.9.2020

Gott*, Gott_, Gott: – in der exakten Wissenschaft gilt doch seit langem: Gott†.

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Sigmar Salzburg
13.09.2020 19.25
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WDR: Gender 2.0 – generisches Femininum für Laschet?

Jetzt live Kommunalwahl in NRW – Zahlreiche Stichwahlen zeichnen sich ab

Es geht bei den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen um die Macht in den Rathäusern. Aber es ist auch ein politischer Stimmungstest in Corona-Zeiten. Alle Entwicklungen hier im Live-Ticker:

[Bild, Stimmzettel einwerfend]

Armin Laschet, Ministerpräsident von NRW, gibt ihre Stimme ab

www1.wdr.de 13.9.2020

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Sigmar Salzburg
19.08.2020 15.03
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Der Gender-Innenwahn wird Pandemie

Anläßlich der Rechtschreib„reform“ hatte das Bundesverfassungsgericht verfügt, daß dadurch nicht die Sprache verändert werden darf – aber dennoch hat sich kein Kultusminister gehindert gefühlt, dem „Rauhen“ sein „h“ zu streichen.

Nach etlichen „fortschrittlichen“ Städteverwaltungen wird nun im Zwangsgebühren-Funk die gesprochene Sprache selbst gröblich verstümmelt. Ein Gang zum kartellparteilich gewählten Verfassungsgericht erscheint aussichtsloser denn je, denn das wird sich hüten, dieses Fünkchen Unsinn zu zertreten, auch wenn es ein Großbrand werden sollte. Die „Junge Freiheit“ schreibt (in traditioneller Rechtschreibung):

Geschlechtersensible Sprache

Öffentlich-rechtlicher Radiosender spricht Gendersternchen

BERLIN. Der Jugendsender „Fritz“ wird als erster öffentlich-rechtlicher Radiosender in seinen Nachrichten künftig das sogenannte Gendersternchen mitsprechen. Die Redaktion habe sich nach mehreren Versuchen darauf verständigt, das Sternchen durch eine kurze Pause abzubilden, sagte Programmchefin Karen Schmied dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Damit wolle der zum ARD-Verbund gehörende Sender sowohl alle Männer und Frauen wie auch Personen, die sich keinem der beiden Geschlechter zugehörig fühlen, mit einbeziehen.

Das Sprechen des Gendersterns sei anfangs zwar etwas ungewohnt gewesen und habe seltsam geklungen, erläuterte Schmied. Die Nachrichtenredaktion habe sich aber schnell daran gewöhnt. „Pro Satz soll es nicht zu viele Sternchen-Formulierungen geben, sonst klingt es zu verwirrend.“

Wunsch der Redakteure

Als Alternative würden die Nachrichtensprecher dann auf geschlechtsneutrale Worte wie „Studierende“ oder „Teilnehmende“ zurückgreifen. Den übrigen Moderatoren außerhalb der Nachrichtenredaktion sei es dagegen selbst überlassen, wie und ob sie in geschlechtergerechter Sprache formulierten.

Die Entscheidung des Senders erfolge auf Wunsch der Redakteure. „Wir haben eine sehr junge Redaktion zwischen Mitte 20 und Anfang 30. Für die Jüngeren ist Geschlechtergerechtigkeit in der Sprache ein großes Thema“, begründete Schmied die Neuerung. Die Redaktion wolle damit auch ein Zeichen für die Vielfalt der Lebenskonzepte setzen...

Unterdessen stößt die Petition der JUNGEN FREIHEIT gegen Gender-Sprache weiterhin auf große Zustimmung. Bis Freitag unterzeichneten fast 24.000 Personen den Appell gegen angeblich geschlechtergerechte Sprache.

jungefreiheit.de 19.8.2020
Wie vom Genderwahn Befallene auf den Gedanken kommen konnten, daß mit der sekundenkurzen Sprachhemmung auch aller übrigen von der Norm abweichenden Spielarten sexueller Ausprägung gedacht werden könnte, wird Vernünftigen wohl immer verborgen bleiben. Das buddhistische Om-Gesinge benötigt deutlich mehr Zeit, um an weniger zu denken.

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Sigmar Salzburg
19.08.2020 05.10
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Shlomo sapiens locutus est

Claudio Casula@shlomosapiens · 17. Aug. 2020

Ich kann Grüne nicht ernstnehmen, die nicht wenigstens vom „Pommes essen auf dem Bürgerinnen- und Bürgersteig“ sprechen.

[zu dem Gerede von Robert Habeck: https://twitter.com/i/status/1295040338420215808 ]

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Sigmar Salzburg
07.08.2020 07.58
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Meinungsfreiheit und Kinderrechte gelten nichts vor Gericht

Der Evolutionsbiologe Professor Ulrich Kutschera ist wegen angeblicher „Volksverhetzung“ und „Beleidigung“ durch zwei schwule Männer vor Gericht gezerrt worden. Vom ersten Vorwurf ist er am 3. August 2020 freigesprochen, im zweiten aber zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Unter dem Titel „Maulkorb für Professorenschaft“ schreibt er in „Freie Welt“:

Während der Gerichtsverhandlung — ein politischer Schauprozess — wurden alle von mir vorgetragenen biologischen Fakten ignoriert — weder das Generalthema „John Money und die Gender-Ideologie“, noch die genetische Verwandtschaft zwischen Eltern und leiblichen; Kindern, die Inzucht-Hemmung bei fehlendem genetischen Band, der negative Stiefelterneffekt, die übersteigerte Elternliebe (Pädophilie nach J.M.), und schon gar nicht das Kindeswohl wurden ernst genommen. Einzig und alleine die verletzten Gefühle von zwei schwulen Männern, als Zeugen geladen, deren Vorträge gewürdigt wurden, zählten. Gemeinsam mit 2 Asta-Funktionären argumentierten sie gegen mich.

Meine 6 Zeugen — fünf Professoren und ein Kinderarzt — wurden nicht eingeladen, deren eingereichte Schriften zur Unterstützung meiner Aussagen verworfen — das diene nicht der Wahrheitsfindung, wurde argumentiert.

Obwohl ich in Revision gehen werde und die Sache vor dem Landgericht neu bewerten lassen möchte ist der Schaden dieser nicht rechtskräftigen Verurteilung immens — Meine 5 Professorenkollegen, allesamt ausgewiesene Experten, wurden als „unwichtig“ entsorgt. Dafür durften sich 2 Asta-Studenten auslassen — meine Sachargumente wurden hingegen ignoriert — und zugunsten der linksgrünen Gender-Ideologie, die als neue Staatsreligion unangreifbar geworden ist, eingetauscht...

freiewelt.net 5.8.2020
Die Staatsgefälligkeit von Gerichtsentscheidungen haben wir selbst schon erleben müssen. Hier ist zweifellos grundgesetzwidrig eine Meinung verurteilt worden, nämlich die nicht unbegründete Meinung, daß durch die Freigabe des Adoptionsrechts für schwule Männerpaare der strafbaren Pädophilie weitere Wege eröffnet werden. Drei Wochen vorher war gerade ein solcher Fall in Berlin bekannt geworden, offensichtlich ohne daß das Gericht sich damit auseinandergesetzt hat.

Dafür erschien bei „Spiegel online“ offensichtlich zielgerichtet ein rührseliger Artikel über das Glück eines schwulen Männerpaares, unter Umgehung der deutschen Gesetze ein Kind für sich in den USA erzeugen zu lassen. Die widernatürlichen Begleitumstände und das Recht des Kindes auf natürliche Abstammung und Eltern wurden dabei ausgeblendet, konnten jedoch nicht ganz verborgen bleiben (nach Spiegel):
Die Tränen, sagt Tobias Devooght, liefen in dem Moment, als ihre Tochter zum ersten Mal schrie... Tobias und sein Mann Dennis Devooght weinten vor Freude und Erleichterung. Der 40-Jährige wuchs in einer Zeit auf, in der sich schwule Männer unter 18 Jahren noch strafbar machten, wenn sie miteinander Sex hatten...
Das hat nun mit der widergesetzlichen künstlichen Erzeugung von Kindern nichts zu tun. Aber unauffällig wird eine weitere Unmenschlichkeit erwähnt:
... Dann lernte er Tobias kennen. Der ehemalige Hochleistungstänzer, 31, kannte diese Hemmungen nicht. Er begann, sich zu informieren, und im Herbst 2016 stand für beide fest: Sie wollten in Kalifornien eine Eizellspenderin und eine Leihmutter suchen. Beides wird dort separat gehalten, damit sich die Leihmutter leichter von dem Säugling trennen kann.
Eine weitere Widernatürlichkeit hat der Bundesgerichtshof gegen die bestehenden Gesetze ermöglicht, nämlich, daß auch ein Mann als Mutter des Kindes gelten darf:
Eine Leihmutterschaft ist zwar hierzulande weiterhin verboten. Doch 2014 entschied der Bundesgerichtshof, zwei schwule Männer als rechtliche Eltern ihres von einer US-Leihmutter geborenen Kindes anzuerkennen... Weil Summer seine [Dennis] leibliche Tochter und er somit eindeutig der Vater ist, hat das Amt Dennis auf der Geburtsurkunde als Vater – und Tobias als "Mutter" – eingetragen.
Natürlich hat man für Bedenken schon eine Huren-Wissenschaft herangezogen, die das erwünschte Ergebnis liefert:
Aber kann die väterliche Liebe und Fürsorge reichen? ... „Ob ein Kind eine sichere Bindung aufbauen kann, hängt allein davon ab, wie feinfühlig die Eltern auf seine Bedürfnisse eingehen“, sagt Fabienne Becker-Stoll, Direktorin des Bayerischen Staatsinstituts für Frühpädagogik, die zu dem Thema forscht. „Wissenschaftler sind sich weltweit einig, dass das Geschlecht der Bezugsperson dafür keinerlei Rolle spiele...“
Für den Erhalt des Geschäftsmodells sind schon Vorräte angelegt worden:
In einer Kinderwunschklinik in Kalifornien liegt – befruchtet und eingefroren – noch ein knappes Dutzend weiterer Eizellen der Spenderin, mit deren Auswahl sie sich vor drei Jahren so schwertaten. Wenn alles klappt, soll die neue Leihmutter noch dieses Jahr mit dem zweiten Kind schwanger werden. Diesmal wird Tobias der leibliche Vater sein.

spiegel.de 12.7.2020
Das ist also die „Schöne Neue Welt“, die Professor Kutschera selbstverständlich ablehnt. Verurteilt worden ist er aber nun deswegen, weil er die Meinung vertritt, daß es unter diesen schwulen Paaren einige geben könnte, die die Kinder nur zum Zwecke des möglichen Mißbrauchs erzeugen oder adoptieren. Diese Meinung ist erst kürzlich in Berlin mit hoher Wahrscheinlichkeit bestätigt worden:
Dennis S. (38) ließ sich in Zypern ein Kind austragen, bezahlte dafür 60 000 Euro, holte es dann nach Deutschland – und missbrauchte es! ...

Aus der Urteilsverkündung: Es gebe „keinen Beweis, zu welchem Zweck er das Kind zeugte“, meint Richter Martin Mrosk: „Eine Variante ist, um das Kind sexuell zu missbrauchen.“ Der Vater selbst behauptet, „um Zweisamkeit mit einem Kind zu leben“. Sechs seiner Videos dokumentieren den sexuellen Missbrauch am Kind bis zur Körperverletzung. Auf zehn Videos gibt der Vater dem Kind sexuelle Anweisungen.

bz-berlin.de 6.7.2020.
Naturgemäß ist die kriminelle Absicht kaum nachzuweisen, aber sie liegt hier so nahe, daß sie fast schon als Tatsache gelten darf.

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Sigmar Salzburg
04.08.2020 09.35
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Kinderrechte spielen wieder keine Rolle

Die „Junge Freiheit“ berichtet (in unreformierter Rechtschreibung):

Von Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen
Beleidigung: Evolutionsbiologe wegen Äußerungen über Homosexuelle verurteilt

KASSEL. Der Evolutionsbiologe Ulrich Kutschera ist vom Kasseler Amtsgericht wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Richter sah es als erwiesen an, daß der Forscher in einem Interview 2017 Homosexuelle herabgewürdigt habe, berichtet die „Hessenschau“. Die Strafe beträgt 60 Tagessätze á 100 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kutschera hatte 2017 in einem Interview über das Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare gesagt: „Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann- bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmißbrauch auf uns zukommen.“ ...

Der Richter erklärte laut „Hessenschau“, Kutschera habe mit seinen Äußerungen Werturteile gefällt. Als Beispiel nannte der Jurist Begriffe wie „Falschpolung“ oder die Aussage, bei Adoptionen sei ein „erhöhter Kindesmißbrauch“ wahrscheinlich. Auch angebliche Fakten zu präsentieren, helfe da nicht, da auch die Auswahl von Fakten eine Wertung darstelle...

jungefreiheit.de 4.8.2020
Die „Falsifizierung“ des Richterspruchs erfolgte bereits am 6. Juli mit der Verurteilung eines Kinderschänders, der die Befürchtung Kutscheras schon in die Tat umgesetzt hatte. Aber darum geht es gar nicht: Ein Kinderrecht ist, daß ein Waisenkind ein Recht auf die natürliche Paarung der Ersatzeltern haben muß. Und das sind Vater und Mutter. – Die Meinungsfreiheit, dieses Naturrecht auf drastische Weise einzufordern, darf der Richter nicht außer Kraft setzen, um den Homosexuellen zeitgeistunterwürfig gefällig zu sein.

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Sigmar Salzburg
03.08.2020 06.10
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Stauende am Stauende

In der neuen gender„gerechten“ Sprache will man nicht mehr die (meist) das Maskulinum anzeigende Endung „-er“ („Lehrer“) verwenden, sondern trickst mit dem Partizip Präsenz, um im Plural unbestimmt bleiben zu dürfen („die Lehrenden“). Im Singular muß wieder der Offenbarungseid geleistet werden („der oder die Lehrende“).

Artikellosigkeit macht die Sprache nicht mit; eine verfassungsrichterliche Neutralisierung („das Lehrende“) auch nicht. Letzteres dürfte auch „Lehr-Ende“ gelesen werden – meist aber wird diese Hilfskonstruktion für den im ABC fehlenden Buchstaben des Zäpfchenlautes weggelassen: „das Tauende“.

Im Hafen arbeitet „der Stauer“. Im Gender-Konstrukt heißt der Plural jetzt „die Stauer*innen“, gesprochen: „die Stauer-Innen“ oder eben „die Stauenden“. Stauenden sei gesagt: es gibt auch „Stau-Enden“ – im Autoverkehr.

Über solche, manchmal sogar listig absichtliche Irrtümer geht man meist lächelnd hinweg – wenn sie nicht von Leuten begangen werden, die heute fast schon als Ersatz-Juden wie in der Nazizeit angreifbar gemacht worden sind – AfD-Anhänger. Jeder kleinste Fehler wird zu einem „Mega-Fauxpas“ aufgeblasen (Merkur 30.7.20):

Da hat er sich wohl vertan

Mega-Fauxpas: AfD-Politiker beklagt „Gendergaga“ – und tritt ganz tief ins Fettnäpfchen


Von Franziska Schwarz

Im Streit um den Erhalt der Schönheit der deutschen Sprache hat ein AfD-Politiker jetzt den Duden hervorgeholt. Das ging nach hinten los.

• Gunnar Lindemann, AfD-Politiker im Berliner Abgeordnetenhaus, hält vom Gendern der Sprache nicht viel.
• Nun kritisierte er in dem Zusammenhang die Ausdrucksweise einer lokalen Hauptstadtzeitung.
• Er unterlag dabei aber offenbar einem Irrtum – streitet aber dennoch weiter.

Berlin – Sprache hat Macht. Über das Binnen-I oder die Abwandlung von etwa „Studenten“ (nur männlich) zu „Studierenden“ (schließt nicht nur den weiblichen Teil der Bevölkerung, sondern auch LGBT ein), wird sicherlich auch deshalb erbittert gestritten. Für die Kritiker bedeuten sie eine lästige Umstellung (ganz unabhängig davon, dass sie einen Versuch darstellen, weite Teile der Gesellschaft zumindest sprachlich zu integrieren). Zu ihnen gehört Gunnar Lindemann , der sich nun in der Debatte aber zum Gespött gemacht hat.

AfD-Politiker wütet über „täglichen Genderwahnsinn“ : „Links-grüne Ideologien“

Ein Tweet des Berliner AfD-Politikers hat nämlich ordentlich Schaum vorm Mund:
Der tägliche Genderwahnsinn: Jetzt werden sogar Fahrspuren gegendert. Wie wäre es mal mit der guten alten Duden-Rechtschreibung anstatt mit diesem links-grünen Ideologien liebe @bzberlin ? Dann verstehen Euch vielleicht auch die Leser wieder.< href=https://twitter.com/hashtag/zib2?src=hash&ref_src=twsrc%5Etfw>#zib2 #Gender #Gendergaga #twitch pic.twitter.com/4K6qJyBFrm

— Gunnar Lindemann MdA (@AfDLindemann) July 27, 2020
Lindemann erregte sich dabei über eine Schlagzeile der Berliner Zeitung (B.Z.) , die geschrieben hatte „Frau übersieht Fahrspurende und fährt in Baustelle“ . Sein selbst-kreierter Hashtag zu dem Thema: #Gendergaga . Der Gedankengang Lindemanns war beim Lesen vermutlich etwa so: „Warum schreiben die nicht einfach ‚Fahrspuren‘? Erst nehmen sie das Wort ‚Studenten‘ auseinander, und jetzt das. Die Linken und Grünen haben sie ja nicht alle...“

Allerdings meinte die B.Z. tatsächlich die „Fahrspur“ – und ihr Ende. Fahrspurende. Keine Gender-freundliche Form von Fahrspur.

„Genderwahnsinn“-AfD-Politiker holt den Duden hervor – „Gendergaga“ steht nicht in dem Sprach-Werk

Gut einen Tag später unterhalten sich auf Twitter schon mehr als 2800 Menschen über die Anekdote, über die die Tagesschau zuerst berichtete. Sie sorgt für massive Erheiterung – obwohl gegenderte Sprache für andere Politiker schon ernsthafte Konsequenzen hatte, wie es in dem Bericht heißt. Etwa für die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt oder einen ÖVP-Politiker, die vermeintlich von „Kinderinnen“ sprachen – und deshalb einen Shitstorm über sich ergehen lassen mussten.

Hat Lindemann derweil eingesehen, dass er sich im Eifer des Gender-Gefechts verlesen hat? Scheint nicht so. Er retweetete inzwischen einen Post der AfD Berlin , der so lautet:...
Die #Gendergaga-Sprache muss weg.

Gebärende, Studierende, Zufußgehende, #Stauende, kein normaler Menschen spricht so.

Schluss mit der Verstümmelung unserer schönen Sprache. pic.twitter.com/M9Yqw936gV

— AfD Berlin (@AfDBerlin) July 28, 2020
„Stauende“ meint, ähnlich wie „Fahrspurende“, ein Stau-Ende, ist also nicht gegendert. Vielleicht würde es der AfD Berlin helfen, wenn mehr deutsche Wörter gekoppelt würden.

„Gendergaga“-Shitstorm: AfD-Politiker legt nach – „Wem das nicht gefällt, der suche sich ein anderes Land“ [...]

merkur.de 30.07-2020
Die Erregung der Frau Schwarz über die Erregung des Herrn Lindemann hält noch weiter an. Der Fettdruck wurde aus dem Original übernommen.

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Sigmar Salzburg
24.07.2020 06.29
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Die neue Wissenschafts-und Meinungsfreiheit

Am Dienstag begann der Prozeß gegen den Evolutionsbiologen Prof. Ulrich Kutschera. Die „Junge Freiheit“ berichtete vorab (in traditioneller Rechtschreibung):

Evolutionsbiologe Kutschera verteidigt Äußerungen über Homosexuelle

KASSEL. Der Evolutionsbiologe Ulrich Kutschera hat am Montag zu Beginn des Prozesses gegen ihn seine Äußerungen über Homosexuelle verteidigt. „Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt meiner Aussagen“, sagte Kutschera laut der Nachrichtenagentur dpa vor dem Amtsgericht Kassel. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, unter dem Vorwand „biowissenschaftlicher Fakten“ Homosexuellen eine Neigung zum sexuellen Mißbrauch von Kindern zu attestieren.

Kutschera kündigte hingegen an, die Korrektheit seiner Darlegungen zu belegen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit Juni 2019 wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und Verleumdunggegen den Biologen. Er hatte 2017 in einem Interview über das Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare gesagt: „Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann- bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmißbrauch auf uns zukommen.“[...]

jungefreiheit.de 20.7.2020
Der Zufall will es, daß die Befürchtungen Kutscheras vor zwei Wochen in einem besonders schlimmen Fall bestätigt wurden, wenn auch der Nachweis der geplanten Kindeserzeugung zu diesem Zwecke naturgemäß kaum gelingen kann. Die BZ-Berlin berichtete:
Seine abscheulichen Taten lassen sich nur schwer in Worte fassen: Dennis S. (38) ließ sich in Zypern ein Kind austragen, bezahlte dafür 60 000 Euro, holte es dann nach Deutschland – und missbrauchte es!

Jetzt das Urteil, das völlig fassungslos macht: Nur fünf Jahre Haft verhängte der Richter gegen Dennis S.!...

Aus der Urteilsverkündung: Es gebe „keinen Beweis, zu welchem Zweck er das Kind zeugte“, meint Richter Martin Mrosk: „Eine Variante ist, um das Kind sexuell zu missbrauchen.“ Der Vater selbst behauptet, „um Zweisamkeit mit einem Kind zu leben“. Sechs seiner Videos dokumentieren den sexuellen Missbrauch am Kind bis zur Körperverletzung. Auf zehn Videos gibt der Vater dem Kind sexuelle Anweisungen.

bz-berlin.de 6.7.2020.
Es ist zu hoffen, daß diese Tatsachen den nötigen Eindruck auf das Gericht machen.

Siehe auch dies und das.


Nachtrag:
Wegen seiner Aussagen über Homosexuelle ist der Kasseler Biologie-Professor Ulrich Kutschera zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Kassel sprach den 65-Jährigen wegen Beleidigung schuldig.
Kutscheras Äußerungen seien nicht durch die Freiheit der Wissenschaft gedeckt, sagte der Richter: „Es kommt auch auf den Zusammenhang an.“ So habe sich der Evolutionsbiologe in einem Interview geäußert und nicht in einer Vorlesung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
spiegel.de 3.8.2020

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Sigmar Salzburg
21.07.2020 19.12
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Fort mit dem Gender-Sprech!

Die Berliner Grünen-Politikerin Kristine Jaath erklärte vor Jahren schon dem BZ-Journalisten Gunnar Schupelius (bz-berlin.de 10.5.17), wie das neue diskriminierungsfreie Sprechen nach dem Gender-Stern oder Unterstrich mit hörbarem Stimmeinsatz zu erfolgen habe: „Lehrer*’innen“. Eine solche Gender-Norm hatte bereits vor zehn Jahren die Grüne Franza Drechsel in Jan Fleischhauers „Spiegel-TV“ (ab 7. Minute) vorgeführt.

Inzwischen wurde dieser „Gender-Stød“ von den Neusprech-Ideologen links von der AfD in zahlreichen Stadtparlamenten zur Vorschrift gemacht. Die Stadt Hannover weist ihre Mitarbeiter an: „Beim Vorlesen wird der Gender Star durch eine kurze Atempause gekennzeichnet.“

Diese Unsitte, man sollte es kaum glauben, wird auch vom öffentlich-rechtlichen Zwangsgebühren-Rundfunk ins Volk gepreßt, obwohl ihm, wie keinem anderen, die Pflege der Sprache obliegen sollte – siehe die eben erschienene „Deutsche Sprachwelt“ (Nr. 80).

In Schleswig-Holstein haben Kiel und Lübeck entsprechende Sprachvorschriften erlassen. Anders als bei der Rechtschreib„reform“ ist die CDU hier bereit, von Anfang an jeden Blödsinn mitzumachen. Eine matronige Kathja Rathje-Hoffmann (CDU) giftete im Parlament gegen den ablehnenden Dr. Frank Brodehl (AfD):

„Das ist moderne Kommunikation und moderne Sprache, der verweigern Sie sich leider. Was Sie da tun, das ist doch wirklich das Allerletzte, unerträglich, ein dümmliches Geschwätz, rückwärtsgewandt, was Sie da machen.“
Aber anders, als bei der Rechtschreib„reform“, sind in der CDU die Gegner dieses Unfugs schon außen vor und müssen nicht erst entmachtet werden (wie 1999 der CDU-Vorsitzende Würzbach durch Kayenburg und Rühe).

Dennoch: Tobias von der Heide, stellvertretender CDU-Landesvorsitzender, verurteilt die Gendersprache als „grundlegend falsch“. Eine Mehrheit der Deutschen lehne sie ab. Sie werde im links-grünen Lager verfochten. Die Verwaltung werde politisch instrumentalisiert.

Aber das ist Absicht: Merkel und Günther wollen den Schulterschluß mit Links-Grün, wie seit Thüringen offensichtlich.

https://www.facebook.com/AfD.Fraktion.Schleswig.Holstein/videos/1159211771104475

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Sigmar Salzburg

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