Dokumentierte Inkompetenz der Kultusministerkonferenz
Die „Forschungsgruppe Weltanschaungen in Deutschland“ (fowid) hat eine „Auswertung zum Religionsunterricht“ der Kultusministerkonferenz unter die Lupe genommen. Offensichtlich haben die Kultusminister eine objektive neutrale Untersuchung nicht angestrebt:
Religionsunterricht in Deutschland 2015/2016
Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland legt die Kultusministerkonferenz der Bundesländer (KMK) eine Auswertung zum Religionsunterricht 2015/16 in Deutschland vor. Dieser Bericht dokumentiert, wie lückenhaft, voreingenommen und weltanschaulich einseitig die Kultusminister der Länder Daten zum religions- und weltanschaulichen Schulunterricht erheben und öffentlich verbreiten.
Von Carsten Frerk
Erstens. Nach der detaillierten Dokumentation der KMK (Dokumentation Nr. 211 – Dezember 2016 Schüler, Klassen, Lehrer und Absolventen der Schulen 2006 bis 2015) gab es 2015 in Deutschland insgesamt 10.831.676 Schüler.
Die Auswertung zum Religionsunterricht erfasst für die Primar- und die Sekundarstufe I insgesamt 6.445.256 Schüler. Das heißt, dass 4.386.420 Schüler (= 40,5 Prozent aller Schüler) in dieser Auswertung nicht erfasst sind.
[...]
Eine Begründung oder methodische Erläuterung, warum nur 60 Prozent der Schüler dargestellt werden, gibt es in der Auswertung nicht. Insofern steht der Titel der Publikation: „Auswertung Religionsunterricht Schuljahr 2015/16“ im Widerspruch zu seinem Untertitel: „Teilnehmende Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen in öffentlicher Trägerschaft nach Schularten (aufgegliedert nach Religionsunterrichten, Ethik und weiteren Ersatzunterrichten) für den Primar- und Sekundarbereich.“
Das eröffnet Überlegungen, warum das so gehandhabt wurde? Ist der Religionsunterricht bei den Schülern der Sekundarstufe II weniger gefragt und würden sich die Teilnehmerzahlen entsprechend verringern, wenn man sie mit erfasst? Diese Schüler sind weitestgehend älter als 14 Jahre alt und können sich selber vom Religionsunterricht abmelden. Würde bei der Berücksichtigung der Sekundarstufe II und den Berufsschulen der Anteil des evangelischen und des katholischen Religionsunterrichts, der in der Auswertung mit 64,23 Prozent dargestellt wird, auf unter 50 Prozentpunkte sinken? Zumindest würde das für das Land Berlin zutreffen (siehe Übersicht im Anhang).
[An dieser Stelle steht eine Untersuchung in 7 Punkten dazu. ]
Fazit: Die Auswertung ist in ihren Zuordnungen von einer Auffassung bestimmt, die nur den drei abrahamitischen Religionen eine Berechtigung zuspricht, alles andere wird unter „Sonstiges“ oder „Ersatz“ oder „Sonstiger Ersatz“ abgewertet. Wie die Rechtslage aussieht, ist den Verfassern der Auswertung zudem entweder unbekannt oder ist ihnen gleichgültig. Wenn die Kultusministerkonferenz ihre Inkompetenz in Fragen des Religions- und Weltanschauungsunterrichts der Länder unter Beweis stellen wollte, dann ist das gelungen.
fowid.de 30.1.2017 ... [Rotmarkierung S.S.]
PS: Meine eigenen Erfahrungen mit dem „Sonstigen Ersatz“ habe ich hier beschrieben. Der Bericht wurde ursprünglich in Schleswig-Holstein bei „GeZeiten.shz.de“ veröffentlicht. Da er dort nicht mehr frei zugänglich ist, habe ich ihn bei dasz.de noch einmal eingesetzt.
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