Wer geht warum zu PEGIDA-Demonstrationen?
Präsentation der ersten empirischen Umfrage
unter PEGIDA-Teilnehmern
Prof. Dr. Hans Vorländer
Das zentrale Ergebnis der Befragung
Der „typische“ PEGIDA-Demonstrant entstammt der Mittelschicht, ist gut ausgebildet, berufstätig, verfügt über ein für sächsische Verhältnisse leicht überdurchschnittliches Nettoeinkommen, ist 48 Jahre alt, männlich, gehört keiner Konfession an, weist keine Parteiverbundenheit aus und stammt aus Dresden oder Sachsen.
[Zahlen in Prozent der Befragten]
Konfessionslos 73, Protestantisch 21, Katholisch 4
Parteizugehörigkeit: Keine 62, AfD 17, CDU 9, NPD 4, Linke 3, SPD 1, Grüne 1, FDP 1
Grund für die Teilnahme
Unzufriedenheit mit der Politik 54
Kritik an Medien und Öffentlichkeit 20
Vorbehalte gegen Zuwanderer und Asylanten 15
Angst vor Identitätsverlust und „Überfremdung“ 18
Angst vor sozioökonomischer Benachteiligung 20
Vorbehalte gegen Muslime bzw. den Islam 42
Sorge um hohe Kriminalität von Asylbewerbern 20
http://www.spiegel.de/media/media-35641.pdf
Es handelt sich also um ganz normale Sachsen mit einem normalen Selbsterhaltungswillen. Religiöse Aktivisten und „Nazis“ spielen keine Rolle. Geschichtsbedingt sind die meisten konfessionslos, also „praktische“ Atheisten. Das schützt sie aber nicht vor linken Atheisten, die einen Jihad gegen „rassistische Islamfeindlichkeit“ führen.
Die „Deutsche Welle“ zur gleichen Befragung:
Wunsch nach Starkem MannDer Ruf 'Wir sind das Volk', nach direkter Demokratie, lässt den Schluss zu, dass die Befragten eine solche etwas komplexe Vermittlung der Willensbildung und Entscheidungsbildung nicht wirklich wertschätzen, erläuterte Vorländer. Vielmehr zeige er, dass jemand gewünscht sei, der das Volk hört und es an die Hand nimmt. Die auf den Demonstrationen auf Transparenten geäußerte Forderung Putin hilf sei ein Beleg dafür.
dw.de 14.1.2015
Hier hat der Befrager zwar der Versuchung widerstanden, dem Volk den “Wunsch nach einem Führer” anzudichten wie die Friedrich-Ebert-Stiftung, seine Interpretation einer notgedrungen einfachen Parole ist aber auch nicht zulässig. Der Argwohn gegen das, was die Politiker aus einer „komplexen Vermittlung der Willensbildung und Entscheidungsbildung“ schließlich machen, ist nur zu berechtigt, wenn man sich das Beispiel des Volksentscheids gegen die Rechtschreibreform von 1998 in Schleswig-Holstein vor Augen führt.
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