Ermächtigung für den Bundespräsidenten
Bundespräsident Gauck darf NPD-Anhänger „Spinner“ nennen
Dienstag, 10.06.2014, 19:21 [dpa]
Gauck hatte Ende August 2013 und damit kurz vor der Bundestagswahl im Gespräch mit Schülern auf wochenlange, von der NPD unterstützte Proteste gegen ein Asylbewerberheim in Berlin reagiert. Vor rund 400 Jugendlichen sagte der ehemalige DDR-Bürgerrechtler: „Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen, die den Spinnern ihre Grenzen aufweisen. Und dazu sind Sie alle aufgefordert.“
Nach Überzeugung des Gerichts hat das Staatsoberhaupt mit der Äußerung das Neutralitätsgebot nicht überschritten. Der Präsident habe sich „im Rahmen seiner Repräsentations- und Integrationsfunktion gehalten und nicht willkürlich gegen die Antragstellerin Partei ergriffen, urteilten die Richter.
Zwar könne die Bezeichnung „Spinner“ für sich betrachtet diffamierend wirken. Im konkreten Fall habe er sich aber gegen „geschichtsvergessene rechtsradikale und fremdenfeindliche Überzeugungen“ gewandt und dazu aufgerufen, mit demokratischen Mitteln zu verhindern, dass sich diese Überzeugungen durchsetzen...
Die NPD nannte die Entscheidung „grotesk“. Das Verfassungsgericht erlaube dem Bundespräsidenten, Bürger in Klassen einzuteilen, hieß es in einer Mitteilung der Partei. Gegen die NPD ist ein Parteiverbotsverfahren beim Verfassungsgericht anhängig.
focus.de 10.6.2014
Im Urteil heißt es, die Verwendung des Wortes Spinner sei im konkreten Zusammenhang nicht zu beanstanden. Spinner stehe für Menschen, die die Geschichte nicht verstanden haben und unbeeindruckt von den verheerenden Folgen des Nationalsozialismus rechtsradikale nationalistische und antidemokratische Überzeugungen vertreten. Vor diesem Hintergrund sei auch nichts gegen Gaucks Aufruf zu Demonstrationen einzuwenden.
focus.de 10.6.2014
Die Bundesverfassungsrichter haben wieder einmal im Sinne der Parteien entschieden, von denen sie und der Bundespräsident gewählt wurden. Wer also angeblich „die Geschichte nicht verstanden“ hat, darf nicht zur Unterstützung der Anwohner, die gegen das Asylbewerberheim protestierten, eine Demonstration veranstalten, obwohl dergleichen doch zur Aufgabe einer politischen Partei gehört. Um das zu verhindern darf vielmehr der Bundespräsident 400 Jugendliche zu Gegendemonstrationen aufhetzen, die meist, von linker Seite angeheizt, in Gewaltsexzessen enden.
Erfahrungsgemäß werden 97 Prozent der Asylanträge abschlägig beschieden. Sie stammen oft von jungen, kräftigen Männern, die sich eine bessere Zukunft in Europa erhoffen, im Grunde also Kriminellen, die sich Asyl erschleichen oder gar erpressen wollen. Ein Beispiel: Im letzten Sommer stand im „Stern“ ein Interview mit dem Kapitän der Cap Anamur. Er hatte 37 Neger aus dem Mittelmeer gefischt und war als Schleuser angeklagt, aber schließlich freigesprochen worden. Er berichtete, daß 36 von ihnen wieder in ihre Dörfer zurückgekehrt seien und nur einer anerkannt wurde.
Heutzutage hört man, daß täglich bis zu 2000 illegal über das Mittelmeer kommen. Darunter finden sich Verfolgte und Verfolger sowie die große Masse der Wirtschaftsmigranten und Abenteurer. Sie haben vom paradiesischen Europa mit seinen „leicht fickbaren“ Frauen gehört, in dem sie sich nun mit Hilfe der linken Einwandererlobby einnisten wollen. Den amtlichen Unterhalt kann man dann mit Drogenhandel aufbessern und, wenn die Frauen doch nicht so willig sind, mit KO-Tropfen etwas nachhelfen, wie wir es gerade erlebt haben. Und wer erst einmal hier ist, den werden wir kaum je wieder los.
Wer solche Zuwanderer in seiner Nachbarschaft nicht will, darf sich nun nach dem Verfassungsgericht auch unter die geschichtsvergessenen Fremdenfeinde eingereiht sehen, die der Bundespräsident als „Spinner“ bezeichnen darf.
Dabei zählt der Pastoralschwätzer Gauck selbst zu den größten Spinnern, wenn er zum Beispiel in Indien zur Einwanderung nach Deutschland auffordert mit den Worten: „Wir haben Platz in Deutschland!“
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