Ungleiche Gleichbehandlung
Spiegel Online berichtete am 29. März:Gericht in Köln: Vermieter muss homosexuellem Paar Entschädigung zahlen
... Ein Mann, der seine Villa regelmäßig an Hochzeitspaare vermietet, muss einem homosexuellen Paar eine Entschädigung von 1700 Euro zahlen. Das urteilte das Kölner Landgericht. Der Vermieter hatte sich geweigert, mit dem Paar einen Vertrag abzuschließen, nachdem er von dessen Homosexualität erfahren hatte. Das Paar reichte Klage ein und bekam nun Recht.
Das Kölner Landgericht verurteilte den Vermieter wegen Diskriminierung ...
spiegel.de 29.3.2016 Diese Auslegung des Gesetzes diskriminiert wiederum Privatleute wegen ihrer religiösen oder sonstigen Anschauungen. Konsequent angewandt müßten jetzt jedoch wegen der Gleichbehandlung auch Betreiber von Lokalen, die regelmäßig Räume an Vereine und Parteien vermieten, aber der AfD solche staatsgefällig verweigern, zu einer Entschädigungszahlung verurteilt werden. Aber sehen wir in das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ hinein:§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. ... und vergleichen das mit dem entsprechenden Artikel des Grundgesetzes:Grundgesetz Artikel 3.3
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Wie man sieht, haben „unsere“ korrumpierten Volksvertreter die Gleichbehandlung der „politischen Anschauungen“ des Grundgesetzes offensichtlich bewußt im Gleichbehandlungsgesetz unterschlagen.
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