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Bundesverfassungsrichter
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Sigmar Salzburg
11.03.2014 07.30
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Recht nach Belieben

Nach Europawahl-Urteil
Ex-Verfassungsrichter sieht Fünfprozenthürde in Gefahr
Der Ex-Präsident des Verfassungsgerichts kritisiert seine ehemaligen Kollegen: Die Entscheidung, die Dreiprozenthürde für die Europawahl abzuschaffen, hält Hans-Jürgen Papier für falsch. Er fürchtet, dass die Richter auch die Fünfprozenthürde für den Bundestag abschaffen könnten.

... Das Karlsruher Urteil halte er „weder im Ergebnis noch in der Begründung für richtig“...
Papier schlägt deshalb vor, die Verfassung zu ändern, um „klare Verhältnisse zu schaffen“. „Wir sollten Fragen nach dem Wahlsystem einschließlich der Sperrklauseln nicht dem einfachen Gesetzgeber überlassen“, sagte er. Speziell die Gleichheit der Wahl sei ein relativ vager Begriff. Mit einer Grundgesetzänderung ließe sich aus Papiers Sicht auch die Dreiprozenthürde wieder einführen.
spiegel.de 8.3.2014

Hans-Jürgen Papier (pa:pje), CSU, der Durchwinker der „Rechtschreibreform“ am Bundesverfassungsgericht 1998, macht zweierlei deutlich: 1. In den Grauzonen der Verfassung haben die Verfassungsrichter einen großen Spielraum, ihrer bevorzugten politischen Richtung Vorteile zu verschaffen. 2. Er hält es für rechtmäßig, daß sich die Mehrheitsparteien diese Vorteile auch gesetzlich oder gar durch Verfassungsänderungen erzwingen.

Bezogen auf die Rechtschreibreform heißt das: 1. Er und seine Kollegin von der SPD, Jutta Limbach, hätten damals die grundsätzliche Systemveränderung durch die ss-Kulturrevolution mühelos verhindern und das Volk davor schützen können. 2. Papier rechtfertigt mit seiner Empfehlung einer Verfassungsänderung auch noch die Annullierung des Volksentscheids von 1998 in Schleswig-Holstein. Bequemes Durchregieren geht vor Volkswillen.

Augsts Tollpatsch-Reformen hätten als nicht zwingende Varianten zugelassen werden können. Die wären bald von selbst wieder ausgestorben.

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Sigmar Salzburg
23.01.2014 09.12
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Höchstrichterliche Logik

In Österreich übt der Verfassungsgerichtshof eine ähnliche Funktion aus wie das deutsche Bundesverfassungsgericht. Die Richter behandeln dort auch das Recht ähnlich anpassungsfähig an ihre Ideologien und die ihrer Auftraggeber wie in Deutschland. Das katholisch-fundamentalistische Portal kreuz-net.at, das aber weniger unterhaltsam berichtet als sein Vorgänger, zeigt das sehr deutlich an einer Entscheidung, die den Staat zwingt, die künstliche Befruchtung auch lesbischen Paaren zu ermöglichen:

Kindeswohl für den VfGH nicht von Interesse
... In dem 37seitigen Erkenntnis des VfGH befassen sich gerade einmal 20 Zeilen mit den Interessen des Kindes:
„Auch eine Argumentation mit der Beeinträchtigung des Kindeswohls wird nicht greifen: Zunächst ist es unserem gesellschaftlichen Verständnis immanent, dass es (auch) für ein Kind – unabhängig von der Art seiner Zeugung und den Bedingungen seines Lebens – besser ist, überhaupt zu sein als nicht zu sein (vgl Bernat, Glosse zu OGH 3 Ob 147/10d, RdM 2011/81, 97 [98].“

Sonderbarerweise wird diese Ansicht dann von den Höchstgerichten nicht vertreten, wenn es um die Ermordung des ungeborenen Kindes im Mutterleib geht.

Hier allerdings wird die Argumentation für den untauglichen Versuch der Rechtfertigung der Lesbenbesamung benötigt.

kreuz-net.at 20.1.2014

Die Beweisführung erinnert an die Gottesbeweise der Scholastik, die selbst eine obskure Existenz für vollkommener erklärten als die Nichtexistenz. Es ist allerdings zeitgemäß eine Säkularisierung festzustellen, da man die Paare nicht mehr auf eine Befruchtung durch den Heiligen Geist warten lassen will.

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Sigmar Salzburg
07.09.2013 07.13
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Mollath siegt vor dem Bundesverfassungsgericht

Erfolg für Gustl Mollath vor dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht: Seiner Beschwerde gegen Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg gab das Gericht statt... Mollaths Anwalt hatte die Beschwerde im Januar 2012 für seinen Mandanten eingelegt, weil die damalige Unterbringung in der Psychiatrie nicht mehr dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprochen habe.
welt.de 5.9.2013

Während also das Bundesverfassungsgericht fast 20 Monate brauchte, um die rechtswidrige Freiheitsberaubung im Falle Mollaths zu erkennen, kam es in der ungleich schwierigeren Frage der „Rechtschreibreform“ (um dem Bundesverwaltungsgericht zuvorzukommen) bereits nach 10 Monaten zu dem Urteil, daß die angeblich zu erwartenden „Erleichterungen“ die Geiselnahme von Millionen Schülern, den Kulturbruch und die Belästigung von 200 Millionen Deutschsprechenden oder -lernenden rechtfertigt.

Es ist an die Bemerkung des Richters Dr. Wolfgang Kopke zu erinnern:


„Nicht nur die dürftige Argumentation, sondern auch die Umstände des Verfahrens zeigen, dass es dem BVerfG nicht um unbefangene Rechtsfindung, sondern darum ging, der KMK beizuspringen“ (NJW 49/2005)

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Sigmar Salzburg
17.06.2013 06.25
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Helmut Schmidt holt zum Rundumschlag aus:

In einem Interview übte er heftige Kritik am Bundesverfassungsgericht und an Kanzlerin Merkel. „Das ist eine, die über Finanzen nicht Bescheid weiß, aber über sie verfügt“, so der Altkanzler…

Auch das Bundesverfassungsgericht kritisierte Schmidt. In Anspielung darauf, dass einige Richter gleichzeitig als Professoren arbeiten und öffentlich Vorträge halten, zu Themen, über die sie später Recht sprechen sollen, sagte der Altkanzler: „Die Unabhängigkeit der Verfassungsrichter ist nicht hundertprozentig garantiert.“
spiegel.de 17.6.2013

... wofür sich hier genügend Beispiele finden.

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Zeitgeist ade
06.06.2013 20.01
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Die Ehe zwischen Mann und Frau hat einen besonderen verfassungsrechtlichen Rang. Diesen hat das Bundesverfassungsgericht meines Erachtens nicht ausreichend berücksichtigt.

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Sigmar Salzburg
06.06.2013 15.29
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Karlsruhe, die nicht gewählte Überregierung

Als eine der wenigen kritischen Stimmen rät die „Junge Freiheit“ zur Gelassenheit gegenüber dem neuen Gleichstellungsurteil der Bundesverfassungsrichter, merkt aber zugleich die mangelnde demokratische Legitimität und parteiliche Unabhängigkeit des Gerichts an. Genau dergleichen machte auch das skandalöse Urteil zur „Rechtschreibreform“ möglich.

„Wir werden gut von Karlsruhe regiert“, jubilierte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, nach Bekanntwerden des Urteils. Die Arroganz, mit der sich das Gericht bei der faktischen Gleichstellung der Homo-Ehe nun zum Ersatzgesetzgeber aufschwingt, ist atemberaubend…

Die Begründung, auch in Homo-Partnerschaften würden heute Kinder großgezogen, ist dagegen scheinheilig. Erst durch Karlsruhes Rechtsprechung ist dies schließlich möglich geworden. Verstörend ist vor allem der geringe Einschätzungsspielraum, den Karlsruhe den gewählten Volksvertretern zugesteht. Dies monierten auch zwei der Richter in einem Sondervotum. Schlimm genug, daß den Deutschen bei solchen Grundsatzfragen ein Referendum verwehrt bleibt. Wenn aber nicht einmal mehr die gewählten Volksvertreter, sondern acht Damen und Herren in roten Roben die Letztentscheidung in einer rein politischen Frage beanspruchen, ist etwas faul.
jungefreiheit.de 6.6.2013

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Sigmar Salzburg
06.06.2013 10.30
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Abendländischer Wertewandel

Ehegattensplitting
Karlsruhe ordnet steuerliche Gleichstellung von Homo-Paaren an
Sechster Sieg für Homo-Paare, die sechste Ohrfeige für Schwarz-Gelb …
queer.de 6.6.2013

Welch ein Fortschritt:
Nach zweitausend Jahren Gleichstellung von Jesus und Gott
nunmehr die Gleichstellung von Arschloch und Vagina!


Siehe auch hier.

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Sigmar Salzburg
03.06.2013 10.39
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Früherer Verfassungsrichter Di Fabio

„Notfalls ist Deutschland zum Euro-Austritt verpflichtet“
... Der Jurist erinnert aber an die „unübersteigbaren Grenzen“, die das Grundgesetz dafür vorsehe – sofern es nicht zu einer Volksabstimmung komme. „Niemand kann sich heute vorstellen, dass ein im Ergebnis immer integrationsfreundliches Gericht wie das Bundesverfassungsgericht tatsächlich diesen ,Druckknopf’ der verbindlichen Austrittspflicht betätigen würde“, schränkt Di Fabio ein...
faz.net 2.6.2013

Das Bundesverfassungsgericht ist integrationsfreundlich. Besonders zeigte sich das, als es darum ging, die Bevölkerung gegen ihren Willen in die „Rechtschreibreform“ der Kultusminister zu integrieren. Hier halfen nicht einmal die in den Ländern im Gegensatz zum Bund tatsächlich möglichen Volkabstimmungen, denn ihre nur lokale Bedeutung wurde durch die Verfassungsrichter für diesen Fall ohne Not und gegen den Volkswillen ausdrücklich festgeschrieben. Damit wurde verhindert, daß sich auch andere Bundesländer durch Abstimmungsergebnisse zum Austritt aus der „Rechtschreibreform“ verpflichtet fühlen könnten.

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Sigmar Salzburg
02.05.2013 09.14
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Merkwürdigkeiten des Losens

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat das Oberlandesgericht München für das Verfahren bei der Vergabe der Presseplätze im NSU-Prozess kritisiert. Das nun angewandte Losverfahren sei zwar juristisch unanfechtbar, sagte er der Online-Ausgabe der „Welt“ vom Mittwoch. Es könne aber „gleichwohl nicht befriedigen“. Papier sprach von „Merkwürdigkeiten“, die in der Natur des Losens lägen.
focus.de 1.5.2013

Papier hat sich seinerzeit im Urteil zur „Rechtschreibreform“ aber nicht gehindert gefühlt, den Kultusministern die fast unbegrenzte Narrenfreiheit zu gewähren, im Quasi-Losverfahren Schreibweisen zu ändern, die seit Jahrhunderten bewährt und üblich waren.

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Sigmar Salzburg
18.03.2013 06.15
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Pressemitteilung vom 14.03.2013 | 13:10

Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsrichter a. D. Dr. Dieter Hömig feiert seinen 75. Geburtstag

Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Dr. Dieter Hömig vollendet am 15. März 2013 sein 75. Lebensjahr. Er gehörte dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 1995 bis 25. April 2006 an.
[…]
Beim Bundesverfassungsgericht umfasste sein Dezernat unter anderem das Recht der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit, das Schulrecht sowie grundstücks- und unternehmensbezogene Vermögensfragen im Zusammenhang mit der Herstellung der Deutschen Einheit. Als Berichterstatter bereitete er eine Reihe von bedeutenden Entscheidungen des Ersten Senats vor, so zu den Enteignungen in der ehemaligen Sowjetzone (BVerfGE 94, 12), zur Verfassungsmäßigkeit der Rechtschreibreform (BVerfGE 98, 218), zum Schächten von Tieren aus religiösen Gründen (BVerfGE 104, 337) und zum Luftsicherheitsgesetz (BVerfGE 115, 118).

pressrelations.de 14.3.2013

Zu Hömig siehe hier und dort.
Zur Verfassungswidrigkeit der Rechtschreibreform siehe hier und da.


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Sigmar Salzburg
13.03.2013 11.27
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Sind die Bundesverfassungsrichter verkappte Verfassungsfeinde?

Michael Bertrams kritisiert das Urteil in Karlsruhe
„Im Falle der Homo-Ehe hat das Gericht eine Erosion tradierter Werte eingeleitet“


Michael Bertrams, der noch im letzten Jahr Präsident am nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshof in Münster gewesen ist, wirft Karlsruhe Werte-Erosion vor. Gegenüber dem Kölner Stadtanzeiger kritisierte er die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften deutlich.

… Karlsruhe habe sich speziell in seiner Rechtsprechung zur Homo-Ehe, so jüngst mit seinem Urteil zur „Sukzessiv-Adoption“, von den Intentionen und Vorstellungen, welche die Mütter und Väter des Grundgesetzes mit dem Institut der Ehe und Familie verbunden hätten, so weit entfernt, dass es schwer_falle, von einer vertretbaren Verfassungsinterpretation zu sprechen.

Der Gesetzgeber dürfe über die für das Institut der Ehe wesentlichen Strukturprinzipien nicht verfügen, argumentiert Bertrams. Dazu gehöre die Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehepartner. „Artikel 6 des Grundgesetzes schützt die Ehe als Institut wegen der in der Ehe potenziell angelegten Elternschaft und damit wegen der Bedeutung der Ehe für Familie und Gesellschaft“, so Bertrams weiter.

Der Gesetzgeber könne sich den Anforderungen des Artikels 6 nicht dadurch entziehen, dass er die Bezeichnung „Ehe“ vermeide und stattdessen von „Lebenspartnerschaft“ spreche. Bertrams ist Ende Januar nach fast 20 Jahren an der Spitze des NRW-Verfassungsgerichtshofs in Münster in den Ruhestand getreten.

www.wn.de 6.3.2013

Siehe auch hier und dort.

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Sigmar Salzburg
28.02.2013 06.36
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Hellseher

Ist die Ehe noch zu retten?
Der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier (69), sagt voraus: Die Ehe wird ihre rechtliche Besserstellung gegenüber anderen Formen des Zusammenlebens verlieren!
bild.de 26.2.2013

Insider-Weissagungen wie beim Reichstagsbrand durch Erik Hanussen? Auch bei der unter Beihilfe von Papier parteilich durchgewinkten „Rechtschreibreform“ gab es ähnliche erstaunliche Prophezeiungen. Zu den Ereignissen am 27.2.1933 brachte die „junge Welt“ eine gute Analyse (in bewährter Rechtschreibung).

PS: Meine halbexotische Nichte erklärte mir gerade vorgestern, warum sie und andere ihre Partner nicht heiraten – wegen der Freiheit von staatlicher Einmischung. Die Ehe wird bald zu einer reinen Schwulenveranstaltung.

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Sigmar Salzburg
20.02.2013 08.37
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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden …

… – und das Adoptionsrecht für homosexuelle Lebenspartner gestärkt. Für Kanzlerin Angela Merkel ist das eine Niederlage, der Koalitionspartner FDP jubelt… „Schwarz-Gelb muss nun endlich seine Weigerung aufgeben, homosexuellen Menschen die volle Ehe inklusive Adoptionsrecht zu öffnen“, sagte Grünen-Chefin Claudia Roth der „Passauer Neuen Presse“… SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier plädierte für eine rasche steuerliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und Ehen…
http://www.n24.de 20.2.2013

Vor 15 Jahren haben die interessierten Kreise, SPD, Grüne und GEW auch gejubelt, als die parteilich erwählten Bundesverfassungsrichter in bekannter Kaffeesatzleserei aus der Grauzone des Grundgesetzes die Zulässigkeit der gesetzlosen Einführung der Rechtschreib„reform“ herausgelesen hatten – und damit praktisch die Schülergeiselnahme gebilligt. So treibt eine aktive Minderheit von Ideologen die uninteressierte und orientierungslose Mehrheit der Bürger vor sich her. – Das Schwulenthema soll aber hier nicht weiter vertieft werden.

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Sigmar Salzburg
13.02.2013 08.13
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„Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“

[Das schmale Bändchen] ... stammt aus der Feder des promovierten Juristen Christian Rath, der als rechtspolitischer Korrespondent für den „Kölner Stadtanzeigers“ oder die „taz“ arbeitet.

Gleich zu Beginn betont er, dass Karlsruhe das Grundgesetz auslege, dabei aber sehr wohl auch Politik betreibe. Dem Bundesverfassungsgericht kommt gar eine besondere Macht zu. Als Institution ist es in einer Demokratie auch nicht die Normalität. Gut die Hälfte der demokratischen Staaten der Welt kennt kein eigenes Verfassungsgericht. Und nur in wenigen Fällen verfügt es über so viel Einfluss. Denn, so formuliert Rath ebenso knapp wie salopp: „Deutschland weiß erst, wo’s langgeht, wenn Karlsruhe gesprochen hat“ (S. 9).

Nach einigen Ausführungen zu Entwicklung und Funktion des Bundesverfassungsgerichts erläutert der Autor, wie es direkt oder indirekt als Zwitter agiert: „Einerseits ist es Gericht, anderseits politisches Organ“ (S. 19). Denn man beschränkt sich keineswegs auf die Entscheidung konkreter Fälle. Rath macht anschaulich die weiteren Einflussmöglichkeiten deutlich: Sie reichen vom Gestaltungsspielraum bei der Auslegung von Gesetzen über Regelungen zum Verfahren bei bedeutenden Urteilen bis zu öffentlichen Stellungnahmen der Richter…

Armin Pfahl-Traughber

hpd.de 12.2.2013

Christian Rath, Der Schiedsrichterstaat.
Die Macht des Bundesverfassungsgerichts,
Berlin 2013 (Verlag Klaus Wagenbach), 95 S., 14,90 €.

Leider war die politische Zielrichtung der von den Parteien eingesetzten Verfassungsrichter bei der Klage gegen die „Rechtschreibreform“ unterschätzt worden. Hätte man den Spruch der Bundesverwaltungsgerichts abgewartet, dann wäre sie seit 15 Jahren mausetot. Dazu sei daran erinnert:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes v. 14. 7.1998 unter Vorsitz von Hans-Jürgen Papier (CSU) und der Präsidentin Jutta Limbach (SPD) war nicht unparteiisch:

„Nicht nur die dürftige Argumentation, sondern auch die Umstände des Verfahrens zeigen, dass es dem BVerfG nicht um unbefangene Rechtsfindung, sondern darum ging, der KMK beizuspringen“ (Dr. Wolfgang Kopke, Mainz, in Neue Juristische Wochenzeitung 49/2005).

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Sigmar Salzburg
25.01.2013 05.15
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Verfassungsrichter mit Vorurteilen

Präsident des NRW-Verfassungsgerichtshofs verteidigt Privilegierung der christlichen Kirchen
Köln (ots) – Der scheidende Präsident des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, hat die Privilegierung der christlichen Kirchen in Deutschland verteidigt. „Ich erinnere daran, dass die Menschenwürde in Artikel 1 des Grundgesetzes eine auf christlichen Werten basierende Norm ist. Unser ganzes Menschenbild wäre ohne den christlichen Hintergrund gar nicht vorstellbar“, sagte Bertrams dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Mittwoch-Ausgabe)…
finanznachrichten.de 23.1.2013

Verharmlosten Richter die NPD? Jurist kritisiert Vorgehen von Karlsruhe
Berlin – Schwere Vorwürfe erhebt der scheidende Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, gegen das Bundesverfassungsgericht – und erntet selbst harsche Kritik. Bertrams Äußerungen seien „unfassbar und unverschämt“, sagte der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages, Siegfried Kauder (CDU), dem Tagesspiegel. Bertrams hatte in einem Interview des „Kölner Stadt-Anzeigers“ das Bundesverfassungsgericht, das mehrmals Verbote von Neonazi-Demonstrationen aufgehoben hatte, für eine Verharmlosung des Rechtsextremismus mit verantwortlich gemacht. Bertrams ist auch Präsident des Oberverwaltungsgericht in Münster, das Verbote von Aufmärschen bestätigt hatte und eine andere Entscheidung aus Karlsruhe hinnehmen musste.
Der Richter, dessen Amtszeit im Januar endet, „sollte noch für die restlichen Tage in die Wüste geschickt werden“, forderte Kauder.
Bertrams hatte gesagt: „Wenn das Bundesverfassungsgericht das öffentliche Agieren einer Partei wie der NPD über viele Jahre immer wieder durchwinkt, dann entsteht sehr schnell der Eindruck, so schlimm kann das mit dieser Partei ja wohl nicht sein, sonst hätte das oberste Gericht des Landes bestimmt anders entschieden.“ ...
tagesspiegel.de 25.1.2013

»Auf hoher See und vor Gericht ist man in ‚Gottes‘ Hand.«

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