Lehrerin hat geschummelt: Annette Schavan ist beim Abschreiben erwischt worden
Gutachten zur Dissertation
Schwere Plagiatsvorwürfe gegen Schavan
14.10.2012 · Ein Gutachter der Universität Düsseldorf hat Bildungsministerin Schavan eine „leitende Täuschungsabsicht“ beim Verfassen ihrer Dissertation vorgeworfen. Schavan wies die Unterstellung zurück. Sie träfe sie „im Kern von dem, was mir wichtig ist.
Der Promotionsausschuss der Universität Düsseldorf hat schwere Vorwürfe gegen Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) erhoben. Die Überprüfung der Dissertation ergebe für eine „erhebliche Zahl von Befundstellen das charakteristische Bild einer plagiierenden Vorgehensweise“. Darüberhinaus sei eine „leitende Täuschungsabsicht“ zu erkennen, heißt es in dem Gutachten, das durch eine Indiskretion vorzeitig an die Öffentlichkeit gelangte. Wie die Zeitschrift „Spiegel“ berichtet, stammt das Gutachten von dem Düsseldorfer Judaisten Stefan Rohrbacher, der als Prodekan dem Promotionsausschuss der Philosophischen Fakultät vorsitzt.
Am kommenden Mittwoch könnte der Promotionsausschuss eine Empfehlung an den Fakultätsrat verabschieden, der dann über die Aberkennung oder Nichtaberkennung des Titels entscheiden wird. Rohrbacher ist auch Ko-Vorsitzender des Fakultätsrats. Dieser könnte aber auch dafür plädieren, Frau Schavan anzuhören, was bisher nicht geschehen ist. In einer ersten Reaktion sagte sie, die Vorwürfe träfen sie „im Kern von dem, was mir wichtig ist“. Die Unterstellung einer Täuschungsabsicht weise sie entschieden zurück.
Das Gutachten beanstandet 60 Textstellen auf 351 Seiten, insbesondere im Mittelteil der Arbeit „Person und Gewissen“, der verschiedene, auch psychologische Theorien über das Gewissen darstellt. Das Gutachten wirft Frau Schavan vor, die benutzte und fast vollständig aufgeführte Literatur nicht selbständig rezipiert zu haben. Es handelt sich also um das in den Geisteswissenschaften durchaus übliche paraphrasierende Verfahren eines Forschungsberichts, bei dem allerdings erkennbar sein muss, wann es sich um eigenen Text handelt und wann Textbausteine aus der Sekundärliteratur lediglich angepasst wurden. Hier erkennt der Gutachter Mängel und Versäumnisse, die seiner Auffassung nach nicht nur auf Flüchtigkeit oder Versäumnisse schließen lassen.
„Flüchtig angewandte Collage-Technik“
So schreibt er zu Seite 63 der Dissertation, sie setze sich „in ihrem ersten Drittel vollständig aus wörtlich übernommenen oder (ohne erkennbaren sprachlichen oder inhaltlichen Gewinn) abgewandelten Fragmenten“ eines Textes von Niklas Luhmann zusammen, die jedoch nur vereinzelt als solche kenntlich gemacht würden. An anderer Stelle heißt es, der Textausschnitt „erweist sich als Collage von Versatzstücken aus einer Arbeit von Helmut Fend. Als Zitat ausgewiesen sei jedoch nur ein Halbsatz. Die flüchtig angewandte Collage-Technik führe mehrfach zu sprachlichen, sprachlogischen und inhaltlichen Problemen.
Im Wesentlichen handelt es sich also um bekannte Praktiken: Es gibt Passagen, in denen Teile des Gedankengangs in Anlehnung an andere Literatur entwickelt wurden, ohne kenntlich zu machen, dass die Referenzen nicht nur für die Einzelzitate, sondern auch für weitere Paraphrasen des Textes genutzt wurden. Der Vorwurf, Schavan habe Teile ihrer Arbeit regelwidrig zuvor als Aufsatz in einem Sammelband veröffentlicht, an dem auch ihr Doktorvater Wehle mitwirkte, lasse sich dagegen nicht erhärten, schreibt der Gutachter.
Bei der Wertung der Befunde seien nur solche Maßstäbe angelegt worden, die zum Entstehungszeitraum der Dissertationsschrift in der Erziehungswissenschaft als unstrittig gelten durften, heißt es in dem Gutachten. Die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis seien ebenso wenig wie das Verständnis des Plagiats so weitgehend ausformuliert und differenziert, wie das heute der Fall sei oder angestrebt werde. Allerdings habe schon damals gegolten, dass Anleihen und Übernahmen aus Texten Dritter in jeweils geeigneter, nachvollziehbarer Weise kenntlich zu machen seien und eine Aneignung durch bloße Umstellungen oder unwesentliche Abänderungen des ansonsten wörtlichen Zitats unzulässig seien.
Würde ihr der Doktortitel entzogen, wäre der Rücktritt von Amt wohl unvermeidlich
Dass die Paraphrase in der Wissenschaft selbst eine Grauzone ist, konstatiert auch der Gutachter. Allerdings spricht er auch von einer „hinreichenden Vertrautheit der Verfasserin mit wesentlichen Regeln“, was die von ihm in aller Schärfe festgestellten Mängel in um so grellerem Licht erscheinen lässt. Schavan hatte in Düsseldorf Erziehungswissenschaften, Theologie und Philosophie studiert und das Studium mit ihrer Dissertation abgeschlossen. Die Gutachter Gerhard Wehrle und Werner Heldmann beurteilten die Arbeit damals mit gut (opus admodum laudabile, was heute magna cum laude entspricht). Würde ihr der Doktortitel entzogen, wäre der Rücktritt vom Amt der Wissenschaftsministerin vermutlich unvermeidlich, auch verlöre sie wohl ihre Honorarprofessur an der Freien Universität Berlin. Da die Dissertation ihr Studienabschluss ist, hätte sie auch keinen Abschluss mehr.
Anfang Mai waren auf der Internetseite „schavanplag.wordpress“ anonyme Vorwürfe gegen die Doktorarbeit Schavans aus dem Jahre 1980 veröffentlicht worden. Die Philosophische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf kündigte daraufhin eine Überprüfung an, worum Schavan ausdrücklich gebeten hatte. Vorausgegangen war dem Alleingang des Plagiatsjägers mit Decknamen „Robert Schmidt“ eine Diskussion unter den Mitarbeitern der Internetseite „Vroni-Plag“, die sich gegen eine Veröffentlichung der Funde bei Schavans Dissertation entschieden hatten.
Quelle: Frankfurter Allgemeine
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gutachten-zur-dissertation-schwere-plagiatsvorwuerfe-gegen-schavan-11925547.html
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Meine Meinung:
Pfui Spinne, das ist sowas von peinlich! Kein Funke Bescheidenheit oder Selbstkritik:
Frau Schavan ist traurig, betroffen und beleidigt, weil jemand es gewagt hat, sie zu erwischen.
Sie hat so getan, als wenn sie die ganzen vielen im Schrifttumverzeichnis genannten Urquellen selbst gelesen hat, dabei hat sie aus anderen Zweitquellen munter abgeschrieben und hat (und da wird kriminelle Energie sichtbar) auf voller Breite hübsch noch ein bißchen umformuliert, damit es nicht wortwörtlich dasselbe wie in den Abschreibequellen ist.
Sie sollte einer nützlichen Arbeit nachgehen, von der sie nicht überfordert ist; als Kindergärtnerin könnte man sie nach meiner Meinung noch einsetzen, auf Bewährung. Grundschule usw. kommt nicht in Frage, denn dort ist sie als Vorbild nicht tragbar: Denn von den Schülern wird erwartet, daß sie bei ihren Leistungsnachweisen nicht abschreiben und nicht schummeln.
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Detlef Lindenthal
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