Der Fall Walgenbach
Im dritten Bericht der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung (Ende 2001) wurde eine sonst unbekannte „Sprachwissenschaftlerin Lisa Walgenbach“ als Kronzeugin für die Vortrefflichkeit der Neuregelung und ihre problemlose Umsetzung ausgiebig zitiert. Wegen offenkundiger Lächerlichkeit eines solchen Aufgebots (anstelle seriöser Gutachten und empirischer Begleituntersuchungen, die eben niemals angestellt wurden) ist diese Quelle im vierten Bericht der Kommission nicht mehr zu finden.
Walgenbach, die offenbar ihren Lebensunterhalt mit Fortbildung in reformierter Orthographie verdient, führt auf ihrer Website auch ihre Klientel einschließlich des Rheinischen Merkur an. Außer einer Kurzfassung der neuen Regeln bietet sie einen, allerdings sachlich und orthographisch fehlerhaften, historischen Abriß mit reformpropagandistischen Zwischentönen.
Die Revision der Reform im Jahre 2004 ist noch nicht berücksichtigt, der Internet-Text ist seit Jahren unverändert. Es folgen einige Anmerkungen zu Walgenbachs Darstellung.
Walgenbach schreibt:
„Im neuen Regelwerk sind von ehedem 52 Kommaregeln noch acht wichtige verbindlich; die Anwendung der übrigen Kommaregeln wurde im Zuge der Orthografiereform freigestellt, keines der im alten Regelwerk festgeschriebenen Kommas jedoch verboten. Eine Kommaregel wurde hingegen neu eingeführt:“ (... Komma nach wörtlicher Rede)
Und in ihrem geschichtlichen Überblick:
„Das alte Regelwerk benötigte 212 Regeln, das neue kommt mit 112 aus. Von 52 Kommaregeln sind nur noch acht übergeordnete übrig geblieben, eine wurde neu eingeführt.“
Die Geschichte von der Reduzierung der Regeln ist auch jahrelang von den Kultusministerien verbreitet worden und hat ihre Wirkung auf Unwissende nicht verfehlt.
Zunächst ist schon die Zahl 212 falsch. Von den 212 Richtlinien (nicht „Regeln“!) des Duden beziehen sich 26 gar nicht auf orthographische Fragen, 6 sind Doppelanführungen (wegen der alphabetischen Anordnung), und weitere 9 werden ausdrücklich als bloße Zusammenfassung der Kommaregeln dargestellt. Es gibt also nur 171 numerierte orthographische Richtlinien und nicht 212. (Die falschen Zahlen stehen schon in den „Informationen“ der KMK vom 1.12.1995, gehören also wohl zu den Voraussetzungen, von denen die Kultusminister bei ihrem Reformbeschluß ausgingen.)
Im übrigen betrifft diese Zahl ebenso wie die Zahl 112 für das neue Regelwerk nur die Numerierung und nicht die wirkliche Anzahl der Regeln, die im Falle der Neuregelung nach einer Untersuchung von Werner H. Veith weit über 1000 liegt. Renate Baudusch, die Mitschöpferin der neuen Rechtschreibung, kommt allein für die Zeichensetzung auf 227 Regeln, der ehemalige Dudenautor Dieter Berger auf 338.
Ebenso unsinnig ist die Behauptung, 52 Kommaregeln seien auf neun bzw. acht reduziert worden. In Wirklichkeit haben die neuen Kommaregeln den gleichen Umfang wie die alten (rund 10 DIN-A4-Seiten), nur die Numerierung ist geändert worden.
In dem Sprachratgeber „Wahrig: Fehlerfreies und gutes Deutsch“ (Gütersloh 2003) umfaßt die Rechtschreibung 202 Seiten, davon gut 56 Seiten für die Kommasetzung!
Aufschlußreich ist ein internes Papier der Dudenredaktion:
„Neuregelung: Das amtliche Regelwerk ist in 112 Hauptregeln gegliedert.
Umsetzung: Die Dudenrichtlinien werden auch künftig Hinweise enthalten, die über den rein orthographischen Bereich hinausgehen. Durch Neustrukturierung und vor allem durch Zusammenfassung einzelner Regeln und Regelbereiche wird die Zahl der Richtlinien von 212 auf 136 gesenkt.
Begründung: Die inhaltlich falsche, aber politisch wirksame Formel ,aus 212 mach 112‘ muß auch im Duden ihren angemessenen Ausdruck finden.“
Die Dudenredaktion bekannte sich also zur Mitwirkung an einem Täuschungsmanöver. Erst mit der zweiten Auflage im Jahre 2000 wird die Camouflage aufgegeben; es gibt wieder 169 Rechtschreibrichtlinien, so auch in der Neubearbeitung 2004.
Gern zitiert wird – auch von Kultusministerien – Walgenbachs Aussage, die Reform sei ein Reförmchen (Rheinischer Merkur 7.1.2000). Hier der ensprechende Absatz aus dem geschichtlichen Abriß:
„Setzt man für die geschriebene Sprache einen standardsprachlichen Grundwortschatz von 15.000 Wörtern an, so ändern im Zuge der Reform 600 ihre Schreibweise. Anders ausgedrückt: Statistisch gesehen ändern sich 4 % einer Textseite, und lässt man die ss/ß-Regelung außer Acht sind es sogar nur 0,5 % die Reform ist ein Reförmchen.“
Hier stimmt nun überhaupt nichts. Erstens sind von den 12.500 Wörtern des amtlichen Wörterverzeichnisses gut 1.030 mit einem Sternchen als verändert markiert, das sind rund 8 Prozent – ohne Silbentrennung! (Mit Silbentrennung wären es etwa 18 Prozent.) Aber selbst nach diesen erheblich höheren Zahlen ergibt sich naturgemäß nicht, daß 4 oder gar 8 Prozent eines Textes, also jedes 25. laufende Wort, anders geschrieben werden. Im übrigen bleibt unerfindlich, warum man ausgerechnet die neue s-Schreibung „außer Acht“ lassen sollte, stellt sie doch das Aushängeschild der Reform dar und das Symbol dafür, daß man die Reform nicht grundsätzlich ablehnt (wie die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung mit Recht feststellte).
Zur Worttrennung:
„Im Deutschen lautet die Grundregel für die Worttrennung am Zeilenende:
Man trennt Wörter am Zeilenende so, wie sie sich bei langsamem Vorlesen in Silben zerlegen lassen.
Die Rechtschreibreform sucht die Worttrennung durch konsequente Anwendung dieser Grundregel zu vereinheitlichen.“
Walgenbach weist nicht darauf hin, daß schon wenige Zeilen später ein Verstoß gegen die Grundregel vorliegt: die Nichttrennung von ck. Irreführenderweise, aber ganz im Sinne der Kultusminister, stellt sie diese Neuerung sogar als besonders konsequent dar:
„Bei der Worttrennung wird ck nicht mehr durch kk ersetzt, sondern bleibt als Konsonantenverbindung erhalten und kommt geschlossen auf die neue Zeile (wie bereits bei ch, sch, ph, rh, sh, th)“
Aber die Analogie ist falsch, denn anders als die angeführten Di- und Trigraphen steht ck als Ligatur für ein Silbengelenk, wie es auch in § 3 der amtlichen Neuregelung ausdrücklich festgehalten wird.
Die Silbentrennung bei Fremdwörtern wir kommentarlos vorgeführt, ihre wirklichen Folgen gehen aus folgendem Exkurs hervor:
Silbentrennung als Bildungsfrage
Bemerkungen im Anschluß an die 23. Auflage des Duden (August 2004)
Die Silbentrennung hat sich infolge der Rechtschreibreform vom wahrhaft „marginalen“ Bereich zum zentralen Problem entwickelt. (Das sagt auch der stellvertretende Leiter der Dudenredaktion, Werner Scholze-Stubenrecht: Sprachwissenschaft 2/2000.) Die Konkurrenten auf dem Wörterbuchmarkt wetteiferten jahrelang darin, wer die meisten Trennstellen gemäß den neuen Regeln verzeichnet: a-brupt, as-tigmatisch, Fide-ikommiss, Hämog-lobin, Pog-rom. Nach dem Sinn der Silbentrennung wurde gar nicht mehr gefragt. Auf diesem Weg in die Barbarei geht der neue Duden – in stetem Kontakt mit der Zwischenstaatlichen Kommission – weiter als je zuvor. Dabei stützt er sich auf eine unveröffentlichte, 60 Seiten umfassende Liste von Trennstellen, die zwischen den Wörterbuchredaktionen und der Kommission vereinbart worden ist (Scholze-Stubenrecht ebd.).
Die neue Abtrennbarkeit einzelner Vokalbuchstaben ist jetzt in allen Wörterbüchern weitestgehend berücksichtigt: Bilderbuche-he, Gottesa-cker, Buche-cker usw. Das amtliche Regelwerk empfiehlt zwar, irreführende Trennungen zu vermeiden, und gibt traditionelle Beispiele wie Altbauer-haltung, Sprecher-ziehung, Seeu-fer an. Die Regel K 168 des neuen Duden interpretiert diese Empfehlung (die aber keinen Regelstatus hat): „Trennungen, die den Leseablauf stören oder den Wortsinn entstellen, sollte man vermeiden. Sie sind jedoch nicht falsch.“ Dazu werden u. a. die bekannten, einigermaßen harmlosen Spargel-der angeführt. Aber die Abtrennung einzelner Buchstaben stört den Leseablauf immer, und genau dies war der Grund, warum man bisher davon Abstand genommen hatte. Was soll es da noch heißen, sie sei „nicht falsch“? Eine merkwürdige Auffassung vom Rechtschreiben und von der Sanktionierung durch orthographische Regelwerke. Vernünftigerweise machen seriöse Texte keinen Gebrauch von der Abtrennung einzelner Buchstaben; nur an den Schulen wird sie gelehrt:
„Alt: Aber, Atem, Eber, eben, Osten: Buchstaben so ganz allein, liebes Kind das darf nicht sein. Neu: A-ber, E-ber, e-ben, O-fen, U-fer: Vokale stehen auch allein, das finden sie besonders fein.“ („Sprachbuch 5“, Bayerischer Schulbuchverlag 1996)
Tausende von Fremdwörtern sind so getrennt, daß man von einer systematischen Verdummung sprechen kann: A-nurie, Ap-lanat, Apop-tose, Apos-t-roph (aber nur: apo-plektisch, apo-tropäisch, apo-kryph), au cont-raire, Herost-rat, Kont-rition, Legas-thenie, Manusk-ript, Metas-tase, Me-töke, Monoph-thong, Parap-luie, Pseu-depigrafen ...
Das Paradoxe der neuen Silbentrennung besteht in der Annahme, daß jemand Fremd- und Fachwörter zwar gebrauchen, aber zugleich nicht wissen soll, wie sie aufgebaut sind: Me-tempsychose, A-bort, Prog-nose, A-norexia nervosa. Dennoch ist nicht einmal die mechanische Abtrennung des letzten von mehreren Konsonantenbuchstaben konsequent durchgeführt: Att-rappe, Att-ribut sind weiterhin nicht erlaubt, obwohl ihre Zusammensetzung nicht leichter zu durchschauen ist als viele andere (Ap-proach – nur so zulässig). Den haarsträubenden Trennungen Kon-s-k-ription, De-s-k-ription steht Pro-s-kription gegenüber.
Es ist schon früh gezeigt worden, daß die scheinbare Vereinfachung in Wirklichkeit zu neuen Problemen führt. Wer Tonsil-lektomie, Hyste-rektomie, Mas-tektomie; A-narchie, Hie-rarchie, Oli-garchie; Res-pekt, Epis-kop usw. trennt, wie es der Duden vorsieht, gibt sich erstens als Stümper zu erkennen und läßt sich zweitens die Einsicht in den wahren Aufbau der Fremdwörter entgehen. Auf lange Sicht wäre es ökonomischer, sich die Bestandteile -ektomie, -archie, -spekt, -skop usw. anzueignen, um sie in entsprechenden Wortreihen wiederzuerkennen und anzuwenden. Mit Lektomie, Rektomie, Tektomie, Narchie und Rarchie kann man nichts anfangen. Indem das Wörterbuch solchen Unsinn gleichberechtigt neben die morphologisch korrekten Trennungen stellt, tut es dem ratsuchenden Benutzer keinen Gefallen, sondern verweigert ihm die Auskunft, um derentwillen er überhaupt nachschlägt.
Die Trennungen Bi-omüll, Ge-odreieck, Kore-akrieg, Malari-aerreger, malari-akrank, Radi-oapparat, Sepi-azeichnung, Stere-olautsprecher, The-okrat, Vide-ofilm, sogar Vide-o-on-Demand usw. sind immer noch nicht korrigiert, entsprechen also wohl der Auffassung der Zwischenstaatlichen Kommission, die den reformierten Duden ausdrücklich als zuverlässig bezeichnet. Da einzelne Vokale zwar am Anfang (o-der), aber nicht am Ende eines Wortes (Kore-a) abgetrennt werden, setzen die Reformer mit solchen Trennungen voraus, daß die betreffenden Wörter nicht einmal als Zusammensetzungen erkannt werden – eine absurde Annahme.
Für die Inkonsequenzen bei der Silbentrennung seien noch einige wenige Beispiele angeführt. Es kann jetzt getrennt werden A-nämie, A-neurysma, a-nonym, A-nurie usw., aber weiterhin nur An-algesie, An-alphabet. In entgegengesetzter Richtung ist An-omie verhunzt. Es wird getrennt trip-loid, aber nur tri-klin. Bei Ext-rawunsch ist eine neue Trennstelle vorgesehen, bei Extrazimmer nicht. Das allgemein bekannte und im Deutschen produktive Fremdsuffix ex- wird mutwillig zerrissen: e-xulzerieren, E-xuvie, E-xarch; nur bei Ex-artikulation gibt es eine Ausnahme. Ext-ruder ist in der anderen Richtung verunklart. En-anthem ist sprachrichtig getrennt, E-xanthem nicht. Vier Trennstellen statt einer einzigen hat jetzt E-x-e-d-ra. Welchem „Wenigschreiber“ soll das nützen?
Dudenchef Matthias Wermke schrieb kürzlich, die Reform nütze „denjenigen, die sich mit ihren
Bewerbungsschreiben nicht blamieren wollen“ (Südwestpresse vom 14.08.2004). Deshalb sollen Trennungen wie A-bitur, A-blativ, A-bort usw. „zulässig“ sein. Nun, wer zum Vorstellungsgespräch in Freizeitkleidung erscheint, tut ebenfalls nichts Verbotenes, wird sich aber, wenn er dann nicht genommen wird, kaum darauf berufen können. Auch wenn es amtlich „erlaubt“ ist, seine Unwissenheit zur Schau zu stellen, wird man sich damit blamieren.
Die neuen Trennmöglichkeiten, nach denen niemand gerufen hat, wirken nicht nur ungebildet, sondern sie verwirklichen ein grundsätzlich bildungsfeindliches Programm. Wer es nicht mehr aus eigener Erinnerung kennt, kann sich in der Dokumentation zum GEW-Kongreß „vernünftiger schreiben“ (Frankfurt 1973; Fischer-Taschenbuch von Drewitz/Reuter 1974) informieren.
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Zeichensetzung
Die wichtige und ungemein schwierige neue Kommaregel, wonach auch nichterweiterte Infinitive nach einem Korrelat obligatorisch mit Komma abzutrennen sind (Er hatte es satt, zu lügen), wird unterschlagen. Die gerühmte Weglaßbarkeit der Kommas in vielen anderen Fällen ist sogar von maßgeblichen Reformern als Mißgriff erkannt worden. Die Schulbuchverlage haben Kommas zunächst mit großem Eifer getilgt, inzwischen werden sie aber weitgehend wiederhergestellt. Das ist von der „Vereinfachung“, die Walgenbach rühmt, übriggeblieben.
Laut-Buchstaben-Zuordnung
Das „Stammprinzip“ ist nur auf einige wenige Wörter ausgeweitet worden (Gämse, Stängel, behände), zum Teil in bewußtem Verstoß gegen die sprachgeschichtliche Wahrheit (Volksetymologien wie einbläuen, Quäntchen). Hunderte von Wörtern hätten ebenso verändert werden können (käntern von Kante, Spängler von Spange usw.). Dieser Teil der Neuregelung geht ausschließlich auf ein Steckenpferd des Reformers Augst zurück, andere Reformer wie Nerius lehnen ihn ab, konnten sich aber nicht durchsetzen. Walgenbach selbst spricht zutreffend von „Einzelfällen“ bei der Umlautschreibung, wobei unklar bleibt, ob sie das Wesen der Stammschreibung erfaßt hat.
Daß Zierat nichts mit Rat zu tun hat, erwähnt die „Sprachwissenschaftlerin“ Walgenbach nicht einmal.
„Die Orthografiereform sucht den mit einer Vielzahl von Sonderregelungen belasteten Bereich der Getrennt- und Zusammenschreibung dadurch überschaubar zu machen, dass sie von der Getrenntschreibung als dem Normalfall ausgeht.“
Auch die herkömmliche Rechtschreibung ging von der Getrenntschreibung (und Kleinschreibung, s. u.) als Normalfall aus. Die wesentliche Änderung besteht darin, daß selbst klare Fälle von Zusammensetzung, also wirkliche Wörter, sprachwidrig aueinandergerissen werden. Dieser Fehler ist durch die Revision 2004 teilweise rückgängig gemacht, jedoch durchweg durch Wiederzulassung der grammatisch richtigen Schreibweise als Variante neben der falschen.
Walgenbach übergeht diese Problematik die das ganze Gebäude der Reform ins Wanken gebracht hat, indem sie sich auf einige triviale Formen wie Rad fahren beschränkt.
Groß- und Kleinschreibung
Die Substantive Angst, Bange, Gram, Leid, Pleite und Schuld werden in Verbindung mit den Verben sein, bleiben und werden kleingeschrieben, z. B. pleite sein, schuld sein, gram bleiben.
Natürlich werden nicht die Substantive, sondern die Adjektive klein geschrieben, genau wie bisher. Außerdem übergeht Walgenbach die skandalös falsche Vorschrift, auch Pleite gehen usw. zu schreiben, obwohl auch hier nachweislich Adjektive vorliegen. Dasselbe gilt für leid tun und recht haben (neu: so Leid es mir tut; wie Recht er hat usw. – krasse Grammatikfehler, die aber auch in der Revision von 2004 nur teilweise durch die richtigeren Schreibweisen wenigstens ergänzt worden sind). Schon für Konrad Duden war klar:
„Bei Ausdrücken wie leid tun, not tun, weh tun, schuld sein, gram sein; mir ist angst, wol, wehe, not ist von selbst klar, daß das zum einfachen Verbum hinzugetretene Element nicht als Substantivum fungiert; (man erkennt) die nicht substantivische Natur jenes Zusatzes am besten durch Hinzufügung einer nähern Bestimmung. Man sagt er (...) hat ganz recht, hat vollständig unrecht u. dgl. Die Anwendung von Adverbien, nicht von Adjektiven, zeigt, daß man einen verbalen Ausdruck, nicht ein Verb mit einem substantivischen Objekt vor sich hat.“ (Die Zukunftsorthographie (usw.). Leipzig 1876, S. 70)
Den heutigen Reformern sind solche Selbstverständlichkeiten verlorengegangen; aber gerade daran scheitert die Rechtschreibreform.
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Th. Ickler
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