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Dr.-Ing. Ansgar Matthes
07.12.2006 15.41
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Ja, das können Sie sehr wohl, DS, und die anderen auch. Die FAZ zeigt, daß jetzt erst recht und umso mehr Aktivitäten gefragt und m.E. auch nötig sind.

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DS
23.11.2006 09.04
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kann man hier wieder ein paar Reize beisteuern?

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margel
24.11.2004 12.38
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Nebenwirkungen einer Rechtschreibreform

Aus dem Mitteilungsblatt der Apothekerkammer Niedersachsen:“...Internet gestützte Fortbildungsmaßnahme...“ (Editorial der Präsidentin Margarete Linz)
– geändert durch margel am 24.11.2004, 19.32 –

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J.-M. Wagner
26.03.2004 18.50
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Betrifft: 'Was folgt daraus?'

Zitat:
Stefan Weise schrieb in „Re: Verbzusätze; Sollbruchstellen; Redundanz“:
Ihre Ausführungen zur Redundanz sind kompliziert, aber richtig, wie mir scheint. Ich habe sie noch nicht 100%ig verstanden, aber sie wirken einleuchtend. Daraus folgt, dass der von Ihnen angeführte „zweite Haken“ tatsächlich ein Haken ist, & ich bin nun einigermaßen verwirrt. Ist es schlimm, dass der Grundsatz (Getrenntschreibung der Grundsatz, allein Zusammenschreibung muss geregelt werden) manchmal nicht eingehalten wird? Wenn ja, was folgt daraus?
Hier kommen Sie nicht darum herum, sich den Regeltext gründlich anzuschauen und sich allein von dem leiten zu lassen, was da wirklich alles steht (und was nicht). Insbesondere müssen Sie mit einer völlig neutralen Erwartungshaltung an den Text herangehen: Sie dürfen keinesfalls davon ausgehen, daß alles zusammenpaßt; jeder einzelne Satz steht für sich und gilt so, wie er dasteht. Das heißt auch, daß Sie nichts weglassen dürfen, auch nicht in Gedanken. Nur dann kommen Sie zu dem Fazit (und das folgende muß Ihr Fazit sein, sonst machen Sie sich ein falsches Bild der Situation): „Nach dem, was im Regelwerk steht, ergibt sich ...“ Erst, wenn vollkommen klar ist, was das Regelwerk wirklich verlangt bzw. was es offen läßt, können Sie Ihre Frage beantworten, was aus diesen Beobachtungen letztlich folgt.

Ich beantworte diese Frage erst einmal nicht, weil die Antwort darauf leicht über das rein Sachliche hinausgeht und via der persönlichen Interpretation zu einer Meinungsäußerung wird. Statt dessen weise ich nochmal auf das hin, was Gallmann und Sitta geschrieben haben:
[...] bei Fügungen aus Adjektiv und Verb sowie aus Adjektiv und Adjektiv: Hier gibt es auch besondere Regeln für die Getrenntschreibung. (In der amtlichen Neuregelung sind sie als Erläuterungen getarnt!)
(Hervorhebung hinzugefügt; JMW)
__________________
Jan-Martin Wagner

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J.-M. Wagner
26.03.2004 18.22
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Betrifft: Wörterverbote

Zitat:
Stefan Weise schrieb in „Re: Schiffeversenken“:
Im Übrigen halte ich die Rede vom 'Wörterverbot' für zu krass formuliert. Erstens macht es für die gesprochene Sprache keinen Unterschied, ob ein Ausdruck zusammengeschrieben wird oder nicht, so dass man im Gesprochenen von einem Wörterverbot schon mal nichts bemerken wird. Zweitens gilt die amtliche Schreibung nur für Schulen & Ämter, d.h., es wird wohl kaum sanktioniert werden, wenn Sie sogenannte schreiben, so wie es beispielsweise beim (Un-) Wort Endlösung geschehen könnte. Ein schwacher Trost, ich weiß.
Dem ist zu widersprechen:

Erstens ist Ihr Einwand, für die gesprochene Sprache mache es keinen Unterschied, ob ein Ausdruck zusammengeschrieben wird oder nicht, nur für die Abbildungsrichtung von gesprochener zu geschriebener Sprache berechtigt, nicht aber für die andere Richtung: Wenn etwas Zusammengehörendes getrennt geschrieben dasteht, kann daraus sehr wohl etwas getrennt Gesprochenes werden. Im Radio sind mir schon mehrmals deutlich getrennt gesprochene und entsprechend betonte so genannt und tief greifend aufgefallen, wo die Rede von sogenannt und tiefgreifend hätte sein müssen.

Zweitens stellt beispielsweise das Wort sogenannt in der gesprochenen Sprache ein selbständiges Adjektiv dar, das genau eine Valenz aufweist: Es liefert eine nähere Bestimmung des Substantivs (bzw. der nominalen Gruppe), auf das (bzw. die) es sich bezieht. Im Unterschied dazu besitzt die („gesprochensprachliche“) Wortgruppe so genannt drei Valenzen: Zusätzlich zu der qualifizierenden Valenz der Gruppe als ganzer (wie bei sogenannt) treten die Einzelvalenzen der beiden Wörter so – Verweis auf ein aus dem Kontext zu entnehmendes wie? – und genannt – als Verbform: von wem? – hinzu. Nach der von „gestur“ angeführten Beschreibung der Univerbierung durch Munske:
Die Univerbierung ist dadurch gekennzeichnet, daß „ihre syntaktischen Beziehungen versteinert und ihre semantischen Beziehungen häufig so verschoben sind, daß die Konstituenten nicht mehr den Regeln einer Wortgruppe entsprechen, sondern ein idiomatisiertes Ganzes bilden. Dies kommt syntaktisch u. a. in veränderter Valenz oder Attributierbarkeit als Ganzes, morphologisch in der Flektierbarkeit als Ganzes, ... zum Ausdruck.“
(Horst Haider Munske, Orthographie als Sprachkultur, 1997)
ist die veränderte Valenz unbedingt zu berücksichtigen. Außerdem trifft die „Versteinerung“ der syntaktischen Beziehungen insofern zu, als daß man bei der echten Wortgruppe so genannt ein und nicht anders einschieben kann, was bei sogenannt ausgeschlossen ist.

Wenn also klar ist, daß in der gesprochenen Sprache sogenannt ein eigenständiges Wort ist, dann steht die Neuregelung mit ihrer Anordnung, es getrennt zu schreiben, im Widerspruch zu dem Grundsatz, daß Wörter zusammengeschrieben werden. Kurz: Das (geschriebene) Wort sogenannt ist nach der Neuregelung – verboten. (Die hier angesprochenen Wörterverbote beziehen sich immer nur auf das Geschriebene!) Man kann zwar einwenden, daß die Verwendung der schriftsprachlichen Wortgruppe so genannt für das gesprochensprachliche Wort sogenannt lediglich den Verlust einer Unterscheidungsschreibung bedeute, weil es syntaktisch möglich ist, die überschüssigen Valenzen von so genannt offen zu lassen; meines Erachtens greift das aber zu kurz, weil es nur den Weg von der gesprochenen zur geschriebenen Sprache berücksichtigt und nicht den Rückweg (siehe oben unter der ersten Erwiderung).

Drittens finde ich es vollkommen inakzeptabel, wenn den Kindern in der Schule von Amts wegen etwas Falsches beigebracht wird. Das Wort sogenannt getrennt zu schreiben, ist ein Fall, wo genau so etwas geschieht (und das sogenannt ist kein Einzelfall: Schauen Sie mal in den Anhang des von mir genannten Aufsatzes von H. Günther); ein anderer sind die erzwungenen grammatischen Fehler. Daß sich die Reform dessen erdreistet, daß sie diese Grenze überschreitet (und da ist es fast egal, in wie vielen Fällen), ist für mich ein hinreichender Grund, sie komplett abzulehnen – auch wenn es Teile gibt, die einen Fortschritt bedeuten und die nach einer gründlichen Überprüfung auch bestehen bleiben können (was ich befürworte). Letzteres ist aber nachrangig gegenüber den prinzipiellen Erwägungen, was eine Rechtschreibreform darf und was sie nicht darf. Denken Sie mal darüber nach.

(Bei meiner ablehnenden Haltung spielt auch die der Reform zugrundeliegende Philosophie eine Rolle. Haben Sie schon in die Arbeit von Heide Kuhlmann [siehe Willkommensseite] geschaut? Sie ist zwar umfangreich, aber sehr lesenswert.)
__________________
Jan-Martin Wagner

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Detlef Lindenthal
25.03.2004 13.33
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Lieber Herr Weise,

Ihren Ausdruck
„... die durch Ihre Voreingenommenheit bestehenden Barrieren ...“
weise ich zurück. Wenn jemand durch jahrzehntelange Befassung mit Wörtern zu anderen Ergebnissen kommt als fachfremde Politiker, sollten Sie ihn nicht als voreingenommen bezeichnen!
Sie können hier nachlesen, daß ich einer derjenigen bin, die das in Frage Stehende barrierenfrei durch Wörterbeispiele und Wörterlisten veranschaulichen und belegen.
Bitte lassen Sie unsere Wörter und auch mich in Frieden.
__________________
Detlef Lindenthal

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Stefan Weise
25.03.2004 10.13
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Re: Ende Gelände und Schicht im Schacht

Lieber Herr Lindenthal,

wenn Sie der Meinung sind, sich lange & oft genug mit dem Thema beschäftigt zu haben & sich deshalb zurückziehen wollen, kann ich nichts einwenden. Für mich war es gerade interessant, das Thema gemeinsam mit jemand anderem zu durchdenken, wenngleich mir natürlich die durch Ihre Voreingenommenheit bestehenden Barrieren aufgefallen sind. So glaube ich z.B. immer noch nicht verständlich gemacht zu haben, dass ich nicht von irgendeinem Grenzbereich redete, sondern von allen Wörtern oder Wortgruppen, die von der Reform tatsächlich betroffen sind. Am Anfang bat ich um eindeutige Beispiele oder Argumente der Wortvernichtungsgegner, & an meiner Reaktion auf die von Ihnen angeführten Beispiele hätten Sie sehen können, dass die für mich durchaus in den Bereich dessen gehören, wovon wir redeten.

Wenn ich mich zu einem Thema vertiefend belesen will, gehe ich nicht in ein Internetforum, sondern dann lese ich einen entsprechenden Fachtext. So ein Forum ist zum Diskutieren da, & Diskussionen, die zu unterschiedlichen Zeiten an unterschiedlichen Orten stattfinden, haben nun mal gelegentlich die Eigenschaft, dass sie sich in bestimmten Themen & sogar Argumenten überschneiden.

Im Übrigen bin ich, wie Sie richtig erforscht haben, Student & habe auch gerade vorlesungsfreie Zeit, aber was Sie offenbar nicht zu sehen bereit sind, ist, dass man auch als Student in der vorlesungsfreien Zeit genug zu tun hat: Prüfungsvorbereitungen, Hausarbeiten, Bücher fürs nächste Semester lesen & den Lebensunterhalt für die nächsten Monate verdienen. Deshalb sollten wir lieber nicht beginnen, die Kostbarkeit unserer Zeit gegeneinander abzuwägen.

All dies führt jedoch viel zu weit vom Thema ab, & falls wir uns darüber noch weiter unterhalten wollen können wir das ja per E-Mail tun.

Ich verabschiede mich mit freundlichen Grüßen,
Stefan Weise

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Detlef Lindenthal
25.03.2004 09.10
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Ende Gelände und Schicht im Schacht

Lieber Herr Weise,

Ihnen geht es um den weiten Wort/Wörter-Grenzbereich (der mit seinen vielen von Fall zu Fall konkurrierenden Bedingungen und Regelchen eine auch für mich packende Herausforderung ist),
mir hingegen ging es bei meinem Einwand darum, daß eindeutig vorhandene Wörter nicht verboten werden sollen.

Wenn wir Dinge, die hier bereits und auch anhand der vielen Praxis-Beispiele etwa in den Fäden 513 und 580 geklärt waren, ohne neue Gründe wieder und wieder wiederkäuen, überschreiten wir die Grenze zu Redundanz und Rabulistik; und das kann ich mir als denkender Mensch und Handwerker nicht erlauben, zumal ich weder Semesterferien noch Altersteilzeit habe. Daher bitte ich darum, mich aus dieser Erörterung verabschieden zu dürfen.
__________________
Detlef Lindenthal

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Stefan Weise
24.03.2004 23.30
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Re: Verbzusätze; Sollbruchstellen; Redundanz

Lieber Herr Wagner,


Vielen Dank mal wieder für Ihre tiefgreifenden (sic!) Überlegungen, ich bin wieder einmal schlauer geworden & habe eigene Dummheiten entdeckt.

Bei der ersten („Daraus folgt für mich, dass man weder die Zusammenschreibung vom Wortbegriff ableiten [...] kann...“) handelt es sich offensichtlich um einen Formulierungsfehler. Natürlich gilt die Regel: Was ein Wort ist, wird zusammengeschrieben. Eigentlich wollte ich nur noch einmal wiederholen, dass Wörter in bestimmten syntaktischen Umgebungen auch auseinander geschrieben werden können, was in gewisser Weise die o.g. Grundregel außer Kraft setzt. Im Prinzip scheine ich da aber einen logischen Fehler gemacht zu haben & bitte um einen Schwamm. ;-)
Sehr hilfreich fand ich in diesem Zusammenhang Ihren Hinweis auf die (nicht-schriftliche) Sprache, wo klar zu sein scheint, was ein Wort ist & was nicht. Dennoch gehen traditionelle Grammatiker nicht selten bei ihren Untersuchungen der Sprache von der geschriebenen Sprache aus, was dann tatsächlich zu redundanter Argumentation führt, wenn man nämlich sagt: Zusammensetzungen werden zusammengeschrieben, & was zusammengeschrieben wird, ist eine Zusammensetzung, mithin ein Wort.

Ihre Ausführungen zur Redundanz sind kompliziert, aber richtig, wie mir scheint. Ich habe sie noch nicht 100%ig verstanden, aber sie wirken einleuchtend. Daraus folgt, dass der von Ihnen angeführte „zweite Haken“ tatsächlich ein Haken ist, & ich bin nun einigermaßen verwirrt. Ist es schlimm, dass der Grundsatz (Getrenntschreibung der Grundsatz, allein Zusammenschreibung muss geregelt werden) manchmal nicht eingehalten wird? Wenn ja, was folgt daraus?


Vielen Dank übrigens auch an gestur für die Nachlieferung der 'Sollbruchstellen'-Erklärung! Es scheint also in der Tat so zu sein, wie ich vermutet habe, dass diese „syntaktischen Sollbruchstellen“ helfen können, ein Wort von einer Wortgruppe zu unterscheiden.
Verwirrend kommt mir an dieser Stelle nur vor, dass sich der Reformer Schaeder auf dasselbe Maas-Zitat beruft, um die Neuregelung der GZS zu begründen. Ich muss diesen Text nochmal lesen.

Beste Grüße, Stefan Weise

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Stefan Weise
24.03.2004 22.39
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Re: Schiffeversenken

Lieber Herr Lindenthal,

Da Sie leider nicht näher auf die von mir geäußerten Überlegungen eingegangen sind, kann auch ich mich jetzt kurzfassen:

Es ist richtig, dass der Ausgangspunkt der von Ihnen genannte Punkt a) ist, ob eine Gruppe von Menschen Wörter verbieten darf oder nicht. Ungeachtet der Tatsache, dass es nicht die Minister waren, die die Neuregelung erarbeitet haben, sondern durchaus Fachleute, hat diese Frage natürlich etwas mit b) zu tun. Wenn sich nämlich herausstellte, dass es zum Großteil gar keine Wörter sind, die auseinander geschrieben werden sollen, sondern ganz normale Wortgruppen, wäre auch die Frage a) überflüssig, da es dann um das 'Verbieten' der Zusammenschreibung von Wortgruppen gehen würde.

Im Übrigen halte ich die Rede vom 'Wörterverbot' für zu krass formuliert. Erstens macht es für die gesprochene Sprache keinen Unterschied, ob ein Ausdruck zusammengeschrieben wird oder nicht, so dass man im Gesprochenen von einem Wörterverbot schon mal nichts bemerken wird. Zweitens gilt die amtliche Schreibung nur für Schulen & Ämter, d.h., es wird wohl kaum sanktioniert werden, wenn Sie sogenannte schreiben, so wie es beispielsweise beim (Un-) Wort Endlösung geschehen könnte. Ein schwacher Trost, ich weiß.

Dass die Intonation, also die Betonung, nur ein Hilfskriterium ist, was nicht aus allen Zweifelsfällen hilft, ist bekannt. Man denke nur an die Betonungen bei sitzenbleiben vs. sitzen bleiben.

Stefan Weise

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Detlef Lindenthal
24.03.2004 21.15
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Schiffeversenken

Lieber Herr Weise,

zu Ihrem neuen Versuch (um 12:26), die Frage zu vertiefen, kann ich mich zum Glück recht kurz fassen:

Es geht hier um zweierlei Dinge: um
a.) die Frage, ob 16 ziemlich fachfremde Minister, die weder Schriftsetzer noch Lektor sind (also den Umgang mit großen Textmengen nicht kennen), Hunderte von Wörtern verbieten dürfen (lt. Duden, 21. Auflage, sind es 419 Wörter; in Wahrheit aber viel mehr), und
b.) die Frage, wie man in der Grenzzone (in der sowohl ein Wort wie auch zwei Wörter möglich sind) zu einer hohen Verläßlichkeit kommt.

Bisher haben wir hier a.) erörtert; mit dem Ergebnis, daß weder Sie noch ich das Wörterverbot verteidigen wollten.

Die Frage b.) ist ebenfalls eine bedeutsame Frage; aber sie hat mit Frage a.) so gut wie nichts zu tun;
denn selbst wenn Nachbars Katze noch so sehr miaut, habe ich nicht das Recht, meinen Müll in den Stadtpark zu kippen – beide Dinge haben nichts miteinander zu tun.
Ebenso: Daß es eine aus Sicht mancher Nichtfachleute schwierige Wort/Wörter-Grenzzone gibt, gibt keinem Politiker das Recht, Wörter, die vollkommen eindeutig vorhandene und vielbenutzte deutsche Wörter sind, zu verbieten.
(Logik ist manchmal etwas ungewohnt, aber ich muß jedem, der mit Argumentationen zu tun hat, dringend empfehlen, es immer wieder mit ihr zu versuchen.)
Wer a.) und b.) vermengt, springt deutlich zu kurz.


Nun noch, als Ergänzung, meine Stellungnahme zu Frage b.): Als Lektor habe ich viel prüfgelesen und in Zweifelsfällen (im Laufe der Jahre zunehmend weniger) nachgeschlagen; auch einige Regeln habe ich mal gelernt, hauptsächlich aber mir selbst gebildet – vor allem die Überregel: Ein Wort schreibt man zusammen, Wörter schreibt man getrennt. Nach dieser Überregel sind, da bin ich überzeugt, vor der „Reform“ alle RS-Regler vorgegangen.
Ohne Germanistik studiert zu haben und diese befremdlichen, hochgestochenen Fachwörter zu kennen, habe ich in Sachen Wortbildung eine gute Trefferquote gehabt. Deutsch ist meine Muttersprache. Meine Mutter hat zur Rechtschreibung gesagt: Hör auf die Betonung, dann weißt Du, was ein Wort ist. Und diesen Satz finde ich 20mal klüger als die Fachwörterarmada, die hier auf diesen Netzseiten in die Seeschlacht geschickt wird (mit unannehmbar schlechter Trefferquote beim „Schiffeversenken im Nebel“ (das war früher ein Käsekästchen-Spiel, daß wir unter der Schulbank gespielt haben); meine Bitte, zwecks Nebelspaltung zu jeder Fachwort-Breitseite doch ein mildtätiges Beispiel mitzuliefern, ging bisher im Meeresrauschen unter).
Leicht zu merkende, einfügsame Regelchen hat früher mal der inzwischen vielgescholtene Christian Stang in seinem Büchlein „Schluß mit typischen Deutschfehlern!“ aufgeschrieben; ich kann es mal heraussuchen, wenn das das Thema ist.


Eine weitere Stellungnahme von mir:
Wenn man eine Grenzziehung machen soll, dann doch zweckmäßig dort, wo es beiden Seiten am wenigsten weh tut. Und das ist bei der GZS genau in dem Gebiet, wo die Grenzziehung bis 1996 war: fehlerarm und gefühlvoll für jeden Freizeitschreiber nachvollziehbar; das große Durcheinander ist erst hinterher gekommen!


Aber, wie gesagt, Wörterverbote und GZS haben nichts miteinander zu tun, denn die Wörter „sogenannte“, „lahmlegen“, „Haustür“ und „Schiffeversenken“ werden als eindeutige Wörter von der GZS gar nicht berührt. Jedenfalls nicht im Deutschen.

Grüße,
__________________
Detlef Lindenthal

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gestur
24.03.2004 20.28
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infinite und finite Formen eines Verbs

Nach Mass' Definition sind die infiniten Formen eines Verb dann Wörter, wenn sie keine syntaktischen Sollbruchstellen für Erweiterung, Ersetzung oder Umstellung besitzen, und sind die finiten Formen desselben Verbs Wortgruppen, wenn sie solche Sollbruchstellen besitzen.

Die nach Icklers Definition „zusammengeschriebenen Wortgruppen“ sind nach diesen Kriterien als Wortgruppen oder Wörter einzuordnen.

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J.-M. Wagner
24.03.2004 20.05
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Re: Re: Hie böse, da ernsthaft

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Stefan Weise
Ich will auf die Frage hinaus, ob es denn tatsächlich Wörter sind, die durch diese verstärkte Auseinanderschreibung verschwinden, oder nicht doch eher Wortgruppen, die man zusammenzuschreiben gewohnt war.

Ich weiß, dass dies der Kernpunkt der ganzen GZS-Unsicherheiten ist, kenne aber nicht die Argumente derjenigen, die unerschütterlich daran festhalten, dass es sich um Wortvernichtung handelt & nicht um konsequente Wortgruppenschreibung.
Auch auf diese fundamentale Frage möchte ich gern woanders näher eingehen; bitte dort weiterlesen!
__________________
Jan-Martin Wagner

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J.-M. Wagner
24.03.2004 18.58
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Verbzusätze; Sollbruchstellen; Redundanz

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Stefan Weise
Herzlichen Dank für Ihren ausführlichen Kommentar zu diesem für mich sehr spannenden Problem, Herr Wagner. Gestatten Sie mir einige laienhafte Bemerkungen dazu, der ich mich auf diesem Gebiet wie auf Eis bewege.
Gern geschehen! Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß auch meine Anmerkungen die eines Laien sind, denn ich habe Physik studiert und beschäftige mich „nur nebenbei“ mit der Rechtschreibreform; ich bin quasi ein „Amateurlinguist“.
Zitat:
Zunächst möchte ich anmerken, dass es durchaus als normal anzusehen ist, wenn etwas, was nicht zusammengeschrieben dasteht, als ein Wort gilt. Das Verb 'aufgeben' in dem Beispielsatz 'Ich gebe nie auf' dürfte ein ganzes Buch voller ähnlicher Beispiele aufblättern. Wäre die Form 'gebe...auf' nicht ein Wort, wäre die Grammatik & vor allem die Frage der GZS um Einiges komplizierter, weil sich dann die Diskussion z.B. nicht mehr um alle Formen des Wortes 'sitzenbleiben' drehen würde, sondern nur noch um die infiniten Formen, wobei die finiten Formen seltsamerweise exakt mit denen einer Wortgruppe 'sitzen bleiben' übereinstimmen (grammatisch natürlich nur, & sofern man überhaupt von Flexionsformen einer Wortgruppe reden darf).
Da die Verbzusätze gerade an anderer Stelle ausführlich besprochen werden, schlage ich vor, daß wir diese Diskussion dort fortsetzen. Es kann aber sein, daß ich noch ein paar Tage für eine Antwort brauche; es gehen mir gerade sehr viele verscheidene Dinge durch den Kopf...
Zitat:
Auch, was zuammengeschrieben wird, ist nicht immer ein Wort, wie Univerbierungen wie 'sodass' oder 'näherbringen' meiner Ansicht nach zeigen. Es ist ja gerade der Witz an der ganzen GZS-Diskussion, dass durchaus auch Wortgruppen zusammengeschrieben werden & nicht nur Wörter.
Sehr richtig: Es stimmt, daß Wörter (in dem Sinne von „das, was ein Wort bildet“) zusammengeschrieben werden; daraus folgt aber nicht, daß alles, was man zusammengeschrieben vorfindet, auch ein Wort ist.
Zitat:
Daraus folgt für mich, dass man weder die Zusammenschreibung vom Wortbegriff ableiten, noch die Entscheidung, ob etwas ein Wort ist, auf die Zusammenschreibung gründen kann, wie es aber tatsächlich in der Grammatik häufig geschieht.
Warum sollte man die Zusammenschreibung nicht vom Wortbegriff ableiten können? Möglicherweise kann man sie nicht vollständig (bzw. ausschließlich) vom Wortbegriff ableiten, aber zu großen Teilen kann man das schon. Könnte man das nicht, müßte die Aussage „Wörter werden zusammengeschrieben“ in ihrer Allgemeingültigkeit unhaltbar sein. Das bestreite ich: Wenn man anhand allgemeiner sprachlicher Kriterien (d. h. unabhängig von jeglicher Schriftlichkeit) festgestellt hat, daß in einem gegebenen Satz etwas ein Wort ist, dann wird es auch zusammengeschrieben.
Zitat:
Das von Ihnen gebrachte Maas-Zitat
An syntaktischen „Sollbruchstellen“ wird ein Spatium gesetzt [...] Wo keine syntaktische „Sollbruchstelle“ vorliegt, wird zusammengeschrieben.
scheint mir nicht in eine zirkuläre Begründungspraxis zu münden als vielmehr einen Ausweg aus dem Dilemma darzustellen, wenngleich ich mir im Moment nicht vorstellen kann, wie dieser aussieht. Meines Erachtens liegt nämlich das Gewicht des Satzes auf syntaktisch. Der Schlüssel sind "syntaktische Sollbruchstellen“, & meiner Ansicht nach haben die zunächst mal nichts mit der Frage zu tun, ob etwas ein Wort ist oder nicht. Leider kenne ich den Maas-Aufsatz nicht, so dass ich keine Vorstellung davon habe, nach welchem Verfahren denn diese „Sollbruchstellen“ aufgefunden werden können. So vernebelt, wie er bis jetzt dasteht, kommt mir dieser Ansatz jedoch einigermaßen vielversprechend vor.
Über die von mir angesprochene mögliche Zirkularität muß ich mir selber noch weitergehende Gedanken machen; mir kam es einfach nicht geheuer vor. – Hier ein paar Beispiele zu den „Sollbruchstellen“ (Dank dafür an Frau Prof. Dürscheid): An diesen Stellen sind Einschübe (Das Haus ist rot – Das Haus dort ist rot), Substitutionen (Das Haus ist rot, Das Auto ist rot) und evtl. Umstellungen (Das Haus ist rot – Ist das Haus rot) möglich.

Zitat:
Zum zweiten Haken: Ich muss gestehen, dass ich weder das Regelwerk noch die verschiedenen Unfälle, die einem beim Schreiben passieren können, genau genug kenne, um zu entscheiden, ob die beiden von Ihnen angeführten Paragraphen dem in der Vorbemerkung genannten Grundsatz widersprechen oder nicht; meiner beschränkten Ansicht nach scheint dies nicht der Fall zu sein, weshalb man höchstens sagen könnte, diese Zusätze seien redundant.
Die Zusätze sind keineswegs redundant; Gallmann und Sitta haben das ausdrücklich betont. Ich versuche mal eine Erklärung mit Hilfe der Mengenlehre. Die Elemente der zu betrachtenden Menge sollen die folgenden Wörter bzw. Wortgruppen bilden, die ich zusammenfassend als „Fälle“ bezeichne: Nehmen Sie alle Fälle von Wörtern bzw. Wortgruppen, die nach den im Paragraphentext (im Regelwerk eingekästelt) genannten Kriterien unter § 34 fallen, diese bilden die Grundmenge. Unter „Dies betrifft“ wird in drei Punkten spezifiziert, welche Fälle von der Zusammenschreibung betroffen sind; diese drei Fallgruppen bilden die Teilmenge der Zusammenschreibungsfälle. Dann folgt § 34 E3:
E3: In den Fällen, die nicht durch § 34(1) bis (3) geregelt sind, schreibt man getrennt. Siehe auch § 34 E4.
In dieser Allgemeingültigkeit würde das bedeuten (wenn man zunächst von dem Hinweis auf § 34 E4 absieht; mehr dazu weiter unten), daß man die Grundmenge in zwei disjunkte Teile zerlegt: die Zusammen- und die Getrenntschreibungsfälle. Bis dahin gibt es keine Probleme, denn die Getrenntschreibungsfälle bilden gerade das Komplement zu den Zusammenschreibungen.

Dann aber geht es bei § 34 E3 explizit weiter, und hier fangen die Probleme an: Es folgt ein weiteres „Dies betrifft“ – worauf bezieht sich das? Nur auf das Komplement der Zusammenschreibungs-, d. h. auf die bislang nicht erfaßten Fälle oder auf die gesamte Grundmenge? So, wie es dasteht, sollte es sich nur auf die Komplementmenge (Grundmenge ohne Teilmenge der Zusammenschreibungsfälle) beziehen – dann bliebe es aber bei der klaren Disjunktheit der Teilmengen, und der Zusatz § 34 E4 wäre überflüssig. Letzterer gilt ja nur für solche Fälle, in denen sowohl Zusammen- als auch Getrenntschreibung möglich ist, denn er bezieht sich explizit auf je eine der Fallgruppen! Das ist einer der Gründe, warum die expliziten Getrenntschreibungskriterien unter § 34 E3 nicht redundant sind. Ein anderer ist, daß sich § 36 E1(1.2) explizit darauf bezieht:
E1: In den Fällen, die nicht durch § 36(1) bis (6) geregelt sind, schreibt man
getrennt. Siehe auch § 36 E2. Dies betrifft
(1) Fälle, bei denen das dem Partizip zugrunde liegende Verb vom ersten Bestandteil getrennt geschrieben wird, und zwar
(1.1) entsprechend § 35, zum Beispiel: [...]
(1.2) entsprechend § 34 E3(2) bis (6), zum Beispiel: [...]
§ 36 E1 ist wegen § 36 E2 nicht redundant.

Aber zurück zu § 34: Man kann also davon ausgehen, daß die unter § 34 E3 genannten Kriterien wiederum auf die gesamte Grundmenge anzuwenden sind, so daß es zu einem Überlapp der Teilmengen der Zusammen- und der Getrenntschreibungsfälle kommen kann. Aber selbst wenn man das nicht tut (und also § 34 E4 für vollkommen irrelevant bzw. überflüssig hält, weil es die darin beschriebenen Fälle nicht gibt), sondern von disjunkten Teilmengen ausgeht, führt die Existenz der zusätzlichen Getrenntschreibungskriterien dazu, daß es Fälle geben kann (und es gibt sie!), die zwar zur Grundmenge gehören, aber weder von einem der Zusammen- noch von einem der Getrenntschreibungskriterien erfaßt werden (Beispiel: immer_grün).
__________________
Jan-Martin Wagner

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gestur
24.03.2004 17.58
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"Syntaktische Sollbruchstellen" nach Maas

Maas definiert die Grenzen der Einheit Wort als Grenzen, „an denen syntaktische Sollbruchstellen bestehen“. Hier sind Pausen möglich, und hier können syntaktische Operationen ansetzen:
Einschub (Erweiterung),
Substitution (Ersetzung),
Permutation (Umstellung).
Das Wort ist „undurchlässig für diese Art syntaktischer Operationen (...): Einschübe erfolgen nur jenseits der Wortgrenzen.“

Maas: „Wir schreiben nicht Laute, sondern Worte oder noch richtiger gesagt: wir schreiben in grammatischen Strukturen.“

(Utz Maas, Grundzüge der Orthographie, 1992, vergriffen)

Munske: Die Univerbierung ist dadurch gekennzeichnet, daß „ihre syntaktischen Beziehungen versteinert und ihre semantischen Beziehungen häufig so verschoben sind, daß die Konstituenten nicht mehr den Regeln einer Wortgruppe entsprechen, sondern ein idiomatisiertes Ganzes bilden. Dies kommt syntaktisch u. a. in veränderter Valenz oder Attributierbarkeit als Ganzes, morphologisch in der Flektierbarkeit als Ganzes, ... zum Ausdruck.“
(Horst Haider Munske, Orthographie als Sprachkultur, 1997)

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