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Petition der Schweizer Rechtswissenschaftler
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margel
13.03.2004 11.03
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Ich freu´ mich schon

Juristen haben der Rechtschreibreform ins Leben verholfen, Juristen werden auch zu den Totengräbern gehören.

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Theodor Ickler
13.03.2004 10.55
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Sanktionen

Schüler bekommen mehr Fehler angestrichen, wenn sie „verbotene“ Wörter benutzen, Herr Schubert. Oder die Lehrer nehmen die Dienstvorschriften nicht so ernst und lassen fünf gerade sein. Das Thema können wir gern begraben, aber im Jahre 2005 wird es wiederauferstehen.

Zur Erinnerung hier noch einmal die wichtigste Stelle aus Kopkes Dissertation:

„Es verletzt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und widerspricht daher dem Grundgesetz, wenn bestimmten Personen – hier den Lehrern – verboten wird, herkömmliche Schreibweisen zu verwenden, und statt dessen auferlegt wird, neue – bisher ungebräuchliche – Schreibweisen zu befolgen.“ (Kopke 1995, S. 370)

Es gab eine Reihe ausgezeichneter Gerichtsurteile, vor allem aus Niedersachsen (Richter Helmut Weidemann) und vom OVG Schleswig, um dessen Spruch es ja dann in Karlsruhe ging. Man sollte das noch einmal nachlesen.
__________________
Th. Ickler

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Peter Schubert
13.03.2004 10.13
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Wörterverbote

Was die „Wörterverbote“ betrifft, haben sich jetzt mehrere wertvolle Teilnehmer auf fremdem juristischem Glatteis etwas verrannt. Wer hat denn ein Wort verboten? Was passiert denn einem, der ein „verbotenes Wort“, z. B. „allgemeinbildend“ benutzt? Geldbuße? Freiheitsstrafe? Sicherungsverwahrung? Ich schlage vor, das Thema jetzt zu beenden.
__________________
Peter Schubert

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Detlef Lindenthal
13.03.2004 09.10
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Wackelige Dominosteine


Wolfgang Wrase schrieb:
Berechtigte Theorie und falsche Realität
Gerade das Urteil des BVerfG ist geeignet, Herrn Lindenthal recht zu geben: Man darf nicht die Rechtspraxis mit Gerechtigkeit verwechseln und auch nicht mit der Idee der Grundrechte. Daß Rechte auch vor Gericht immer wieder mißachtet werden, ist nicht neu, allerdings beim BVerfG ungewöhnlich. Deshalb stimme ich Herrn Lindenthal im Prinzip zu: Eigentlich verletzt die Rechtschreibreform Grundrechte und gehört deswegen gerichtlich verboten. Andererseits hat unser höchstes Gericht anders entschieden – was ich als Skandal empfinde, genauso wie die Mißachtung der Volksgesetzgebung in Schleswig-Holstein durch die Vertreter des Volkes. Auf der pragmatischen Ebene stimme ich Herrn Metes zu: Es hat jetzt keinen Sinn mehr, nach einem höchsten Gericht zu rufen. Sonst läuft man mangels Realismus sehr schnell Gefahr, als Spinner eingestuft zu werden. Wenn, dann bitte im Konjunktiv: „Eigentlich hätte das Verfassungsgericht die Reform abschaffen müssen.“ Sonst könnte man auch fordern: „Bitte nochmal ein Volksentscheid in Schleswig-Holstein!“ Ganz und gar berechtigt, aber leider nur Theorie. Der Zustand des Unrechts ist nun auch juristisch festgeklopft worden. Da kann man sich schon drüber empören, aber leider empfinden die meisten: „Es gibt Wichtigeres“, und man kann damit keinen Blumentopf gewinnen.
Lieber Herr Wrase,

es geht nicht etwa darum, daß die Verfassungsrichter ihr damaliges Urteil auffressen sollen; das tun sie natürlich nicht – der damalige Vorsitzende Richter, Herr Papier, ist inzwischen oberster Richter unserer Republik.
Es geht nicht darum, daß wir uns die Köpfe der Verfassungsrichter zerbrechen oder deren Schularbeiten machen sollen. Und ich glaube auch nicht, daß das BVerfG der beste und wichtigste Entscheider wäre.

Es geht um einen bisher nie dagewesenen Mißstand, daß nämlich auf dem Verwaltungswege bisher erlaubte deutsche Wörter (denen absolut nichts vorzuwerfen ist: tiefgreifend, sogenannte, allgemeinbildend, bereitstellen, offenlegen, ...) für viele Menschen verboten worden sind.

Wer von der langen Kette der Verwaltungsbeamten, Verwaltungsrichter und Verfassungsrichter diese Wörterverbote bestätigt und wer von ihnen den Kopf dafür benutzt, wofür er bezahlt wird, das ist zunächst deren Sache.
Sollte bei unseren Richtern das Gefühl entstehen, daß sie vorgeführt werden, so ist auch dieses Gefühl deren Sache und nicht unsere.

Meine Sache ist, daß ich mich nicht daran gewöhne, daß ein Husumer Mathelehrer seinen Schulkindern auf Klassenfahrt Haschisch mitbringt und mit ihnen kifft und daß die Aufsichsverantwortlichen das decken.
Und auch an die Wörterverbote gewöhne ich mich nicht.

Der Mißstand, wie unser wichtigstes Werkzeug, die Sprache, verwaltet wird, betrifft bei weitem nicht nur die Gerichte. Wenn diese Sache mit den Wörterverboten richtig durchdekliniert wird, dann müssen etliche wackelige Dominosteine in Verwaltung und Medien sich um eine neue Standfestigkeit bemühen.

Gruß,
__________________
Detlef Lindenthal

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Detlef Lindenthal
13.03.2004 08.13
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Fehlerhafte Klage, fehlerhaftes Urteil


Theodor Ickler schrieb:
... noch einige dunkle Stellen aufzuklären
Der Verfasser des Urteils („Berichterstatter“), Verfassungsrichter Hömig, sagte mir fernmündlich etwa 6 Wochen vor dem Urteil, daß die Klage abgewiesen werde. Daraufhin bettelte ich fernmündlich bei Herren Elsner, Prof. Deppert, Dräger, Denk, ... darum, daß die Klage zurückgezogen und das BVerfG bloßgestellt werden, sprach aber gegen „taube Ohren“ (was können die Ohren dafür?). Erst als der Focus in seinem internen Meldungendienst die beschlossene Klageabweisung zu berichten wußte und ich dann nochmals um Klagerücknahme bettelte, wurde das Ehepaar Elsner-Diercks von ihrem Aktionismus zurückgebeten und zog die Klage zurück. Dann meldeten taz und germnews:

http://rechtschreibreform.com/Seiten2/Zitate/131Zitate.html:

die taz am 6.7.98:
„Das Bundesverfassungsgericht wird laut Focus die Beschwerde eines Lübecker Ehepaares gegen die Rechtschreibreform zurückweisen. Damit könne das umstrittene Reformwerk wie geplant zum 1. August eingeführt werden. Der Meinung der Richter zufolge könnten sich die Eltern nicht dagegen wehren, daß seit einem Erlaß an den Schulen Schleswig-Holsteins die neuen Schreibregeln gelten und ihre beiden Söhne danach unterrichtet werden. Das Grundrecht der Eltern auf eigenverantwortliche Kindererziehung werde nicht verletzt, berichtete das Magazin unter Berufung auf das Urteil, das am 14. Juli verkündet werden soll. Außerdem hielten es die Richter nicht für erforderlich, daß die Rechtschreibreform statt durch Erlaß per Gesetz eingeführt werde. Die Reform halte sich im Rahmen der bisherigen langjährigen Entwicklung der Schreibweise und beschränke sich darauf, widersprüchliche Regelungen zu beseitigen.“

http://www.germnews.de/archive/gn/1998/07/07.html#5

„BVG verkuendet Entscheidung um Rechtschreibreform trotz Klagerueckzug
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht will am kommenden Dienstag eine Entscheidung ueber die Verfassungsbeschwerde gegen die Rechtschreibreform verkuenden, obwohl die Klaeger ihre Beschwerde inzwischen zurueckgezogen haben. Mit dieser Mitteilung trat das BVG Spekulationen entgegen, das Urteil koennte nun hinfaellig geworden sein. Ein Luebecker Ehepaar, das gegen die Rechtschreibreform vor dem Verfassungsgericht geklagt hatte, reagierte mit dem Rueckzug auf das vorzeitige Bekanntwerden der Gerichtsentscheidung. Nach einem Bericht des Magazins „FOCUS“ will das BVG die Beschwerde zurueckweisen.“

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Wolfgang Wrase
13.03.2004 07.27
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Berechtigte Theorie und falsche Realität

Gerade das Urteil des BVerfG ist geeignet, Herrn Lindenthal recht zu geben: Man darf nicht die Rechtspraxis mit Gerechtigkeit verwechseln und auch nicht mit der Idee der Grundrechte. Daß Rechte auch vor Gericht immer wieder mißachtet werden, ist nicht neu, allerdings beim BVerfG ungewöhnlich. Deshalb stimme ich Herrn Lindenthal im Prinzip zu: Eigentlich verletzt die Rechtschreibreform Grundrechte und gehört deswegen gerichtlich verboten. Andererseits hat unser höchstes Gericht anders entschieden – was ich als Skandal empfinde, genauso wie die Mißachtung der Volksgesetzgebung in Schleswig-Holstein durch die Vertreter des Volkes. Auf der pragmatischen Ebene stimme ich Herrn Metes zu: Es hat jetzt keinen Sinn mehr, nach einem höchsten Gericht zu rufen. Sonst läuft man mangels Realismus sehr schnell Gefahr, als Spinner eingestuft zu werden. Wenn, dann bitte im Konjunktiv: „Eigentlich hätte das Verfassungsgericht die Reform abschaffen müssen.“ Sonst könnte man auch fordern: „Bitte nochmal ein Volksentscheid in Schleswig-Holstein!“ Ganz und gar berechtigt, aber leider nur Theorie. Der Zustand des Unrechts ist nun auch juristisch festgeklopft worden. Da kann man sich schon drüber empören, aber leider empfinden die meisten: „Es gibt Wichtigeres“, und man kann damit keinen Blumentopf gewinnen.

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Theodor Ickler
13.03.2004 04.52
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Rechtsweg

Nach unseren Erfahrungen mit dem Bundesverfassungsgericht ist der Rechtsweg gegen die Rechtschreibreform zwar nun aussichtslos, er ist und war aber nicht von vornherein abwegig. Das stellte seinerzeit auch Wolfgang Kopke in seiner juristischen Dissertation ausdrücklich fest. Vor „Karlsruhe“ stand es ja sozusagen auf Messers Schneide.

Und was das Karlsruher Urteil selbst betrifft, so gibt es da noch einige dunkle Stellen aufzuklären. Es ist erwiesen, daß einer der beteiligten Richter (der Name ist mir bekannt) einer Journalistin schon Tage vor der Anhörung mitteilte, das Gericht wolle die Reform durchgehen lassen. Auch daß der damalige Vorsitzende der Gesellschaft für deutsche Sprache den Ausgang des Verfahrens schon vor der Anhörung wußte und mir triumphierend mitteilte, ist wahr. Und wenn Herr Pflug es wußte, dann werden es die Kultusminister und ihre Abgesandten erst recht gewußt haben. Es ist nicht erlaubt, dem Gericht Rechtsbeugung vorzuwerfen, aber daß die Anhörung eine Farce war, wird man wohl noch behaupten dürfen.
__________________
Th. Ickler

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gestur
12.03.2004 17.35
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Wörterverbote und die Freiheit der Wissenschaft

Artikel 5, Absatz (3) Grundgesetz: Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Durch Wörterverbote wird die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre eingeschränkt. (Gemeint sind Wörterverbote, die nicht von Absatz (2) erfaßt werden.)
Prüfenswert ist, ob Wörterverbote unter die in Absatz (2) erwähnten „allgemeinen Gesetze“ fallen.

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gestur
12.03.2004 17.24
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Ist zwangsweise Umstellung von Leserbriefen

noch keine Zensur?
(Artikel 5 Absatz (1) Grundgesetz: Eine Zensur findet nicht statt.)
Absatz (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht auf persönliche Ehre.

Geschäftsbedingungen von Zeitungen dürfen Grundrechte nicht einfach aushebeln, sonst sind sie wegen Sittenwidrigkeit unwirksam.

Prüfenswert ist es.

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Detlef Lindenthal
12.03.2004 15.20
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Vermutete Mehrheitsmeinung und Richtigkeit



Detlef Lindenthal schrieb:
Wörterverbote sind Sprachverbote und damit Menschenrechts- und Völkerrechtsverletzungen und gehören vor internationale und nationale Gerichtshöfe.
Jörg Metes schrieb:
Wenn fünfzig Rechtswissenschaftler diesen Weg offenbar nicht für gangbar halten (sonst würden sie ihn schätzungsweise beschreiten, statt Petitionen zu schreiben), dann sollten vielleicht auch Sie sich endlich einmal von der Idee verabschieden, Herr Lindenthal.
Lieber Herr Metes,

aus meiner Sicht ist die Sache so: Wenn die klugen Geister dieser Welt sich vor allem den Ergebnissen anschließen würden, die von den anderen collegas oder professores mehrheitlich oder durchschnittlich gutgeheißen werden, dann hätte es keine Bibelübersetzung und keine Atlantiküberquerung und keinen Volksentscheid in Schleswig-Holstein gegeben.
Gerechtigkeit und wissenschaftlicher Fortschritt entscheiden sich nicht aufgrund mehrheitlicher Abstimmungen, sondern danach, was richtig ist. Was richtig ist, entscheidet sich durch das in der Wissenschaft bewährte abwägende (dialektische) Verfahren: Verschiedene Möglichkeiten dürfen und sollen genannt werden, und dann sind diese mit dem sonst bekannten Wissen und mit der bewährten logischen Schlußweise zu überprüfen und abzuwägen.

Damit Ihr Einwand mit der durch Sie vermuteten Meinung der 50 Rechtsprofessoren standhalten kann, sehe ich es als nötig an, daß Ihre Vermutung nachgeprüft wird, indem diese 50 Professoren befragt und deren Antworten hier angezeigt werden.
Ich kann mir gut vorstellen, daß viele unserer Foristen und Leser erfahren wollen, welche Möglichkeiten die Wissenschaft für den Umgang mit Wörterverboten sieht – sicherlich ist das auch für die Juristen Neuland; hat es solche Verbote in der Weltgeschichte überhaupt schon einmal gegeben??

Im übrigen behalte ich mir auch weiterhin vor, über richtig und nicht richtig nach eigenem Denken zu befinden.

Mit dieser Sicherheit kann ich überaus freundlich grüßen;
Ihr
Detlef Lindenthal

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Jörg Metes
12.03.2004 11.36
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Re: »Wörterverbote«

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Detlef Lindenthal (im Strang „Ickler Wörterbuch / GZS“)
Wörterverbote sind Sprachverbote und damit Menschenrechts- und Völkerrechtsverletzungen und gehören vor internationale und nationale Gerichtshöfe.
Wenn fünfzig Rechtswissenschaftler diesen Weg offenbar nicht für gangbar halten (sonst würden sie ihn schätzungsweise beschreiten, statt Petitionen zu schreiben), dann sollten vielleicht auch Sie sich endlich einmal von der Idee verabschieden, Herr Lindenthal.
__________________
Jörg Metes

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Dominik Schumacher
10.03.2004 07.35
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blu:win

13:29 14.02.2004
Professoren verlangen Rückkehr zur alten Rechtschreibung

Umstritten: Die neue Rechtschreibung [Bild: Keystone]
Mehr als 50 Professoren fordern in einem Appell an die Parlamente in der Schweiz, Deutschland und Österreich die Rückkehr zur alten Rechtschreibung. Die Rechtschreibreform weise schwerwiegende Mängel auf, halten sie fest.
[sda] – Die grosse Zahl offensichtlicher Missgriffe machten das Reformwerk schlicht unbrauchbar, heisst es in der Petition, die der deutschen Nachrichtenagentur dpa vorlag. Die jüngst vorgeschlagenen Änderungen vergrösserten das bereits angerichtete Chaos, heisst es weiter.

Ausserdem „könne erwartet werde, dass eine kompliziertere Rechtschreibung beizubehalten sei, wenn sie zum Kulturgut gehört“, sagte Manfred Rehbinder, Professor der Universität Zürich auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Die Professoren aus Deutschland und der Schweiz, überwiegend renommierte Rechtswissenschafter, beklagen gravierende Mängel, die die Einheitlichkeit der deutschen Schriftsprache zerstörten und die Aussagekraft und Ausdrucksvielfalt der Sprache gefährdeten.

Zudem würden die neuen Regeln vom überwiegenden Teil der Sprachgemeinschaft nicht akzeptiert. In öffentlichen Publikationen häuften sich Fehler sowie die unterschiedlichsten Schreibweisen. Konsequenz müsse die Rückkehr zur alten Rechtschreibung sein. Neue Rechtschreibung

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gestur
09.03.2004 22.13
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Phonetische vs. Wortbildungsschreibweise

Es ist hier schon mehrfach ausdiskutiert worden, daß – verkürzt gesagt – Deutsch, Englisch und Französisch entsprechend der Wortbildung geschrieben werden und die meisten übrigen – indogermanischen – Sprachen nach der Aussprache, wobei Italienisch und Spanisch dafür die wichtigsten Beispiele sind. Aber auch Bairisch wird rein phonetisch geschrieben. Das erschwert das Lesen bei Ludwig Thomas Bauerngeschichten.
Vorteil der Ersteren: Man erkennt ein Wort schon auf den ersten Blick. Nachteil der Letzteren: Man muß sich ein Wort halblaut vorlesen, um es zu erkennen. Z.B. italienisch „filosofia“.

Seit ich meiner Enkeltochter immer wieder einpräge „Deutsch wird nach der Wortbildung geschrieben (Ausnahme: „Eltern“)", macht sie weniger Fehler.

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margel
09.03.2004 19.36
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dankheigischztusigmale

Den Herren Markner und Schubert herzlichen Dank! Ich sage mal mit Lichtenberg: Hinlänglicher Stoff zum Stillschweigen.

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Reinhard Markner
09.03.2004 18.30
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Physik-Nachhilfe

Der griechische Buchstabe Phi wird im Lateinischen mit ph transkribiert. Daher also unsere Schreibung. Im Neugriechischen gibt es den Buchstaben noch immer, und in den kyrillisch geschriebenen Sprachen ebenfalls. Er wird allerdings in Transkriptionen mit f wiedergegeben (so auch im Serbischen, wenn es mit lateinischen Lettern geschrieben wird). An deutschen Schulen werden also seit jeher ganz überwiegend Sprachen gelehrt, die das Phi kennen. Nichts anderes meinten die Juristen.

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