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Urheberrecht und RSR
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Jörg Metes
05.04.2003 05.52
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»Werkänderung und Rechtschreibreform«

Im Inhaltsverzeichnis von Heft 4/2002 der »AfP – Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht« wird ein Beitrag »HARTMANN/QUASTEN: Werkänderung und Rechtschreibreform« aufgeführt. Ist jemand unter uns, der Zugriff auf diese Zeitschrift hat (und vielleicht sogar für die Laien eine Zusammenfassung dieses Beitrags geben kann)?
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Jörg Metes

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Sigmar Salzburg
22.02.2003 13.05
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Nicht alles ist Neuschrieb!

(Th. Ickler) Übrigens brachte gestern die Süddeutsche Zeitung auszugsweise den Briefwechsel von Sophie Scholl mit ihrem Freund. Beide hielten sich schon 1942 an die Rechtschreibreform von 1998; nur das groß geschriebene Du der Briefanrede haben sie vorahnend von dpa übernommen.

Obwohl im Deutschen der Gebrauch des ß auch in der Antiqua seit langem üblich ist – als Beispiel finde ich in meinem Bücherschrank Adolf Ziemann: „Gothischhochdeutsche Wortlehre“, Leipzig 1834, in Antiqua, ß zusammengesetzt aus zwei Lettern – war es weithin gebräuchlich, die Ligatur ß bei Verwendung der Lateinschrift in ss aufzulösen, wie seit über 60 Jahren in der Schweiz verbindlich. Dies hielt auch Thomas Mann so, der diese Schrift aber nur ungern verwendete, wie kürzlich in der FAZ dargestellt. Ebenso Kaiser Wilhelm auf einer Karte aus dem Exil, ebenfalls in der FAZ abgebildet, aber auch Albert Einstein. Ein großer Teil der maschinenschriftlichen Korrespondenz wurde ebenfalls in reiner ss-Schreibweise abgewickelt. Man kann die Umfälschung in die 1998er Schreibweise also nur erkennen, wenn hinter Langvokalen ein ß auftaucht, ein kleingeschriebenes Du erscheint oder sonstige markante Zeichen der neuen Rechtschreibung.

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Sigmar Salzburg

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Henning Upmeyer
22.02.2003 11.35
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Geschichtsfälschungen

Vergleiche vs. Erinnerungen
Direkte Vergleiche sind strafbar: Ich darf z.B. nicht schreiben: „Die Polizei handelte wie damals die Gestapo.“ Aber ich darf schreiben: „Das Vorgehen der Polizei erinnert mich (ganz persönlich) an die Methoden der Gestapo.“
Bezogen auf Zitate aus Büchern in Zeitungen wie der Süddeutschen heißt das: Beim Abdruck von Briefen von Sophie Scholl und Fritz Hartnagel von 1942/43 vorzutäuschen, sie hätten in der Reformrechtschreibung von 1998 geschrieben, erinnert mich (ganz persönlich) an die häufigen Geschichts-Umschreibungen in der DDR und UdSSR und im ganzen Ostblock. Ich habe das ungute Gefühl, einige dieser DDR-Methoden seien nicht mit der DDR untergegangen, sondern würden weiter praktiziert. Es erinnert mich (ganz persönlich) daran, daß auch die Nazi-Denkweisen 1945 nicht schlagartig aufhörten, sondern noch lange weiterexistierten. Sie begegneten einem damals überall.

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Matthias Dräger
22.02.2003 09.05
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Schöne neue Duden-Welt

Sogenannte Kurzzitate sind in aller Regel erlaubt, wenn das Werk, in dem sie erscheinen, nach wie vor eigenständig bleibt (also nicht aus lauter Kurzzitaten besteht). Ob es allerdings statthaft ist, hierbei in den Text einzugreifen, ist deshalb noch lange nicht gesagt. Es gibt durchaus Leute, die sich durch eine solche Maßhnahme empfindlich auf den Schlips getreten fühlen könnten.

Zu den Fälschungen der Wörterbucheinträge hat sich Prof. Ickler bereits früher geäußert, ich kann das nur wiederholen:
Was würde man von einem Physiker halten, der ein Experiment anstellt, und dann in der Veröffentlichung andere als die tatsächlich beobachteten Zahlen bzw. Ergebnisse bringt, so, wie es ihm gefällt? Bestenfalls nichts.

Was kann man von einer Wörterbuchredaktion halten, die ihre Einträge so umschreibt, bis sie der Redaktion bzw. den Vorstellungen einer staatlichen Kommission gefällig sind?
E b e n !

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Theodor Ickler
22.02.2003 08.29
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Ausnahmen

Von diesem Schutz sind kürzere Zitate ausgenommen, so daß die Entstellung der Texte im Großen Wörterbuch von Duden nicht verhindert werden kann, auch wenn Autoren wie Enzensberger durch angeblich falsches Deutsch der Lächerlichkeit preisgegeben werden. Dagegen scheint der Abdruck in Schulbüchern unter die normalen Schutzbestimmungen zu fallen, so daß die Autoren nur entweder zustimmen oder auf den Abdruck ihrer Werke verzichten können. Dies würde dazu führen, daß in Lesebüchern nur noch die nachgiebigen Autoren zu Wort kommen; Reiner Kunze, der nicht dazugehört, hat das bereits passend kommentiert.
Übrigens brachte gestern die Süddeutsche Zeitung auszugsweise den Briefwechsel von Sophie Scholl mit ihrem Freund. Beide hielten sich schon 1942 an die Rechtschreibreform von 1998; nur das groß geschriebene Du der Briefanrede haben sie vorahnend von dpa übernommen.
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Th. Ickler

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Matthias Dräger
21.02.2003 18.36
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Der Autor und sein Text

Sehr geehrter Herr Metes,
die Frage, ob ein moderner Klassiker in „neue Rechtschreibung“ konvertiert werden darf, hängt in erster Linie davon ab, ob hier noch ein Rechtsinhaber vorhanden ist – das kann bei einem „modernen“ Klassiker ja durchaus noch der Fall sein: Das Urheberrecht an einem Werk erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Autors, erst danach ist der Text frei verfügbar.

Wer also einen urheberrechtlich noch geschützten Text veröffentlichen will, braucht dazu eine entsprechende Genehmigung zum Abdruck. Hierbei wird in aller Regel auch vereinbart, daß "Änderungen im Text“ der Zustimmung des Verfassers/ der Rechtsinhaber bedürfen. Aber auch ohne einen derartigen Passus ist ein Verlag meiner Ansicht nach nicht ermächtigt, Änderungen ohne Rücksprache mit dem/den Rechtsinhaber/n vorzunehmen.

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Heinz Erich Stiene
19.02.2003 09.34
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Zwangstaufe

Im November erhielt ich das Angebot, ein soeben erschienenes Buch für ein nur im Internet präsentes Forum zu rezensieren. Nach kurzer Bedenkzeit sagte ich zu, und noch vor Weihnachten war meine Arbeit getan. Anfang dieser Woche wurde mir mitgeteilt, daß meine Besprechung nunmehr abrufbar sei. Erwartungsvoll öffnete ich die Seite – - und ward von blankem Entsetzen gepackt! Meine in untadliger Rechtschreibung abgesandte Rezension (auch das besprochene Buch war in bewährter Rechtschreibung verfaßt) war in „Orthografie“ konvertiert worden. Ich habe die verantwortliche Redaktion umgehend aufgefordert, diese intellektuelle wie staatsbürgerliche Blamage rückgängig zu machen und meinen Text wieder in die von mir gewählte Schreibung zu setzen bzw. ihn andernfalls aus dem Forum zu entfernen. Mal sehen, was sich da tut.
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Heinz Erich Stiene

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Jörg Metes
18.02.2003 22.50
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Was darf der Verlag?

Ganz grundsätzliche Frage:
Unter welchen Umständen darf ein Verlag die Orthographie eines Werks verändern (auf reformierte Rechtschreibung umstellen)? Muß er die Genehmigung des Autors oder seiner Nachlaßverwalter einholen, oder muß er es nicht? Und falls ja: In welcher Form muß er sie einholen? Weiß jemand Näheres?

(Ich frage, weil ich heute auf einen – modernen – Klassiker gestoßen bin, der neuerdings in reformierter Rechtschreibung verlegt wird. Ich will noch nicht sagen, welcher es ist. Doch ich kann mir nicht vorstellen, daß in diesem Fall alles mit rechten Dingen zugegangen ist)
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Jörg Metes

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Theodor Ickler
02.02.2002 08.26
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In der Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht 1/2001 (S. 858-865) ist ein Aufsatz von Dr. Johannes Wasmuth erschienen: „Verbot der Werkänderung und Rechtschreibreform“. Aus dem Fazit:

„Die sachlich überflüssige und inhaltlich häufig auf fachlich nicht begründeten Kompromissen beruhende und schon deshalb mangelhafte Rechtschreibreform hat nicht nur zu erheblichem Aufwand bei ihrer Umsetzung, sondern auch zu urheberrechtlichen Problemen geführt.“

Wasmuth kommt zu dem Schluß, daß der Urheber die Befugnis für die Rechtschreibung grundsätzlich in der Hand behalten muß. "Übergeordnete Gesichtspunkte schränken diese Befugnisse des Autors dagegen bei Mehrautorenwerken, Periodika und Presseerzeugnissen weitgehend ein.“

Hierzu möchte ich ergänzend bemerken, daß das Interesse von Verlagen und Herausgebern an einer einheitlichen Rechtschreibung in Sammelwerken nicht sonderlich groß sein kann, denn es sind zum Beispiel in der Sprachwissenschaft inzwischen zahlreiche Sammelwerke erschienen, die nach dem „Autorenprinzip“ verfahren, d. h. neben der herkömmlichen auch verschiedene Versionen einer reformierten Orthographie zeigen. Herausgeber und Verlage haben schriftlich bestätigt, daß sie diesem Prinzip folgen. Das gilt zum Beispiel auch ausdrücklich für die „Mitteilungen des Deutschen Germanistenverbandes“.

Auch und gerade die Reformer selbst begrüßen bekanntlich das Nebeneinander verschiedener Rechtschreibungen, weil es den Glauben an die Gottgegebenheit der Orthographie widerlege.
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Th. Ickler

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