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Forum > Beispielsammlung über Sinn und Unsinn
GZS 1
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Theodor Ickler
07.01.2003 14.56
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wohl und weh

weh ist das genaue Gegenstück zu wohl, beide adverbial, und sollte eigentlich genauso wie dieses geschrieben werden. Nach dem alten Duden wurde weh tun getrennt und wohltun zusammengeschrieben, nach der Neuregelung soll es genau umgekehrt sein. Im amtlichen Wörterverzeichnis fehlt ein Sternchen für die neue Zusammenschreibung.
Ich selbst habe aufgrund meiner damaligen Befunde die Getrenntschreibung von weh tun erst einmal beibehalten und sie bei wohltun fakultativ gemacht. Möglicherweise läßt sich Gleichbehandlung rechtfertigen.
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Th. Ickler

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Wolfgang Wrase
07.01.2003 12.04
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wehtun

Nach der Neuregelung soll „wehtun“ zusammengeschrieben werden. Das Wörterverzeichnis gibt schon unter „weh“ an: "... wehtun“; danach folgt der Eintrag „wehtun“, bei dem kurioserweise als Begründung auf § 56 (2) verwiesen wird, also auf eine Regel zur Groß-/Kleinschreibung. Danach hat „weh“ angeblich seine „substantivischen Merkmale eingebüßt“ und die Funktion einer anderen Wortart übernommen („Desubstantivierung“). War „weh“ ursprünglich ein Substantiv, kam „das Weh“ zuerst, vor dem Adjektiv „weh“?? (Das scheint mir mindestens zweifelhaft zu sein. Kann das jemand beantworten?)

Zur GZS wird dann unter § 56 (2) auf § 34 (3) verwiesen, aus dem sich Zusammenschreibung von solchen „Desubstantivierungen“ ergibt, die Rede ist dort von „Zusammensetzungen aus (teilweise auch verblaßtem) Substantiv + Verb“, wobei allerdings „weh“ in der folgenden geschlossenen Liste nicht auftaucht.

Eigentlich müßte man erwarten, daß die GZS sich bei „weh + tun“ wie sonst danach richten soll, ob „weh“ in dieser Kombination steigerbar oder erweiterbar ist. Nehmen wir an, die Reformer sähen sich gezwungen, „wehtun“ ausdrücklich nach diesem sonst angewendeten Kriterium zu behandeln. Dann müßten sie bemerken, daß es sehr wohl (wenn auch nicht sehr häufig) die Formulierung „weher tun als“, „weher getan als“ gibt; Google weist jeweils mehr als ein Dutzend Belege aus. Ich erinnere mich gerade an ein zauberhaftes Gedicht von Eduard Mörike, in dem es heißt:

„Das Mädchen hielt in guter Ruh, wie's Lämmlein unterm Messer; ihr Auge bat: nur immer zu, je weher, desto besser!“ (= je weher es tut; Anm. von WW)

Selbst wenn also die merkwürdige Einordnung von „weh“ als „Desubstantivierung“ gerechtfertigt wäre (was ja zunächst nur die GKS betrifft), hätten wir im Endeffekt einen Widerspruch zu der Regel, daß „Adjektiv + Verb“ getrennt zu schreiben seien, wenn das Adjektiv in dieser Fügung steigerbar ist.

Das war wohl nichts, ihr Herren Reformer! Je weher, desto Reform. („Reform“ übernimmt hier zwar die Funktion einer anderen Wortart, hat aber seine substantivischen Merkmale dennoch nicht eingebüßt ...)

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Theodor Ickler
06.01.2003 09.57
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Teilhabe

Im Grunde wird hier die Ratlosigkeit ausbuchstabiert, die schon unsere griechischen Altvorderen dazu veranlaßte, die fraglichen Wörter mit dem Verlegenheitsausdruck „metochon“, wörtlich übersetzt „participium“, zu benamsen, weil sie an der verbalen und an der nominalen Natur Anteil haben. (Ob diese Erklärung stimmt, weiß ich aber nicht. Die Griechen hatten aus römischer Sicht den Spitznamen „Philometochoi“ verdient, wegen ihrer Vorliebe für das Partizip.) ) Unverfänglich bleibt es, wenn man von Verbaladjektiven spricht, die eben einerseits auf -nt (dt. dann -nd) und andererseits auf -to ausgingen. Wären sie nicht irgendwie verbal verwendbar, würde man sie gegenüber anderen Adjektiven gar nicht auszeichnen. Soweit, so gut, kein Streit um Worte!
Und dann muß man eben nachsehen, was in Sätzen mit ihnen gemacht wird. Werden sie gesteigert? Werden sie mit verbregierten Ergänhzungen versehen?
Eine von mir seit 1996 ins Spiel gebrachte Eigentümlichkeit, die aber bei den Reformern noch gar nicht und auf diesen Seiten nur selten aufgegriffen worden ist, ist die stilistische Markiertheit (das Papierdeutsche, der Alltagssprache Fremde) des erweiterten attributiven Partizips I. Also der Arbeit suchende Mensch; alltagssprachlich: ein Mensch, der Arbeit sucht.
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Th. Ickler

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J.-M. Wagner
05.01.2003 19.07
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Ein Gegenbeispiel

Normalerweise sollte man ja auf eine aufs Allgemeine zielende Aussage mit einer Erwiderung auf der entsprechenden Ebene beantworten, aber nach der Logik reicht zur Widerlegung einer allgemeingültigen Aussage bereits ein Gegenbeispiel.

Also: Was ist der Unterschied zwischen „Fleisch fressend“ und „fleischfressend“? Was ist Partizip, was Adjektiv? Ich versuche mich daran mal als Logiker und Amateurgrammatiker:

Im ersten Fall ist „fressend“ ein Partizip, eine Verbform: Da sitzt wer oder was und frißt -- in diesem Moment -- etwas (hier: Fleisch). Also: Wenn ein Partizip vorliegt, kann eine äquivalente Aussage mit der 3. Person Indikativ Präsens gebildet werden.
Nota bene: Die unzulässige Gegenprobe „Indikativpräsensaussage möglich --> Partizip liegt vor“ kann einen Hinweis liefern, gilt aber nicht allgemein. Die korrekte logische Umkehrung ist mit einer Negation verbunden: Indikativpräsensaussage nicht möglich --> es liegt kein Partizip vor.

Im zweiten Fall ist „fleischfressend“ ein Adjektiv, keine Verbform: Die (generelle) Eigenschaft, karnivor zu sein, muß sich ja nicht in jedem Moment konkret bemerkbar machen. Also: Indikativpräsensaussage nicht möglich --> es liegt ein Adjektiv vor.
Nota bene: Dies ist nicht der einzige Fall, in dem ein Adjektiv vorliegen kann; es handelt sich nicht um eine Äquivalenz.


Zu „Partizipien oder Mittelwörter“:

H. U.: „Ein prädikativ gebrauchtes Partizip wird automatisch zum Adjektiv.“ Damit ist es aber kein Partizip mehr! Das ist ja gerade der Unterschied zwischen Adjektiv und Partizip: Das eine ist eine Verbform, das andere nicht. Eine Verbform bringt prinzipiell eine qualitativ andere Bedeutung zum Ausdruck als ein Adjektiv, und dies gilt auch für eine Verbform „mit adjektivischem Charakter“ (eine wirklich treffende Bezeichnung fällt mir gerade nicht ein) -- das Partizip.

Auch eine „Partizipform“ ist kein Partizip mehr, weil sich hierbei m. E. „Partizip“ eben nur noch auf die (äußerliche) Form, nicht aber auf die Bedeutung (s. o.) und die (syntaktische/grammatische) Funktion eines Wortes bezieht. Ich vermute, der allgemeine Sprachgebrauch läßt sich mit den Überlegungen Herrn Upmeiers folgendermaßen zur Deckung bringen: „verbales Partizip“ <--> Partizip, „adjektivisches Partizip“ <--> Adjektiv.

Fazit: Das eigentliche Problem in diesem Disput ist die Frage, was die Bezeichnung „Partizip“ umfaßt, genauer: welche Eigenschaften eines Wortes dadurch bereits festgelegt sind -- nur die äußere Erscheinungsform (worin sich Partizip und von einem Partizip abgeleitetes Adjektiv in der jeweiligen Grundform nicht unterscheiden), oder auch die syntaktische/grammatische Funktion (und damit auch die Bedeutung) eines Wortes.
Ich habe es immer als letzteres verstanden.
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Jan-Martin Wagner

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Theodor Ickler
05.01.2003 18.39
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Nicht automatisch

Für manche Grammatiker sind die ersten Partizipien reine Adjektive, für mich nicht.
Abgesehen davon stimmt die verschärfte Regel nicht, wie Herr Upmeyer sie formuliert. Das Partizip I (als Verbform) kann unter bestimmten Umständen, die ich hier (und im Krit. Komm.) schon einmal dargelegt und mit Beispielen erläutert habe, sehr wohl auch prädikativ gebraucht werden.

Beide Partizipien, der Infinitiv und das Gerundiv sind eben nominale Formen, die nur mehr oder weniger ins verbale Paradigma hineingezogen worden sind, daher kann man hier keine schärferen Grenzen ziehen, als der Gegenstand es eben zuläßt.
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Th. Ickler

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Henning Upmeyer
05.01.2003 17.01
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Partizipien oder Mittelwörter

Der kleine Duden, Deutsche Grammatik (1988): „Der Fachausdruck 'Partizip' und die deutsche Bezeichnung 'Mittelwort' weisen darauf hin, daß Partizipien eine Zwischenstellung zwischen den beiden Wortarten Verb und Adjektiv einnehmen. ... Manche Partizipien haben sich so sehr verselbständigt und von der ursprünglichen Verbbedeutung entfernt, daß sie nur noch als Adjektive empfunden werden. Solche Partizipformen können auch Steigerungsformen bilden und in Verbindung mit 'sein, werden' u.ä. verwendet werden.“

Deutsche Schulgrammatik (1952): „Das Partizip des Präsens bezeichnet eine noch unvollendete Tätigkeit und hat adjektivische Bedeutung.“

Die Zwischenstellung zwischen Verbform und Adjektiv scheint nicht „sowohl Wortart Verbform als auch Wortart Adjektiv“, sondern „entweder Wortart Verbform oder Wortart Adjektiv“ zu bedeuten. Das heißt, ein prädikativ gebrauchtes Partizip wird automatisch zum Adjektiv. Das Partizip wechselt je nach Gebrauch nicht nur die Bedeutung, sondern auch die Wortart. Die Sätze „Im allgemeinen fällt prädikativer Gebrauch mit Verlust des verbalen Charakters zusammen“ und „Im allgemeinen wird das erste Partizip nicht prädikativ verwendet“ sind ungenau. Genau müßte es heißen: „Das erste Partizip wechselt bei prädikativem Gebrauch von der Wortart Verbform zur Wortart Adjektiv“. Die frühere Bezeichnung „Prädikatsnomen“ war genauer, denn gemäß dieser wurde das prädikativ gebrauchte Partizip automatisch zum Nomen und war keine Verbform mehr.
Als Wortart ist folglich die Benennung „Partizip“ unvollständig. Das Partizip ist keine eigene Wortart. Der Begriff „Wortart“ ist bei Partizipien nicht absolut gültig, sondern gebrauchsabhängig. Die vollständige Wortartbezeichnung müßte „abhängig vom Gebrauch entweder 'partizipiale Verbform' oder 'partizipiales Adjektiv'" oder auch „je nach Gebrauch entweder 'verbales Partizip' oder 'adjektivisches Partizip'" heißen.
Da der Begriff „Partizip“ nur ein Oberbegriff (eine Obermenge), aber keine eigene Wortart ist und erst noch durch den Zusatz „verbal“ oder „adjektivisch“ als Wortart präzisiert werden muß, kann man sehr wohl vom „prädikativen Gebrauch eines Partizips“ sprechen. Denn dabei wird nur aus dem „verbalen Partizip“ ein „adjektivisches Partizip“ oder aus der „partizipialen Verbform“ ein „partizipiales Adjektiv“. Die Wortart wechselt, aber es bleibt der Oberbegriff „Partizip“.

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Theodor Ickler
05.01.2003 04.46
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Partizip I

Es handelt sich bei den von Herrn Upmeyer angeführten Partizipien um Adjektive, nicht Verbformen. Auf diesen Übergang ist stets hingewiesen worden, Näheres z. B. in meinem Kritischen Kommentar, 2. Aufl. S. 83, mit Verweis auf Hermann Pauls Dt. Gramm. Bd. IV, 74ff.
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Th. Ickler

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Henning Upmeyer
04.01.2003 22.18
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Betonungsabhängige Wortbedeutungen

Abschreckende Beispiele aus anderen indogermanischen Sprachen über bedeutungsunterscheidende Wortbetonungen:

In Sprachen mit feststehender Wortbetonung kann man auch Texte mit unbekannten Wörtern korrekt vorlesen, und die Zuhörer erkennen vielleicht diese Wörter.
Im Spanischen wird abweichende Betonung durch Akzent gekennzeichnet.

Im Bulgarischen, Slovenischen, Ukrainischen, Russischen und Weißrussischen dagegen gibt es viele Wörter mit verschiedenen und bedeutungsunterscheidenden Betonungsmöglichkeiten, und im Russischen und Weißrussischen wird zusätzlich das geschriebene „o“ in betonter Silbe als „o“ und in unbetonter Silbe als „a“ gesprochen. Im Weißrussischen gilt das gleiche auch für das geschriebene „e“. Unbekannte Wörter kann man nicht einfach vorlesen, weil sie bei falscher Betonung Mißverständnisse erzeugen. Das ist für Ausländer zunächst sehr erschwerend. Ein Akzent wird nur in Wörterbüchern und Sprachlehrbüchern für Ausländer gedruckt, und man muß ihn zu jedem Wort und zu jeder Beugungsform mitlernen.

Weil die Rechtschreibreformer das russische Betonungssystem anscheinend als vorbildlich ansehen, haben sie jetzt auch im Deutschen durch die vermehrte Getrenntschreibung die Bedeutung betonungsabhängig gemacht, und zwar bei sehr viel mehr Wörtern, als es bisher bei einigen wenigen wie „umfahren“ usw. der Fall war. Anscheinend sollen wir immer noch und jetzt aber alle Deutschsprachigen von den Russen lernen gemäß dem Spruch „Von den Russen lernen heißt siegen lernen“ oder so ähnlich.

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Henning Upmeyer
04.01.2003 18.30
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Partizip I

Prädikativ verwendbare und verwendete Partizip I
(„Bekanntlich wird das Partizip I nicht prädikativ verwendet.“)
Prädikative Verwendung von Partizip I, wenn eine länger dauernde Handlung beschrieben wird, vgl. engl. "-ing“. Jemand oder etwas ist oder war ...
(aus intransitiven Verben) abwartend, anmaßend, ätzend, aufbrausend, ausreichend, ausschweifend, ausweichend, befriedigend, beißend, beklemmend, bleibend, blutend, bohrend, dringend, durchlaufend, durchschlagend, einleuchtend, glühend, hervorragend, hervorstechend, kochend, leidend, leuchtend, mitfühlend, schmerzend, strahlend, ungenügend, vorbeugend, vorsorgend, vorübergehend, zupackend;
(intransitive Partizip I aus transitiven Verben) ablehnend, abschreckend, abstoßend, abweisend, abwertend, anregend, ansteckend, anstrengend, aufbauend, aufheiternd, aufmunternd, aufopfernd, aufreizend, aufrüttelnd, aufwühlend, beängstigend, bedeutend, beeindruckend, begeisternd, belustigend, beruhigend, beschämend, betäubend, bezaubernd, bindend, blendend, durchbohrend, durchdringend, einnehmend, einschläfernd, entmutigend, entscheidend, enttäuschend, entwürdigend, erfrischend, ergreifend, erheiternd, ermüdend, ermunternd, ermutigend, ernüchternd, erschöpfend, erschreckend, erschütternd, gewinnend, heilend, herabsetzend, herabwürdigend, hinhaltend, irreführend, kühlend, mitreißend, reizend, sättigend, schlagend, schleppend, schneidend, stechend, täuschend, tragend, trennend, überragend, überzeugend, umfassend, umwerfend, unterhaltend, unterstützend, vereinfachend, verklärend, vermögend, vernichtend, verpflichtend, verstörend, verwirrend, wärmend, zermürbend, zerstörend;
(aus Adjektiv oder Adverb + Verb) alleinerziehend, alleinstehend, allgemeinbildend, gutaussehend, hochfliegend, hochglänzend, krankmachend, leichtrostend, nichtrostend, nichtssagend, rechtsdrehend, schnellhärtend, schnelltrocknend, schwerwiegend, selbstdichtend, selbstheilend, selbstklebend, selbstschmierend, starkrußend, tiefgreifend, tiefschürfend, übelwollend, weitblickend, weitreichend, wohlwollend, vielsagend, vielversprechend;
(aus Verb + integriertem Objekt) abendfüllend, abscheuerregend, anstoßerregend, atemberaubend, atmungshemmend, aufsehenerregend, augenschädigend, augenschonend, ausschlaggebend, bahnbrechend, berufsbildend, besorgniserregend, blutbildend, blutreinigend, blutstillend, durchblutungsfördernd, durstsillend, empfängnisverhütend, energiesparend, erfolgversprechend, ertragsteigernd, erzführend, existenzbedrohend, feuerhemmend, fleischfressend, freudestrahlend, furchteinflößend, furchterregend, gehörschädigend, gesundheitsgefährdend, gewinnbringend, grauenerregend, grundlegend, haarsträubend, hautreizend, hautschonend, herzerquickend, herzerweichend, hustenstillend, kapitalvernichtend, korrosionshemmend, kräftesparend, kräftezehrend, krebserregend, lufttrocknend, mitleiderregend, muskelbildend, nervenaufreibend, nervenschonend, nervtötend, notleidend, schmerzlindernd, schmerzstillend, schreckenerregend, sinnverwirrend, verschleißhemmend, vertrauenerweckend, wasserabweisend, wundheilend, zielführend, zweckentsprechend;
(aus Verb + Verb) nichtendenwollend;

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Theodor Ickler
27.12.2002 13.36
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Partizip 1

Bekanntlich wird das Partizip I nicht prädikativ verwendet. Ich habe aber im „Kritischen Kommentar“ schon darauf hingewiesen, daß es Ausnahmen gibt, darunter die Reihung mit unverfänglicheren Prädikativen. Heute nacht stieß ich bei Goethe auf ein schönes Beispiel. In Dichtung und Wahrheit I.1 heißt es: Unglaublich und wirklich die Sinne verwirrend war der Drang der Menge, die in diesem Augenblick durch das Brückentor herein dem Wagen nachstürzte.
Goethe würde wohl nicht schreiben Der Drang war die Sinne verwirrend, aber in der Reihung wird es erträglich.

Dieser ganze Komplex widerlegt meiner Ansicht nach auch die Meinung von Peter Eisenberg (in seinem „Grundriß"), daß das Partizip I überhaupt nicht zum Verbparadigma gehöre, sondern reines Adjektiv sei. Die Begründung, es bilde keine periphrastischen Verbformen, ist sowieso nicht nachvollziehbar.
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Th. Ickler

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Jörg Metes
25.12.2002 20.42
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kurz arbeiten

»Der deutschlandweit größte Hersteller von Dosen erwägt derweil, seine rund 1000 Mitarbeiter von Januar an kurz arbeiten zu lassen.«
- schreibt Philipp Scheffbruch in der 'Stuttgarter Zeitung' vom 24.12.02 auf S. 12.

(Was er offenbar nicht weiß, ist, daß das reformierte Wörterverzeichnis hier einen Unterschied macht: »kurz/kürzer [arbeiten, treten ... § 34 E3(3) ╪ kurzarbeiten]«. Wohingegen es in anderen Fällen diesen Unterschied wieder nicht macht: Zwar könnte man mit Hilfe von § 34 E3(3) genausogut etwa bekannt machen von bekanntmachen unterscheiden, aber man tut es eben nicht. Darin besteht ja gerade die Vereinfachung)
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Jörg Metes

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J.-M. Wagner
16.12.2002 20.37
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Re: Gar nicht so einfach

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von wrase (am 15.05.2002)
„Zusätzlich muß man dabei auch beachten, daß die Kommission inzwischen die gesamthafte Steigerung als Kriterium für Zusammenschreibung anerkennt, also hochwertig wegen hochwertiger, am hochwertigsten. Aus dem amtlichen Regelwerk läßt sich das allerdings nicht direkt ableiten.“ [Christian Dörner]

Genauer gesagt, erkennt die Reformkommission in ihrem Bericht nur an, daß man zum Beispiel "(noch) gewinnbringender“ zusammenschreiben müsse, und zwar weil der zweite Bestandteil („bringender“) „so selbstständig nicht vorkommt“ (Seite 64 des Berichts). Es wird also gerade mit Hilfe von § 36 (2) – kein Vorkommen eines Bestandteils „in dieser Form“ – argumentiert. Denn die Kommission versucht natürlich, die neue Erkenntnis möglichst noch irgendwie auf der Grundlage ihres Regelwerks herzuleiten, um die Notwendigkeit des Umsturzes der ganzen Regelformulierungen zu verleugnen.
Wie die Kommission zu ihrem eigenen Regelwerk steht, ist mir an dieser Stelle völlig unklar. Denn einerseits wird § 36 (2) als Begründung für die Zusammenschreibung der Steigerungsformen bemüht, andererseits wird auf S. 120 des 3. Berichtes (dies entspricht der Seite Nr. 108 der 119seitigen PDF-Fassung) im Blick auf die Wörterbücher explizit festgestellt:
Auf Betreiben der Zwischenstaatlichen Kommission und unter ihrer Mithilfe einigten sich die großen Wörterbuchverlage diesbezüglich bald auf eine einheitliche Auslegung der amtlichen Regeln. Die Umsetzung geschah in den jeweils folgenden Auflagen: zunächst in der Bertelsmann-Rechtschreibung vom März 1999, jetzt auch in der 22. Auflage des Rechtschreibduden vom August 2000. Gegenüber seiner letzten Auflage hat der Duden zudem dreierlei getan, um die amtliche Regelung noch konsequenter umzusetzen:

Erstens gibt er – wie Bertelsmann – jetzt alle Trennmöglichkeiten an. Zweitens zeigt er in Fällen wie Schlussstrich nunmehr die zulässige Variantenschreibung mit Bindestrich grundsätzlich direkt beim Stichwort (Schluss-Strich). Und drittens führt er – wie im Regelwerk vorgegeben und auch von Bertelsmann bereits praktiziert – die sich aus der Steigerbarkeit des Gesamtausdrucks ergebende Zusammenschreibung in Fällen wie erfolgversprechend neben der Schreibung als Wortgruppe Erfolg versprechend nun überall an.
In meinen Augen steht hier das gesuchte allgemeingültige Kriterium der Zusammenschreibung bei gesamthafter Steigerung schwarz auf weiß! -- Aber wie weit her ist es wirklich mit dessen Allgemeingültigkeit? Wird diese durch die Formulierung »in Fällen wie erfolgversprechend« eingeschränkt oder nicht? Denn es steht nicht da: »die sich in Fällen wie erfolgversprechend aus der Steigerbarkeit des Gesamtausdrucks ergebende Zusammenschreibung« -- man kann also annehmen, dieser Zusatz sei eine Erläuterung, keine Bedingung, und beziehe sich darauf, was im Duden explizit angeführt wird; dies entspricht auch meinem intuitiven sprachlichen Verständnis dieses Satzes.
Andererseits hat man dann das Problem, daß explizit gesagt wird, der Duden tue dies überall, wo sich die Zusammenschreibung ergibt -- bezieht sich das nur auf die vom amtlichen Regelwerk unmittelbar erfaßten Fälle oder auf alles, was gesamthaft steigerbar ist?

Wenn man sich nach dem amtlichen Regelwerk richtet, hat man folgendes Problem:
Zitat:
Nun ist es aber im Fall von „hochwertiger“ oder „höherwertiger“ so, daß es im Gegensatz zum Fall „gewinnbringend“ sehr wohl den Bestandteil „wertiger“ in genau dieser Form selbständig gibt. Das heißt, für „hoch wertiger“ läßt sich die Notwendigkeit der Zusammenschreibung gerade nicht herleiten!
Herr Wrase kam deshalb zu dem Fazit:
Zitat:
Die Reformer haben keineswegs die Komparierbarkeit eines Gesamtgefüges als solche schon anerkannt, sondern verweisen hier auf ihren famosen Paragraphen 36 (2), der bei Fällen wie „hoch wertig“ leider nicht greift.
Gerade das ist aber m. E. wegen der expliziten Aussage S. 120 nicht völlig klar. -- Ein Problem bleibt auf jeden Fall bestehen:
Zitat:
Außerdem folgern die Reformer „aus diesem Sachverhalt“, nämlich für den Fall, daß es einen gesteigerten Bestandteil selbständig so nicht gibt, daß der Positiv sowohl zusammen als auch getrennt geschrieben werden könne: Gewinn bringend oder gewinnbringend. Das ergäbe, selbst wenn die Reformer bei Steigerung grundsätzlich Zusammenschreibung ansetzen würden, für den Positiv immer noch: hochwertig oder hoch wertig; also nicht nur die Zusammenschreibung.
So wird es im 3. Bericht auf S. 64 (PDF S. 59) vorgeführt -- in Form der Abartigkeit, daß sich die Schreibung des Positivs nach der des Komparativs richten soll. Mir stößt zudem die Formulierung »Überlappung von § 36 E1 (1) und § 36 (2)« auf -- die greift zu kurz, denn das eigentliche Problem besteht darin, daß die Konsequenz dieser Überlappung ein glasklarer Widerspruch zwischen den genannten Regeln ist.

Herr Wrase weist nun auf einen sehr wichtigen Punkt hin:
Zitat:
Was Herr Dörner formuliert, entspricht sicherlich der Intention der Reformer, die händeringend versuchen, sinnvolle Schreibweisen auf der Grundlage ihrer Regeln wiederherzustellen. Aber eben das können sie nicht. Dazu müßten sie die Regeln selbst tiefgreifend ändern, sie müßten völlig neu formulieren. Es genügt meiner Meinung nach nicht, zu sagen, die Reformer wollen diese oder jene Schreibung wieder anerkennen. Sondern sie müßten erst vorführen, mit Hilfe welcher neu formulierter Regeln das möglich sein soll.
Ich vermute, die Autoren des 3. Berichtes haben einfach übersehen, daß die gesamthafte Steigerbarkeit als Kriterium für Zusammenschreibung nicht aus den amtlichen Regeln herauszuholen ist. Und ich unterstelle ihnen, daß sie dieses Kriterium aber gern hätten. Da liegt die weitere Unterstellung nahe, daß die Autoren des 3. Berichtes stillschweigend davon ausgehen, daß dieses Kriterium bereits „existiere“. Gegen diese Unterstellung spricht allerdings, daß in „den Wörterbüchen“ noch einige Zusammenschreibungen „fehlen“ -- noch...

Der entscheidende Punkt ist: Die Kommision würde offenbar lügen, wenn sie behauptete, aus dem amtlichen Regelwerk gehe ganz allgemein die Zusammenschreibung bei gesamthafter Steigerung hervor. Behauptet sie das auf S. 120 ganz allgemein, ja oder nein?
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Jan-Martin Wagner

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Henrik Swaton
16.12.2002 17.24
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Eine neue Dimension der Getrenntschreibung.

„Der bekannte Motorrad-Totalreiniger (...) gehört anerkannter Maßen zu den Besten, aber auch Teuersten seiner Zunft.“

Kradblatt 08/2002

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Theodor Ickler
12.12.2002 12.09
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Vexierbilder

Ja, so ist es, die Reformer selbst und erst recht die Wörterbuchmenschen kommen sehr ins Schwitzen, weil sie nie wissen, ob nur der Zusatz oder das Ganze gesteigert ist. Beneidenswert, wer solche Probleme nicht hat. (Bisher hatten wir sie nicht, und ich habe sie auch nicht.)
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Th. Ickler

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Christian Dörner
12.12.2002 11.39
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»quer«

Als Gegenbeispiel ließe sich querschreiben anführen, das nach der Neuregelung getrennt geschrieben werden muß. Eigentlich müßte es nach § 34 (2.2) zusammengeschrieben werden, da man einen Wechsel nicht *völlig quer schreiben kann. Man sieht, daß sowohl die Kommission als auch der Duden Schwierigkeiten hat, diese Regel korrekt anzuwenden. Ebenso unsinnig ist beispielsweise die Gleichbehandlung von voll tanken und voll kotzen. Es ist zwar möglich, ein Auto sehr voll zu tanken bzw. sogar randvoll zu tanken, aber etwas *sehr voll kotzen kann man nicht.
Hier wird sich wohl noch etliches ändern müssen.

Nachtrag: Wie sieht es eigentlich mit jmdm. sehr weh tun aus? Muß man jetzt sehr wehtun schreiben? Der Duden schweigt hier aus gutem Grund.
__________________
Christian Dörner

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