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Höflichkeitsreform
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Sigmar Salzburg
16.01.2002 17.40
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Huckepack

Ich bringe nur den Anfang meines ansonsten themenfernen Leserbriefes.

Kieler Nachrichten
Leserbriefe

24100 Kiel

Zum Thema „Mathe ist kein Ersatz für Religion“ und den betreffenden Leserbriefen.
(Abdruck bitte nur ungekürzt und in der Rechtschreibung unverändert!)

Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts v. 7.12.01 wird in Schleswig-Holstein die bundesweit einzigartige Praxis beendet, die freie Abwahl des Religionsunterrichts durch ein Nachsitzen in beliebigen anderen Fächern zu bestrafen und zugleich das Aufsichtsproblem bequem zu lösen. So konnte es die Landesregierung jahrzehntelang umgehen, das neutrale Parallelfach Philosophie zu entwickeln und sich angeblich wichtigeren Dingen widmen, etwa der Ausgestaltung des höflich großgeschriebenen „Du“ zum Rechtschreibfehler. ...


Heute erschien nun der Leserbrief unter dem Titel „Philosophie als Grundversorgung“

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Sigmar Salzburg

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Elke Philburn
03.01.2002 08.59
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Rein informative Frage:

Dürfte sie denn als Deutschlehrerin die alte Rechtschreibung (auswahlweise) vermitteln, wenn sie meinte, daß es gute Gründe dafür gebe?

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Sigmar Salzburg
02.01.2002 22.22
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Das Gästebuch der Schule

Ein Zufallsfund:

Ich habe mich sehr gefreut über die Entdeckung dieses Gästebuchs.
Vor 12 Jahren hab ich die Realschule abgeschlossen und immer wenn ich mal in Kiel zu Besuch bin, denke ich darüber nach einfach mal dort vorbei zu schaun. Ich glaube das ist der beste Beweiß das die Schulzeit eine tolle Zeit war. (Okay, damals hätte ich das nicht eingesehen).
Und meine Mutter hatte doch Recht! Ich habe von meinen Lehrern wie Herrn Wirkotsch, Frau Fandel und Frau Wieprich vielleicht doch das ein oder andere fürs Leben gelernt ;o)
Wäre schön auch andere „ehemalige Innsassen“ hier zu lesen. Gibt es noch die wundervollen Gardienenprädigten von Volker Wirkotsch?!
Und Frau Fandel, meine Rechtschreibung ist noch immer unter aller ....
Liebe Grüße aus Sachsen.
Sandra.


Man sieht, wohin ein „reformloses“ Schreiben führt!

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Sigmar Salzburg

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Richard Dronskowski
02.01.2002 20.00
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Realsatire

Beim Lesen des Antwortbriefes blieb mir glatt die Luft weg. Ja, das sollte wirklich in die Zeitung! Was sagen eigentlich die satirischen Zeitschriften „Titanic“ und „Eulenspiegel“ zu so etwas? Beide haben meiner Kenntnis nach nicht umgestellt.

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Theodor Ickler
02.01.2002 19.20
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Vorschlag

Ist es möglich, diesen Briefwechsel in die Zeitung zu bringen?
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Th. Ickler

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Sigmar Salzburg
02.01.2002 14.31
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Sigmar Salzburg, 24229 Dänischenhagen


Realschule Altenholz
Danziger Straße
24161 Altenholz
Frau Fandel


Sehr geehrte Frau Fandel,

bei der Durchsicht einer Aufsatzarbeit meines Sohnes Dorian „Entschuldigungsbrief an die Großmutter“ und der vorausgegangenen Übungsmaterialien stelle ich fest, daß die Kinder in der Schule die höfliche Großschreibung der Anrede „Du“ nicht mehr lernen sollen – anscheinend als Folge der sogenannten „Rechtschreibreform“. Damit fördert die Schule den Verfall traditioneller Umgangsformen. Besonders befremdlich wirkt, daß die Schüler dazu angehalten werden, gerade gegenüber der älteren Generation eine für diese selbstverständliche Höflichkeitsbezeigung zu mißachten. Dies kann nicht die Aufgabe der Schule sein, die bekanntlich auf das Leben vorbereiten soll. Daher bitte ich, daß die Höflichkeits-Großschreibung des „Du“ ausdrücklich im Unterricht behandelt und geübt wird.

Vom Bildungsministerium wird dazu gewiß darauf verwiesen werden, daß im Zuge der (gegen den Volkswillen) eingeführten „Rechtschreibreform“ die höfliche Großschreibung abgeschafft sei und nur noch für die Anrede „Sie“ gelten solle. Dazu ist zu sagen, daß es sich hier kaum um eine Frage der Rechtschreibung handelt, sondern um eine Angelegenheit traditioneller Höflichkeit. Ein demokratischer Staat ist nicht legitimiert, per Erlaß „Höflichkeitsreformen“ durchzuführen, auch wenn das Bundesverfassungsgericht dem Staat eine Regelungsbefugnis in der Rechtschreibung zugestanden hat. 1)

Eine Beobachtung der Schreibgewohnheiten zeigt, daß auch viele Schreiber, die die neue Rechtschreibung anwenden wollen, bei der traditionellen Höflichkeitsschreibung bleiben. Selbst die Deutsche Post schreibt auf ihrer neuen Briefmarke „Für Dich“.

Mit freundlichem Gruß und besten Wünschen
für Weihnachten und das Neue Jahr

Sigmar Salzburg

1) Die einzige vorhergehende „Höflichkeitsreform“ war denn auch die Einführung des „deutschen Grußes“ an den Schulen durch Ministerialerlaß vom 22. Juli 1933. (Siehe „Informationen zur Schleswig-Holsteinischen Zeitgeschichte“, Kiel, Heft 35 v. April 1999)



Realschule Altenholz
Der Schulleiter
Danziger Straße
24161 Altenholz

Herrn
S. Salzburg
.....

Altenholz, den 21. Dezember 2001


Umgang mit der neuen Rechtschreibung
Ihr zweites Schreiben an Frau Fandel vom 16.12.2001

Sehr geehrter Herr Salzburg,

bereits in meinem Schreiben vom 24. September 2001 erläuterte ich Ihnen die gültigen Regelungen zur Rechtschreibung; da muss ich mich also nicht wiederholen. Man mag die Regelungen ablehnen; privat steht es Ihnen völlig frei, die Ihnen geläufige Rechtschreibung anzuwenden. Wir werden uns schulischerseits aber an die Regelungen halten; das geschieht nicht nur deshalb, weil es uns vorgeschrieben ist, sondern weil es im Leben Dinge gibt, über die es sich nicht lohnt zu streiten. Rechtschreibung stellt sich mir dar als eine Art Definitionsfrage, da die gültigen Regelungen in sich weitgehend schlüssig sind.

Mit Ihren Anmerkungen überspannen Sie den Bogen und verschieben die Gewichte völlig. Rechtschreibung ist keine Frage der Höflichkeit; zur Höflichkeit zählen Tugenden und keine Definitionen. Zu den Tugenden zähle ich unter Anderem die Art des persönlichen Umgangs und die Wahl der Worte im Miteinander der Menschen.

Völlig abwegig ist Ihr Vergleich mit einer Anordnung der Reichsregierung von 1933; einen solchen Vergleich verbitte ich mir.

Ich bitte Sie höflich, uns zukünftig nicht mehr mit Ihrer Kritik an den Rechtschreibregeln zu belasten. Wenn Ihnen da etwas nicht gefällt, dann beschreiten Sie den Rechtsweg.

Persönlich wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie geruhsame Feiertage und besonders Ihnen im Interesse Ihrer Familie die innere Gelassenheit, rein formale Dinge hinzunehmen, um Zeit dafür zu haben, die Dinge des Lebens zu ordnen, die wirklich wichtig sind.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Domdey



Ich bin nicht abgeneigt, auf den Hinweis im zweitletzten Abschnitt einzugehen; allerdings nur mit Unterstützung. Übung habe ich gerade habe ich am 7.12.2001 einen kleinen Sieg über das Kieler Bildungsministerium errungen: In einem Revisionsverfahren hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig für Recht erkannt, daß meine Kinder, wenn sie vom Religionsunterricht abgemeldet sind, nur verpflichtet sind, an einem anderen gleichwertigen Unterricht (Philosophie, Ethik...) teilzunehmen, soweit angeboten. – Der ministerielle Erlaß erlaubte es bisher, die Kinder in einen beliebigen anderen Unterricht, etwa Mathematik, Biologie, oder Turnen zu stecken. Der Präsident des OVG zum Vertreter des Ministeriums: „Ja, Herr Dr. Fromm, da müssen Sie Ihren Erlaß wohl ändern!“

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Sigmar Salzburg

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