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eingetragen von Detlef Lindenthal am 24.01.2020 um 17.33

Immerhin kommt der „Grüne“ Auto-Papst Winfried Kretschmann aus der Fummler- und Kinderficker-Partei des Daniel Cohn-Bendit und des Volker Beck.
– Aber da war doch noch etwas anderes:
Seit 1999 wirbt das Kretschmann-Bundesland Baden-Württemberg mit dem miesen Spruch: „Wir können alles. Außer hochdeutsch“ – mies und rechtswidrig, weil die Verwaltungs-, und Gerichts- und Politik-Sprache, z.B. im parlamentarisch-demokratischen Landtag, laut Gesetz Deutsch ist.
Und sein damaliger Ministerpräsident Günther Oettinger (der selbst auf englisch nur kabarettreif stottern kann), wollte die Arbeitssprache auf Englisch umstellen mit der Maßgabe, Deutsch wäre mehr etwas für den Feierabend.

Schwaben hat das Verbrenner-Auto erfunden, dessen Hoch-Zeit nach meiner Meinung gründlich vorüber sein könnte; außer für seinen Siegeszug bei der Nomenklatura in den Weiten von Rußland und China, wo deutsche Motoren 1914 und 1941 noch nicht wirklich erfolgreich waren.
Sobald die afrikanische Welle kommt, dann nicht über Ost-Europa oder die Alpen, sondern über Frankreich und Baden-Württemberg, und dann kann zueinanderfinden, was gesetzwidrige Sehnsüchte hegt – und dann glaube ich kaum, daß die dann von Afrikanern gezeichneten und geschraubten, sowieso viel zu schweren CO2-Daimler-Benze und 540-PS-Porsche-Cayennes von den Ex-Kommunisten noch genauso geliebt werden. Meine Traurigkeit dazu ist dann nur mäßig hoch.
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Detlef Lindenthal


eingetragen von Sigmar Salzburg am 24.01.2020 um 13.09

Kretschmann hält Rechtschreibung für weniger wichtig

Stuttgart. Für Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) gehört Rechtschreibung nicht zu den „großen, gravierenden Problemen der Bildungspolitik“. Es gebe „kluge Geräte“, die Grammatik und Fehler korrigierten, sagte der ehemalige Chemie- und Biologielehrer der Nachrichtenagentur dpa.

Zugleich räumte der Grünen-Politiker ein: „Jeder Mensch braucht ein Grundgerüst an Rechtschreibkenntnissen. Aber die Bedeutung, Rechtschreibung zu pauken, nimmt ab, weil wir ja nur noch selten handschriftlich schreiben.“

Bundespolizei senkt Rechtschreibanforderungen

Widerspruch erntete Kretschmann dafür von Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU). Ihrer Ansicht nach bedürfe es wieder eines deutlichen Bekenntnisses zur Rechtschreibung, gerade im medialen Zeitalter. In den Schulen müsse wieder die Bedeutung dieser Schlüsselqualifikation vermittelt werden.

Seit dem Schuljahr 2018/19 gibt es in Baden-Württemberg mehr Deutschstunden in den Grundschulen. Außerdem können mittlerweile Rechtschreibfehler in allen Fächern in die Benotung der Schüler einfließen.

Auch bei der Bundespolizei wird in Zukunft nachsichtiger mit Rechtschreibfehlern umgegangen. Künftig dürfen Bewerber beim 180-Wörter-Diktat mehr Fehler machen, was Bewerbern mit Migrationshintergrund und Bürgern aus EU-Mitgliedstaaten entgegenkommen soll. (ag)

jungefreiheit.de 24.1.2020

Dieser Artikel wurde in der traditionellen Rechtschreibung verfaßt. Haben Sie es bemerkt? (umgekehrt die Standardfloskel der journalistischen Belaberer seit 1996)


eingetragen von Theodor Ickler am 02.08.2001 um 14.28

Prof. Dr. Theodor Ickler
Ringstr. 46
91080 Spardorf

29.10.1999


Herrn
Regierungsschuldirektor
Edmund Kammerer
Ministerium für Kultus usw.
Postfach 103442
70029 Stuttgart

Rechtschreibreform



Sehr geehrter Herr Kammerer,
Frau ... hat mir freundlicherweise Ihr Schreiben (45-6521-D/401) zugänglich gemacht, und ich möchte mir erlauben, dazu einige Anmerkungen zu machen.
Was die Einheitlichkeit angeht, so ist trifft es selbstverständlich zu, daß auch bisher schon nicht jeder nach dem Duden schrieb. Allerdings ist hier zu unterscheiden: Dem Duden war seit je vorzuwerfen, daß er sich im Wörterverzeichnis zu vielen Einzelwortfestlegungen hatte verleiten lassen, die zum Teil unrealistisch waren, ganz im Gegensatz zum recht liberal formulierten Regelwerk. Man hätte dem abhelfen können durch Entstaatlichung der Orthographie, d. h. den Übergang zu einer generellen Orientierung am "allgemein Üblichen", wie es in freiem Wettbewerb der orthographischen Wörterbuchpraktiker zu ermitteln gewesen wäre. Ich habe dies oft dargelegt, auch in meinen Vorlagen für das Bundesverfassungsgericht (die Sie gewiß kennen), und mein in der Überarbeitung befindliches Wörterbuch zeigt exemplarisch, wie so etwas zu machen wäre. Ich würde gern einmal von seiten eines Kultusministeriums erfahren, was an diesem "englischen Modell" auszusetzen ist und warum es in Deutschland nicht praktikabel sein soll. Die triumphierende Feststellung so vieler Reformbetreiber, jetzt habe endlich der Staat wieder die volle Kompetenz über die deutsche Orthographie zurückgewonnen, ist sehr befremdlich.
Jedenfalls ist die jetzt verordnete Variantenfülle auf der einen Seite, zugleich aber noch sehr viel weiter gehende Einzelwortschreibung auf der anderen etwas ganz anderes als die gewachsene Bandbreite von Schreibmöglichkeiten, die sich einfach aus der Sache selbst ergeben. Von kaltstellen/kalt stellen, ineinanderschlingen/ineinander schlingen usw, jeweils nur eine Schreibweise für zulässig zu erklären, ist reine Willkür und macht das Lernen, da es sich um Tausende von Fällen handelt, schier unmöglich. Niemand kann denn auch behalten, ob es neuerdings zu Grunde, zu Gute, zu Liebe gibt oder nicht; man weiß nur, daß manchmal zwei und manchmal eine, manchmal die bisherige, manchmal nur die neue, manchmal beide Schreibweisen zulässig sind.
Ob die Umstellung an den Schulen so "problemlos" verlaufen ist, wie Sie sagen, ist bisher überhaupt nicht untersucht worden. An meinen beiden schulpflichtigen Kindern sehe ich, daß die Lehrer durchweg viel zu wenig anstreichen, weil sie verständlicherweise keine Lust haben, jedesmal an mehreren Stellen nachzuschlagen, und außerdem angewiesen sind, alle neuen Schreibweisen (auch einander widersprechende und auf falscher Regelauslegung beruhende wie wieder sehen usw.) als richtig und nur die bisherigen als "überholt" zu kennzeichnen. Da vom relevanten Rechtschreibwortschatz der Grundschulen, die Sie ausdrücklich erwähnen, nur maximal drei Dutzend Wörter betroffen sind, alle wegen ss, geht Ihre Behauptung, hier gebe es nur Zustimmung, nahezu ins Leere. Daß gerade die ss-Schreibung eine neue Fehlerquelle ersten Ranges ist, zeigt jeder Blick in eine Tageszeitung - oder eben in Schulhefte, ja sogar in Schreiben der Lehrer an die Eltern!
Übrigens ist von den Schulbüchern meiner elfjährigen Tochter nur ein einziges in neuer Rechtschreibung gehalten! Von problemloser Einführung zu sprechen, ist da doch etwas gewagt.
Bei den Revisionsarbeiten der Kommission ist zu unterscheiden:
Erstens wird die Kommission die Fehler der Reform korrigieren, deren Korrektur sie schon im Dezember 1997 als unumgänglich notwendig gekennzeichnet hat, und noch einige inzwischen ebenfalls als fehlerhaft erkannte Regeln. Dazu gehören Leid tun (so Leid es mir tut) usw., ferner vor allem wesentliche Teile der Getrennt- und Zusammenschreibung. (Der Reformer Augst behandelt die damals vorgeschlagenen Korrekturen in seinem "Wortfamilienwörterbuch" bereits als akzeptiert.) Übrigens ist ein Teil dieser Korrekturen bereits "auf kaltem Wege", nämlich durch Instruktion ausgewählter Wörterbuchredaktionen in die Wege geleitet worden; Bertelsmann ist hier mit einer zweiten Auflage vorangegangen, Duden folgt demnächst.
Zweitens wird die Kommission zurücknehmen, was von der Sprachgemeinschaft nicht akzeptiert worden ist. Dies zu beobachten gehört ja zu ihrem Auftrag. Nachdem die Nachrichtenagenturen und Zeitungen ausdrücklich festgelegt haben, daß sie bei der bisherigen Kommasetzung bleiben werden, und auch die Reformer selbst (ebenso wie Sie) die Kommas weiterhin setzen wie bisher, steht definitiv fest, daß dieser nicht unwesentliche Teil der Regeln von Grund auf geändert, d. h. großenteils gestrichen werden muß. Ebenso scheint mir, daß die Kleinschreibung fester Begriffe (Erste Hilfe usw.) nicht haltbar ist, nachdem die Zeitungen, die ja seit je zu umfassender Großschreibung auf diesem Gebiet neigen, beschlossen haben, ihren Usus beizubehalten.
Ich will nicht weiter in die Einzelheiten gehen, obwohl ich selbstverständlich noch eine große Zahl weiterer, mit Sicherheit bevorstehender Änderungen nennen könnte. Ob man dies nun "Reform der Reform" nennt (wie der Berliner Schulsenat) oder "Anpassung an die tatsächliche Entwicklung" (was nur die zweite Hälfte der bevorstehenden Änderungen trifft), tut nichts zur Sache.
Am wichtigsten scheint mir freilich, daß der nun doch sehr deutlich gewordene Zwiespalt zwischen Schulorthographie und tatsächlich in der Sprachgemeinschaft üblicher Schreibweise behoben wird. Es ist nicht zu verantworten, daß die Kinder länger als notwendig zum Beispiel eine Kommasetzung lernen, die niemand sonst, auch die Reformer nicht, praktiziert. Des näheren verweise ich auf meine "Vorläufige Bilanz".

Mit freundlichen Grüßen

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Th. Ickler


eingetragen von Norbert Schäbler am 02.07.2001 um 11.35

Das sieht ja fast so aus, als habe es in Baden-Württemberg vorauseilenden Gehorsam gegeben. Aber immerhin hat ja Frau Schavan angedeutet, daß die übereifrige Pflichterfüllung kein Recht war, auch wenn sie ihr recht war.
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nos


eingetragen von Theodor Ickler am 02.07.2001 um 08.16

Aus einem Schreiben des baden-württembergischen Kultusministeriums an die Schulen (Januar 1999):



An einigen Schulen werden Schreibweisen, die nach dem Inkrafttreten der Rechtschreibreform veraltet sind, dann in Nachschriften als Fehler gerechnet, wenn in der vorausgehenden Unterrichtseinheit die neuen Schreibweisen gezielt eingeübt worden sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein solches Vorgehen der Verwaltungsvorschrift zur Einführung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung widerspricht (Verwaltungsvorschrift vom 04.08.1996 K.u.U. S. 547, Abschnitt II, 2b). Nach dieser Regelung werden veraltete Schreibweisen in Schülerarbeiten bis zum 31. Juli 2005 nicht als Fehler gewertet, sondern lediglich markiert und durch die neuen Schreibweisen ergänzt. Grund dieser Regelung ist, dass den Schülerinnen und Schülern vor allem im nicht staatlichen Bereich noch die veralteten Schreibweisen begegnen und auf absehbare Zeit begegnen werden.

Das Kultusministerium bittet darum, auf diese Regelung zu achten, um Verfahrensfehler und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Soweit veraltete Schreibweisen in Klassenarbeiten als Fehler gerechnet wurden, dürfen die darauf beruhenden Einzelnoten nicht in die Versetzungsentscheidungen oder in die Grundschulempfehlungen einfließen.

Dr. Pauly

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Th. Ickler


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