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-- 061 Volksinitiative startet Unterschriftensammlung (http://Rechtschreibung.com/Forum/showthread.php?threadid=1178)


eingetragen von Sigmar Salzburg am 08.10.2004 um 21.16

Ich hatte seinerzeit für das Volksbegehren in Berlin abgeschätzt, daß die Bürger dort hundertmal schlechter gestellt waren als in Schleswig-Holstein.

Diese Ungleichbehandlung, die auch das Scheitern der Volksbegehren in anderen Bundesländern bewirkt, ist nach meinem Empfinden verfassungswidrig.
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Sigmar Salzburg


eingetragen von Norbert Lindenthal am 08.10.2004 um 13.57

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Stephan Fleischhauer
Wenn es nicht so viel Arbeit wäre, würde ich auch Volksbegehren in anderen Ländern befürworten.
Rheinland-Pfalz mit Kurt Beck als Ministerpräsident ist ein Beispiel für ein Bundesland ohne erreichbare Volksgesetzgebung. Nach der ersten Stufe Volksinitiative haben Initiatoren für die zweite Stufe Volksbegehren genau 14 Tage Zeit, um 10 Prozent der Wahlberechtigten zu erreichen.

Zum Vergleich: in Schleswig-Holstein hatte die zweite Stufe Volksbegehren 12mal 14 Tage Zeit und die Hürde war halb so hoch: 5 % der Wahlberechtigten.

Das Verhältnis Schleswig-Holstein zu Rheinland-Pfalz ist also 1/24.

In Schleswig-Holstein wurde die Hürde mit doppelter Höhe übersprungen, mit demselben Zeitergebnis würde man in Rheinland-Pfalz 11/12 der Hürde nicht schaffen.
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Norbert Lindenthal


eingetragen von Stephan Fleischhauer am 08.10.2004 um 10.41

Wenn es nicht so viel Arbeit wäre, würde ich auch Volksbegehren in anderen Ländern befürworten. Aber das Thema gehört ja nicht einmal in die Länderparlamente, sondern in den Bundestag. Die Länderzuständigkeit für die Rechtschreibung ist ja höchst zweifelhaft. Wäre nicht z.B. die FDP an einer solchen Bundestagsdebatte interessiert?


eingetragen von Gabriele Ahrens am 08.10.2004 um 08.56

Lieber Herr Kukulies,

ich habe Ihre Frage überhaupt nicht so empfunden, als daß sie negativ gefärbte Antworten provoziert, sondern war nur überrascht, daß Fragen an die Allgemeinheit gestellt werden, wo doch die Ansprechpartner vor Ort sind. Egal. -

Eine andere, halbwegs erfolgversprechende Möglichkeit, den Landtag zu mobilisieren, besteht im Einreichen von Petitionen. Dies haben wir bereits getan, sowohl mein Mann und ich als auch Herr Kolbe. Der Termin, an dem unsere Petitionen im Ausschuß (der übrigens zu unseren Gunsten besetzt ist) behandelt werden sollten, war für Anfang September festgesetzt, wurde aber im letzen Moment auf unbestimmte Zeit verlegt. Warum, weiß nicht einmal ein Mitglied dieses Ausschusses, wir vermuten aber, daß dort wieder einmal von interessierter Seite eingegriffen wurde. Von wem, wissen wir natürlich auch nicht. Die Petitionen haben im Kern denselben Inhalt wie der Antrag der Volksinitiative. Eine weitere Möglichkeit wäre noch, daß ein Landtagsabgeordneter das Thema auf die Tagesodnung setzt. Dies ist auch passiert, aber von der falschen Seite aus (SPD, Grüne). Am 17. September wurde im Landtag darüber debattiert.
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Gabriele Ahrens


eingetragen von Christoph Kukulies am 08.10.2004 um 08.03

Ich danke Ihnen, liebe Frau Ahrens, daß Sie sich eingeschaltet haben. Damit hatte ich eigentlich auch gerechnet. Ich hätte Sie natürlich auch direkt in meiner ursprünglichen Frage ansprechen können. So, wie ich die Frage gestellt habe, hat sie dann vielleicht zu etwas negativ gefärbten Antworten provoziert, was ich nicht beabsichtigt habe. Aber dies ist schließlich eine Gesprächsrunde (Forum) und Sie haben die Antworten nun gegeben.

Bleibt für mich jetzt dennoch die Frage bestehen - und Sie kennen Ihren Landtag sicher besser - gäbe es kein anderes Mittel als 70000 Menschen zu mobilisieren, damit eine handvoll Landtagsabgeordneter ihrer Verpflichtung nachkommt?
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Christoph Kukulies


eingetragen von Gabriele Ahrens am 08.10.2004 um 06.51

Es befremdet mich ein wenig, wie man in diesem Forum über "die Volksinitiative" diskutiert, anstatt mit ihr (uns!) selbst darüber zu sprechen und uns zu fragen, 1) was wir erreichen können, 2) wie zwingend ein Erfolg wäre und 3) wie wir einen Erfolg überhaupt bewerkstelligen können.

Auch ohne direkt gefragt zu sein, beantworte ich hier schon mal die drei Punkte:

1) Wir können erreichen, daß sich der Landtag mit unserem Antrag beschäftigt, sobald 70.000 gültige Unterschriften zusammengekommen sind. Der Antrag lautet:

a) Der Niedersächsische Landtag möge die Landesregierung auffordern, äußerste Anstrengungen zu unternehmen, um zu erreichen, daß zum schnellstmöglichen Zeitpunkt in den Schulen wieder die bewährte Rechtschreibung, so wie vor Einführung der sogenannten Rechtschreibreform, unterrichtet wird.

b) Der Niedersächsische Landtag möge beschließen, daß die behutsame Weiterentwicklung der Rechtschreibung, so wie sie seit Jahrhunderten stattgefunden hat, nicht Gegenstand von gesetzgeberischen oder untergesetzlichen Regelungen durch Behörden oder von ihnen eingerichteten Institutionen sein darf.

c) Der Niedersächsische Landtag möge beschließen, daß etwaige Änderungen an der in den Schulen zu lehrenden oder von den Behörden gebrauchten Sprache nur von den Bürgern und damit von ihren in die Parlamente gewählten Vertretern, den Abgeordneten, bewirkt werden können. Etwa einzurichtende Gremien, die die Sprachentwicklung beobachtend und beratend begleiten könnten, können nur auf breiter Grundlage unter Hinzuziehung von besonders interessierten und sachkundigen Personen aus allen Kreisen der Gesellschaft gebildet werden.

Der Landtag kann dies beschließen oder auch ablehnen. Punkt a) ist sozusagen seit gestern erledigt. Ob er sich dann noch mit Punkt b) und c) beschäftigt, ist fraglich.

2) Wir können für ganz Deutschland nichts erzwingen, höchstens für Niedersachsen (und auch hier kann man nicht von "erzwingen" sprechen, sondern höchstens von einer höflichen Bitte), und das gilt gerade jetzt, da der KMK-Vertrag gekündigt wurde und Niedersachsen alleine dasteht. Kein anderes Land fühlte sich jetzt noch verpflichtet, einem ausgescherten Land zu folgen. (Ich schreibe das unabhängig davon, wie sehr ich diesen Schritt begrüße.) Es steht zwar im Urteil des BVerfG, daß einzelne Länder ausscheren können, es ist jedoch vollkommen realitätsfern, zu glauben, daß ein Ministerpräsident dies täte. (Ich glaube, wenn ich Minipräsi wäre, würde ich das auch nicht tun.) Wullf und andere Politiker haben zu Beginn unserer Initiative in persönlichen Gesprächen und Schreiben mehr als deutlich gemacht, daß ein Alleingang nicht in Frage kommt, und da geben wir uns jetzt auch keinen Illusionen hin. Wulff hat immer darauf gesetzt, die anderen Länderchefs noch überzeugen zu können, so daß eine Mehrheit in der Ministerpräsidentenkonferenz für die Rücknahme der Reform zustandekommen kann. Hat aber nicht geklappt. Daß er jetzt nicht als Einzelkämpfer Niedersachsen für rechtscheibreformfrei erklärt, ist also nur eine logische Konsequenz aus dem, was er uns im voraus schon hat wissen lassen. Dennoch sind wir davon ausgegangen, daß unsere Initiative Wulff in seinen Bemühungen unterstützt.

3) Wir können nur erfolgreich sein, wenn wir genügend Spenden erhalten. Das ist das A und O aller wie auch immer gearteten Aktivitäten. Das Volksbegehren vor sieben Jahren hat gezeigt, daß eine Stimme eine Mark kostet, also jetzt 50 Cent. Wir brauchen also etwa 35.000 Euro Spendengelder. Persönlich haben wir bereits Kredite aufnehmen müssen, um Zeitungsanzeigen zu finanzieren, und erst ein Bruchteil davon ist durch Spenden wieder an uns zurückgeflossen. Wir sehen ehrlich gesagt nicht ein, daß wir Initiatoren das Ganze alleine finanzieren, um die Bevölkerung, die mehr oder weniger untätig zusieht, durch einen finanziellen Kraftakt mit einer Schreibweise zu beglücken, die allen Umfragen gemäß die Mehrheit eben dieser Bevölkerung zurückhaben möchte. Deshalb noch einmal ein dringender Aufruf: Wenn wir weitermachen wollen, brauchen wir Spenden!!! Leider gibt es auch bei einem Erfolg einer Volksinitiative kein Geld vom Staat zurück.


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Gabriele Ahrens


eingetragen von Monika Chinwuba am 07.10.2004 um 19.49

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Norbert Lindenthal
Mit Hättstewennste kommen Sie und ich nicht weiter...

Herr Kukulies fragte nach einer ERZWINGENDEN Wirkung. Die gibt es - auch ausgehend von einer Volksinitiative - nicht. Wie auch?

Dem Wunsch der Initiative oder dem Aufruhr bei Verlagen und Teilen der Bevölkerung kann doch nur die Rechtschreibkommission selbst Entgegenkommen zeitigen, indem sie - was sie ja schon tut - bis zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Rechtschreibreform (vorgeschlagen zum 1.8.2005) durch die Kultusminister und den Bund weitere Änderungen vorschlägt.

Die Initiative, ihre Gönner und Helfer, sowie die Reformgegner können hoffen, daß die Kultusminister nicht zum 1.8.2005 zustimmen, das Datum verschieben oder die Sache einfach einschläft. Das wäre doch genug Wirkung, ohne daß es Erzwingung genannt wird.

Wenn wir also mit Hättstewennste nicht weiter kommen, so können wir sicherlich in Foren wie diesem oder mit Unterschriftensammlungen des Volkes Stimme erschallen lassen. Und sicher stehen die Gerichte zur Beantwortung einer Rechtsfrage offen. Aber erzwingende Wirkung - nee nee, das ist ein Traum.
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Monika Chinwuba


eingetragen von Norbert Lindenthal am 07.10.2004 um 18.20

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Monika Chinwuba
Besser wäre es gewesen, zu versuchen, fähige Leute in die Kommission zu bekommen, die auch etwas von Sprache verstehen.

Sehr geehrte Frau Chinwuba,
Herr Kukulies fragte, welche erzwingende Wirkung die niedersächsische Volksinitiative ausüben könne. Sie antworten, die Initiative könne keine Wirkung ausüben. Ihre Antwort empfinde ich als verletzend unüberlegt, hat doch die Volksinitiative bereits eine große Wirkung entfaltet.
Und dann spekulieren Sie, was besser gewesen wäre. Mit Hättstewennste kommen Sie und ich nicht weiter, und die Initiatoren oder die Besucher dieser Seiten ermutigt solche Darbietung auch nicht. Sammeln Sie bitte Ihre Gedanken zusammen und schreiben Sie einen Gedanken, was jetzt gut ist zu tun. Möglicherweise lösen Sie eine Lawine, und endlich passiert das Richtige.
Herzliche Grüße,
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Norbert Lindenthal


eingetragen von Monika Chinwuba am 07.10.2004 um 15.21

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Christoph Kukulies
wird die Volksinitiative in Niedersachsen sicher umso wichtiger werden.

Welche erzwingende Wirkung kann sie ausüben?


Meines Erachtens überhaupt keine, weil m. E. müssten alle Bundesländer aller beteiligten Länder solche Initiativen haben. Ich wüßte nicht, wie eine zwischenstaatliche Vereinbarung aufgehoben werden kann. Ich kenne allerdings das BuV-Urteil nicht genau.
Deshalb bin ich der Meinung: bevor man solche kostenträchtigen Initiativen startet, sollte man sich genau über die Wirkung erkundigen.
Besser wäre es gewesen, zu versuchen, fähige Leute in die Kommission zu bekommen, die auch etwas von Sprache verstehen.
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Monika Chinwuba


eingetragen von Christoph Kukulies am 07.10.2004 um 14.19

wird die Volksinitiative in Niedersachsen sicher umso wichtiger werden.

Was genau hat sie zum Ziel?

Welche erzwingende Wirkung kann sie ausüben?

Geht es nur darum, daß der Landtag sich mit dem Thema beschäftigt? Dies könnte man doch durch einen Antrag einer Fraktion, das Thema auf die Tagesordnung zu setzen, erreichen.
Was also ist genau das politische Element dabei?
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Christoph Kukulies


eingetragen von Norbert Lindenthal am 27.08.2004 um 08.08



Faxsendung 2004-08-27, 10.35–11.30 Uhr, Start der Unterschriftensammlung, 2 Seiten PDF (52K)


eingetragen von Norbert Lindenthal am 27.08.2004 um 06.19

In wenigen Minuten wird von der Volksinitiative für die Rücknahme der Rechtschreibreform der Start der Unterschriftensammlung per Pressemitteilung bekanntgegeben. Wer sich an den Faxkosten beteiligen möchte, ist herzlich willkommen. Bei Teilnahme an Lastschriftverfahren heißt der Ankreuzpunkt „Volksinitiative Niedersachsen“.


Alle angegebenen Zeiten sind MEZ   

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